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14. Jahrhundert, Dr. Erich Petschauer, 1980 Aus dem "Jahrhundertbuch der Gottscheer" |
Krieg |
Die Grafschaft Ortenburg
verfügte seit geraumer Zeit über ein Verwaltungszentrum, das den jeweils
regierenden Grafen bei der geordneten Wirtschaftsführung zur Verfügung stand.
Der Sitz des "Lehenhofs" ist unbekannt. Sinngemäß wäre es jedoch gewesen,
Zweigstellen in Spittal an der Dräu und in Reifnitz einzurichten. Ebenso
zweckmäßig und organisatorisch vernünftig wäre es gewesen, den "Lehenhof" unter
der Leitung eines Mitgliedes des Hauses Ortenburg zunächst mit der Prüfung der
grundlegenden Voraussetzungen für das Siedlungsvorhaben zu beauftragen. War der
ältere Sohn Meinharts I., Hermann III., der hierfür geeignete Mann? Allem
Anschein nach, ja. Begründung: Laut gesetzlicher Vorschrift mußte jede Urkunde
von mehreren Zeugen beglaubigt sein. Begreiflicherweise war die Zeugenschaft der
Grafen von Ortenburg infolge ihres hohen Ansehens beim Adel in Kärnten und Krain
gefragt. Nun verschwand ab 1301 die Unterschrift des Junggrafen Hermann aus den
Urkunden (jene seines Bruders Meinhart II. blieb). Von Hermann III. wußte man,
daß er jung heiratete. Seine Gemahlin war eine geborene Gräfin Hohenlohe. Gewiß
wäre es denkbar, daß er ihr in einen anderen Teil des Reiches folgte, ebensogut
konnte er jedoch mit Zustimmung seines Großvaters vom Vater den Auftrag zur
Vorbereitung der Kolonisation des noch namenlosen Urwaldes erhalten haben.
An diesem Auftrag, änderte der Tod des Großvaters (1304 in Laibach) kaum etwas.
Hingegen hatte er vermögens-rechtlich für die Grafschaft Ortenburg tiefgreifende
Folgen: Die Söhne und Erben Friedrich II., Meinhart I., Otto V. und Albrecht
II., teilten die Grafschaft unter sich auf. Meinhart, der außerordentlich
tatkräftige Erstgeborene, fertigte seine Brüder mit den Lehensgütern in Kärnten
und Steiermark ab und behielt die Lehenschaften in Unterkrain für sich. Meinhart
war seinem Wesen nach ein Kriegsmann. Er hatte von seiner Mutter, einer Gräfin
von Görz, das heftige görzische Temperament und betätigte sich mit Vorliebe als
"Schwert Aquilejas". Trotzdem würde man ihm Unrecht tun, wollte man ihn
außerhalb des Gesamtbundes der Ortenburger, das Türk auf Seite 13 entwirft,
stellen: "Stolze Ritter, Kirchenfürsten, kluge Rechner und Ratgeber, wohl auch
zeitweilig Verschwender, kühne Degen, dem höchsten Adel verwandt und
verschwägert, Beschützer des Patriarchats Aquileja und gefürchtete Condottieri
gegen die Republik Venedig".
Mit diesem großartigen Kärntner Adelsgeschlecht haben wir nun bereits den Vorhof
der Besiedlungsgeschichte des Gottscheerlandes betreten: Es ist Absicht, daß
noch nicht von einer deutschen Besiedlung die Rede ist.
Im Weiterschreiten treffen wir auf die erste Urkunde, die indirekt bestätigt,
daß das Siedlungsunternehmen begonnen hat. Die Geschichtsschreibung über
Gottschee hat sie lediglich registriert, ohne sie in die Gesamtsituation
Kärntens und Krains am Beginn des 14. Jahrhunderts zu stellen und dadurch zum
Reden zu bringen. Diese ist
gekennzeichnet durch zahlreiche Neugründungen von Dörfern, Märkten und Städten,
womit eine weitgehende Umschichtung der Bevölkerung Unterkrains eintrat. Modern
ausgedrückt: Die Arbeitsmarktlage war angespannt. Die Anziehungskraft der Städte
mit ihrem Lockruf: "Stadtluft macht frei!" wuchs von Jahrzehnt zu Jahrzehnt und
mit ihr die Abneigung gegen Schwerstarbeiten, wie etwa das Roden eines Urwaldes.
Die Bauernbefreiung war unendlich langsam vor sich gegangen, aber hundert Jahre
vorher hätte ein Grundherr seine Bauern noch zwingen können, die Tortur des
Rodens einer solchen Wildnis auf sich zu nehmen. Nun nicht mehr!
Bei der besagten Urkunde handelt es sich um den sogenannten Friedensschluß von
Laibach zwischen den Grafen von Ortenburg und den Herren von Auersperg im Jahre
1320. Herzog Heinrich II. von Kärnten aus dem Hause Görz, Tirol, hatte die
beiden verfeindeten Geschlechter wegen Landfriedensbruchs vor ein adeliges
Schiedsgericht gestellt. Aus dem Schiedsspruch gehören nur die Punkte1l, 3 und
4, zitiert nach Tangl, Band 1, Seite 113, hierher:
1. Aller Krieg soll aufhören.
3. Alle Gefangenen sollen endlich ledig sein. Wer aber vor dem Frieden für seine
Freilassung eine Geldsumme versprochen hat, soll diese bezahlen.
4. Leute, die von den Gütern der Herren von Auersperg auf Güter der Grafen
gezogen sind, sollen wir (die Grafen von Ortenburg, ziehen lassen.
Die sorgfältige, zeitbezogene Auslegung der Urkunde von 1320 fördert eine Anzahl
bisher unbeachteter, doch außerordentlich wichtiger Gesichtspunkte zur
Besiedlung des Gottscheerlandes zutage: Schon der Vorspruch stellt eindeutig
klar, wer der Angreifer war. Er beginnt mit den Worten: "Graf Meinhart von
Ortenburg bekennt, daß er unter Beistimmung seiner Söhne Hermann und Meinhart
zur Beilegung der Fehde zwischen ihnen und Volker und Herbard von Auersperg .. .
den Schiedsspruch der einzeln aufgeführten adeligen Richter anerkennt." Ferner
ist festzustellen, daß Graf Hermann III. von Ortenburg 19 Jahre nach seinem
Verschwinden aus den Urkunden zum erstenmal wieder auftaucht. Dies könnte nicht
der Fall sein, wenn er sich nicht in Krain befunden hätte. Wir sehen darin eine
Bestätigung für die Annahme, daß er mit der Vorbereitung des
Siedlungsunternehmens beauftragt war. Im einzelnen läßt sich die Urkunde von
1320 dazu folgendermaßen in Beziehung setzen:
Zu Punkt 1.: Ortenburg und Auersperg hatten in Fehde gelegen. Sie war so heftig
und so ausgreifend, daß der Herzog gezwungen war, sich einzuschalten. Die ersten
Scharmützel fanden spätestens 1316 statt. Aus anderen Quellen wissen wir, daß
der Görzer Graf Heinrich II. den Auerspergern zu Hilfe gekommen war, was den
Schluß zuläßt, daß die Ortenburger sich in der Übermacht befanden.
Zu Punkt 3.: Ortenburg hatte Auersperg'sche Kriegsgefangene nicht zurückgegeben.
Zu Punkt 4.: Ortenburg hatte von Auersperg'schen Gütern Leute unter
Versprechungen weggelockt, also "abgeworben", wie man heute sagen würde und auf
eigenen Gütern eingesetzt. Um welche ortenburgische Güter konnte es sich dabei
nur handeln? Wohl kaum um die Lehenschaften in Unterkrain, die von den Grafen
bereits seit bald 200 Jahren bewirtschaftet wurden. Das landwirtschaftliche
Arbeitsvolk auf ihren Gütern ergänzte sich von Generation zu Generation auf ganz
natürliche Weise. Woher aber kam der so beträchtliche Mangel an Arbeitskräften,
daß sich Graf Meinhart diese auf seine Weise beim Nachbarn holte, nämlich mit
Gewalt? Er mußte seinerseits unter so starkem Druck gestanden haben, daß er das
Risiko einer unabsehbaren Fehde einging. In der Tat stand der wilde Graf aus
Oberkärnten vor ernsthaften, finanziellen Problemen. Gewiß, er war kein armer
Mann, doch alles, was er unternahm, kostete sehr viel Geld, seine aufwendige
Lebensführung, seine Feldzüge mit einer kleinen Privatarmee zum Schutz des
Patriarchenstaates. Sein Amt als Landeshauptmann in Krain, das er seit 1307
innehatte, erforderte ebenfalls einen nicht unerheblichen Aufwand. Vor allem
aber erwies sich die Kolonisation des Urwaldes als ein außerordentlich
kostspieliges Unternehmen, das zunächst nichts einbrachte, dem er aber nicht
ausweichen konnte.
Die Urkunde von 1320 berichtet uns also, daß Meinhart bereits vor 1315 das
Siedlungswerk in Unterkrain begonnen haben muß und daß sein Sohn Hermann III.
die langwierige Planung und siedlungstechnische Vorbereitung durchgeführt hat.
Sie gibt jedoch auch über die Herkunft der ersten Siedler eine einwandfreie
Auskunft: Sie stammten zu Beginn von den Lehenschaften der Ortenburger selbst,
und als ihr eigenes Menschenreservoir erschöpft war, griffen sie auf Leute des
Nachbarn zurück. Im übrigen hielt sich Graf Meinhart nicht an den Schiedsspruch
von 1320. Am Dreikönigstag des Jahres 1326 erging von einem neuen Schiedsgericht
ein ähnlicher Spruch wie sechs Jahre zuvor.
Schließlich klärt die Laibacher Urkunde von 1320 auch noch die oft gestellte,
aber nie befriedigend beantwortete Frage nach der Herkunft der slowenischen bzw.
slowenisch klingenden Ortsnamen in den Randgebieten der Sprachinsel: Sie
stammten in der Hauptsache von den Kolonisten aus den ortenburgischen und
auerspergischen Lehensgebieten, vor allem von den Zugehörungen der Lehen
Reifnitz, Ortenegg, Zobelsberg und Hohenwarth, die den Ortenburgern gehörten,
und der auersperg'schen Schlösser Oberhaus und Unterhaus. Die erwähnten Güter
lagen dem Urwald - wie gesagt, eine Zugehörung von Reifnitz - am nächsten. Bei
dem Mangel an Menschen, die für das überaus schwere Rodungswerk zur Verfügung
standen, blieben die ersten Siedlungen am Rande des Waldes, namentlich am
Ostrand, klein. Sie besaßen offensichtlich infolge ihrer ungünstigen Lage keine
Anziehungskraft und erhielten keinen weiteren Zuzug. Das Hauptgewicht des
Siedlungsunternehmens verlagerte sich sehr bald an den Nordrand des Urwalds. Was
ging hier vor?
Diese Frage läßt sich allerdings mit logischen Schlußfolgerungen aus dem
Laibacher Friedensschluß von 1320 zwischen Ortenburg und Auersperg nicht mehr
beantworten. Die bisherige Geschichtsschreibung hat sich ohnehin nicht auf die
Besiedlungsgeschichte des Gottscheerlandes bezogen, sondern sie für eine aus
Unverträglichkeit entstandene Fehde gehalten. Alle Autoren ließen die
Besiedlungsgeschichte des ortenburgischen Urwaldes im Jahre 1339 beginnen. Es
bestehen keine aussagefähigen Urkunden für die Zeit zwischen 1320 und 1339 zur
Verfügung. Um diesen für das Entstehen der späteren Sprachinsel ungemein
wichtigen "stillen Zeitraum" zu überbrücken, muß man nach einer anderen
stichhaltigen Lösung suchen. Die ergab sich aus der folgenden nüchternen
Überlegung:
Schon der gesunde Hausverstand sagt uns heute noch, daß es undenkbar war,
planlos Menschen in die Wildnis zu schicken und dann von ihnen zu erwarten, daß
sie, allein auf sich gestellt, die ungeheure körperliche und seelische Belastung
der Urwaldrodung durchstehen. Die Ortenburger bereiteten das Unternehmen
vielmehr so vor, wie es die natürlichen Voraussetzungen geboten. Da es sich um
ein rein wirtschaftliches Unternehmen handelte, erwarteten sie
selbstverständlich mit der Zeit einen Ertrag. Er war nur zu erreichen, wenn man
der menschlichen Arbeitskraft diese Voraussetzungen in der entsprechenden
Aufbereitung anbot. Das heißt, es mußte Übereinstimmung bestehen zwischen der
Geländeform für die Anlage von Dörfern bei gleichzeitig entsprechender
Humusschicht für den Anbau von Feldfrüchten und die Ausbildung von
Wiesenanteilen, sowie das Vorhandensein natürlicher, möglichst ganzjährig
fließender Quellen, die durch das Abholzen großer Waldflächen voraussichtlich
nicht versiegten. Es wäre ein Irrtum, anzunehmen, daß die Menschen damals nicht
an diese Dinge dachten.
Man mußte sich also erst einmal wenigstens einen ungefähren Überblick
verschaffen, wo und in welcher Größe Ansiedlungen Erfolg versprachen. Natürlich
dürfen wir uns diese Vorbereitungsarbeiten nicht so vorstellen, daß einige
Geometer an Hand von Kartenskizzen, begleitet von Gehilfen und ausgerüstet mit
Kompassen und anderen technischen Hilfsmitteln, das Land durchstreiften. Das gab
es noch nicht. Die einzigen Hilfsmittel für die Orientierung waren das Auge und
der gesunde Hausverstand.
Bevor sich Graf Hermann und seine Helfer ein Gesamtbild des Besiedlungsgebiets
machen konnten, mußten sie es vor allem anderen verkehrsmäßig erschließen. Nicht
so, daß sie Straßen im heutigen Sinn anlegten, sondern mehrere Bautrupps
schlugen primitive Steige in die Wildnis, um den Bodenprüfern und Wassersuchern
buchstäblich den Weg zu bahnen. Die Vermutung liegt nahe, daß sie sich dabei
eines bereits vorhandenen, durch das Haupttal laufenden Saumpfades bedienen
konnten. Er taucht bei mehreren Autoren auf. Betrachtet man die
Oberflächengestalt des Gottscheer Hochlandes und berücksichtigt man seine
geographische Lage zwischen dem mittleren und nördlichen Krain - ja, auch
Kärnten muß man einbeziehen - und dem Kulpatal mit den großen Siedlungen
Tschernembl und Möttling, so kann es keinen Zweifel mehr geben, daß der
mittelalterliche Handel den Urwald auf seine verkehrsmäßige Durchlässigkeit
überprüft und eine Nord-Süd-Abkürzung hindurchgelegt hat. Diese Bemerkung ist
wiederum nicht so zu verstehen, daß sich einige interessierte Städte oder
Einzelgeschlechter zusammentaten, um diesen Saumweg gemeinsam anzulegen.
Irgendwann einmal haben einzelne begonnen, einen Weg durch das Dickicht zu
finden. Führen wir den Gedanken zu Ende: Der Saumpfad, der sicher nicht zuletzt
dem Salztransport diente, kann nur von Reifnitz über die späteren Ortschaften
Gottschee, Obermösel, Graflinden und Unterdeutschau gelaufen sein, womit bereits
Richtung und Verlauf der späteren Hauptverkehrsader des Gottscheerlandes
festgelegt war.
Die Oberflächengestalt des vorzubereitenden Siedlungsgebietes erzwang noch zwei
weitere unerläßliche Maßnahmen: Die Besiedlung mußte sich wegen der äußerst
verkehrsungünstigen Lage der östlichen Hälfte des Urwaldlehens auf den Westteil
der späteren Sprachinsel konzentrieren. Zum anderen war es organisatorisch
notwendig, Besiedlungsmittelpunkte zu schaffen, von denen aus die weiteren
Dörfer strahlenförmig entwickelt wurden, keinesfalls alle auf einmal, sondern je
nach der Verfügbarkeit von Kolonisten, Vorräten an Lebensmitteln, Saatgut und
Vieh. Eines ist ganz sicher: Die Siedler haben keineswegs ihre Erstausstattung
in Hülle und Fülle erhalten.
Die Besiedlungsmittelpunkte sind heute noch erkennbar. Sie waren sorgfältig
ausgewählt und echte Mittelpunkte der Teillandschaften des Gottscheerlandes. Sie
lagen so verkehrsgünstig wie möglich. Würde man heutzutage einem
Landschaftsplaner die Aufgabe stellen, sie zu setzen, könnte er sie nicht
günstiger einordnen als die Planer der Grafen von Ortenburg. Es wird sich
zeigen, daß sie aus der Rolle der Besiedlungsmittelpunkte hineinwuchsen in die
Aufgaben von Verwaltungs- und Wirtschaftszentren, im 19. Jahrhundert aber der
ersten Schulorte. Jeder Gottscheer, der seine alte Heimat einigermaßen kennt,
ist ohne weiteres in der Lage, sie nun aufzuzählen. Sie heißen von West nach
Ost: Rieg, Gottschee-Stadt, Mitterdorf, Altlag, Obermösel, Nesseltal und
Tschermoschnitz.
Um den ortenburgischen Urwald gewissermaßen aufzubrechen, bedurfte es besonderer
Menschen. Man konnte dazu nur junge, gesunde und mit der Landwirtschaft
vertraute Bauernsöhne gebrauchen. Solche Leute aber liefen nicht scharenweise
herum, zumal die Städte und Märkte lockten. Die ersten, mit Ochsengespannen
befahrbaren, Wege mußten zwangsläufig zu den Besiedlungsmittelpunkten angelegt
werden.
Mit den geschilderten Maßnahmen allein war es jedoch nicht getan. Das größte
organisatorische und finanzielle Problem muß die Verpflegung und Unterbringung
der Erstkolonisten und ihrer Familien gewesen sein, bis sie sich aus eigener
Ernte ernähren und die Kältemonate in einer eigenen Behausung überstehen
konnten. Auszugehen ist davon, daß eine Siedlerfamilie oder -gruppe bestenfalls
in dem dritten Sommer nach der Landzuweisung mit einer ausreichenden Ernte auf
den Feldern und Wiesen rechnen konnte. Der nicht geringe Anfangsbedarf an
Nahrungs- und Futtermitteln, Saatgut und Wohnraum war für die Grafen, bzw. ihre
Mitarbeiter, schon im Stadium des Planens und Überlegens voraussehbar. Sie
standen vor der Wahl, ihn aus den eigenen Lehensgebieten in Unterkrain zu
decken, d. h. mit Ochsengespannen heranzukarren, oder den Besiedlungsvorgang
dergestalt zu organisieren, daß das Unternehmen sich unter ständiger Kontrolle
des Zuzugs an Kolonisten ernährungsmäßig soweit wie möglich selbst versorgte.
Aber wie?
Man benötigte im Anfangsstadium des Siedlungswerks also eine ständig verfügbare,
den Bedürfnissen der Kolonisten angepaßte Versorgungsbasis, bestehend aus
lagerfähigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Der erste organisatorische
Arbeitsgang mußte daher die Schaffung entsprechender landwirtschaftlicher
Betriebe sein, anders ausgedrückt, man mußte zuerst Versorgungsdörfer anlegen,
die jedoch zugleich bereits Bestandteil des Siedlungsunternehmens waren. Als
hierfür am besten geeignet bot sich das spätere Oberland an. Hier war der
geringste Widerstand des Waldes und der Geländeform zu überwinden, die Rinse
aber stellte den Wasserbedarf für Mensch und Tier während des ganzen Jahres
sicher.
All das bedeutet: Die Besiedlung des Gottscheerlandes in größerem Stil begann am
Nordrand des ortenburgischen Urwaldlehens. An dieser Stelle wird auch erkennbar,
wozu Graf Meinhart auf unlautere Weise Arbeitskräfte, sprich: Siedler, an sich
zog. Im späteren "Oberland" lagen "die Güter der Grafen", von denen in der
Laibacher Urkunde aus dem Jahre 1320 die Rede ist, und die beiden Urkunden von
1320 und 1326 erlauben uns nun die weitgehend sinnvolle, zeitliche Eingrenzung
des Siedlungsbeginns im Oberland. Mithin ist nicht mehr und nicht weniger
gesagt, als daß die Rodung, Besiedlung und landwirtschaftliche Aufbereitung des
Oberlandes in der Hauptsache zwischen 1315 und 1325 - es mögen einige Jahre
vorher und nachher dazugekommen sein - stattgefunden haben. Die notdürftige
planerische und verkehrsmäßige Erschließung des Urwaldinnern dürfte gleichzeitig
erfolgt sein.
Ein Wort noch zur Stamm- bzw. Volkszugehörigkeit der in diesem Anfangsstadium
der Hauptbesiedlung eingesetzten ortenburgischen Kolonisten. Sie entstammten in
ihrer großen Mehrzahl der unterkrainischen Grundbevölkerung. Diese aber war zu
Beginn des 14. Jahrhunderts noch gemischtsprachig, das slowenische Element
herrschte jedoch vor. Von einem "Nationalbewußtsein" im Sinne des 19. und 20.
Jahrhunderts kann jedoch noch keine Rede sein. Die Slowenen verfügten ebensogut
über die wenigen, für den Alltag erforderlichen deutschen Ausdrücke, wie die
Deutschen umgekehrt. Eine der Landbevölkerung zugängliche Schriftsprache gab es
weder auf der einen noch auf der anderen Seite.
Wenn wir nun versuchen, die im genannten Zeitraum gegründeten Ortschaften
aufzuspüren, so kommt uns der Umstand zu Hilfe, daß die Kolonisten schon damals
ihre Siedlungen des öfteren mit Ortsnamen aus der Heimat, auf jeden Fall aber in
ihrer Muttersprache, belegten. Welche Dörfer können das gewesen sein? Eindeutig
erkennbar sind heute noch Windischdorf (die Erläuterung dazu erfolgt an anderer
Stelle), von slowenischer Seite wird Mitterdorf genannt (siehe Simonie, Seite
8), ferner ist Malgern mit aller Wahrscheinlichkeit von "Mala Gora" = kleiner
Berg, abgeleitet, Kletsch ist zweifelsfrei slawischen Ursprungs, der Ortsname
Seele stammt mit ziemlicher Sicherheit vom slowenischen Sela = Dorf. In diese
Reihe gehört schließlich die Ortsbezeichnung "Gottschee". Wir werden uns damit
noch ausführlich zu beschäftigen haben.
Hier sei nur noch angefügt, daß die Grafen von Ortenburg an der Ostflanke des
Urwalds wenig Glück mit den kleinen Randsiedlungen hatten. Zu einem
Besiedlungszentrum, insbesondere bei der späteren Binnenkolonisation,
entwickelte sich lediglich Tschermoschnitz. Ein weiterer Vorstoß in das Innere
des Waldes erfolgte im westlichen Teil mit Göttenitz, ursprünglich
wahrscheinlich Gotenica. Über die Besiedlung der westlichsten Hochtalfurche, des
Suchener Beckens, wird zu gegebener Zeit ein eigenes Kapitel berichten.
Schlußfolgerung aus der Urkunde von 1320: Der eigentlichen, deutschen Besiedlung
des Gottscheerlandes geht eine vorbereitende Kolonisationsphase mit
gemischtsprachigen, überwiegend slowenischen Siedlern voraus. Sie litt unter
Menschenmangel. Gerade der Ortsnamenvergleich ergab, daß die erste
Besiedlungsphase nicht unvermittelt abbrach, etwa weil plötzlich große
Siedlerscharen aus Oberkärnten und Osttirol nach Unterkrain strömten, um den
ortenburgischen Urwald in Besitz zu nehmen, oder weil nach ihnen 300
fränkisch-thüringische Familien mit dem gleichen Ziel im Auge angereist kamen.
In mehrjähriger intensiver Beschäftigung mit dem Stoff Gottschee hat sich beim
Autor vielmehr die Meinung herausgebildet, daß die beiden Phasen organisatorisch
und weitgehend auch menschlich ohne Bruch ineinander übergingen, bis die
Beteiligung unterkrainischer Kolonisten ganz aufhörte. Er glaubt vielmehr, den
fließenden Übergang durch die neuartige Auslegung von Urkunden, Heranziehung von
Ereignissen und Entwicklungen sowie die Skizzierung eines Zeitbildes belegen zu
können.
Der zweite Schiedsspruch gegen Meinhart und seine Söhne von 1326 beweist, daß
Ortenburg beim Kärntner Herzog in Ungnade gefallen war. Dieser konnte wohl auch
beim besten Willen nicht dulden, daß sich der Landeshauptmann in Krain
persönlich des wiederholten Landfriedensbruchs schuldig machte. Die unmittelbar
betroffenen Auersperger, die ja am herzoglichen Hof in St. Veit an der Glan als
Ministerialen tätig waren, dürften nachgeholfen haben. Meinhart mußte daher,
wollte er sich die Gunst des Herzogs nicht vollends verscherzen, seine Fehden
einstellen. Andererseits mußte die nun einmal begonnene Urwaldbesiedlung
weitergehen, sollte der bis dahin entstandene Aufwand nicht umsonst gewesen
sein. Mithin mußte Meinhart versuchen, auf friedliche Weise Kolonisten
heranzuschaffen. Der nächstliegende Gedanke war, seinen jüngeren Bruder Otto um
die Beistellung von Siedlungswilligen zu ersuchen. Otto hatte ja bei dem
Teilungsvertrag nach dem Tode des Vaters die ursprüngliche ortenburgische
Grafschaft in Oberkärnten erhalten. Der Teilungsvertrag, dessen genaues Datum
unbekannt ist, war nicht etwa der Ausgangspunkt zu einem schweren familiären
Zerwürfnis, trotzdem dürfte Otto von dem Angebot Meinhards nicht begeistert
gewesen sein. Wie die weitere Entwicklung zeigte, stimmte er jedoch schließlich
zu.
Die ortenburgischen Werber trafen in der Oberkärntner Landschaft, vor allem im
Möll- und Lesachtal, aber auch im Pustertal und in den Osttiroler Seitentälern
nördlich der Drau, auf eine bedeutend wachere Bereitschaft, in einer anderen
Landschaft des Herzogtums Kärnten neu anzufangen, zumal die in Aussicht
gestellten Ansiedlungsbedingungen außerordentlich günstig zu sein schienen. Die
letzten Wanderzüge zur Besiedlung noch unerschlossener Gebiete lagen bereits
ziemlich weit zurück. So waren vor allem Menschen aus dem weiteren
Spannungsbereich des Freisinger Eigenklosters Innichen unter anderem an der
Gründung der Sprachinsel Deutsch-Ruth und Zarz in Oberkrain beteiligt. Seine
endgültige Ausdehnung erfuhr Zarz allerdings erst durch weiteren Zuzug in der
zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Die Volksinsel, zahlenmäßig kleiner als
Gottschee, verschwand im Laufe des 19. und in den ersten Jahrzehnten des 20.
Jahrhunderts. Die Mundart, dem Gottscheer Dialekt nicht zufällig nahverwandt,
hielt sich als Haussprache bis ins 20. Jahrhundert, ist aber nun ausgestorben.
Ihr Wortschatz und ihre Grammatik konnten glücklicherwelse für die Wissenschaft
noch gerettet werden.
Um 1280 tauchen die Namen zweier weiterer, aus dem Pustertal besiedelter
Sprachinseln auf: Zähre und Pladen. Sie liegen in der Landschaft Karnien auf
heute italienischem Staatsgebiet und stellen ebenso wie Tischlwang unter dem
Plöckenpaß nur noch Reste ihrer ehemaligen Ausdehnung dar. Die vorstehenden
Angaben entstammen dem Buch: "Historische Lautgeographie des gesamtbairischen
Dialektraumes" von Universitätsprofessor Dr. Eberhard Kranzmayer, Wien, 1956. An
gleicher Stelle (Einleitung, 13 bis 15, Seite 5) schreibt er wörtlich:
"Um 1325 wurde schließlich vom tirolerisch-kärntnerischen Grenzgebiet aus das
große Bauernland Gottschee mit seiner gleichnamigen Hauptstadt kolonisiert.
Gottschee wurde vor eineinhalb Jahrzehnten ausgesiedelt".
Hier stehen wir nun am Beginn der deutschen Besiedlung des Gottscheerlandes. Bei
der ungefähren Zeitangabe "um 1325" befindet sich Professor Kranzmayer in
Übereinstimmung mit Hugo Grothe, der ohne Zuhilfenahme der Laibacher Urkunde von
1320 bzw. 1326 durch eine plausible Schätzung zu dem gleichen Ergebnis kam. Wir
würden jedoch das tatsächliche Geschehen um die Werbung von Siedlern für
Gottschee grundlegend falsch beurteilen, nähmen wir an, daß "um 1325" in dem "tirolerisch-kärntnerischen
Grenzgebiet" ein großer Aufbruch von Siedlungswilligen in Richtung Krain
erfolgte. Historisch ebenso fehlerhaft, weil rein spekulativ, wäre die in das
14. Jahrhundert zurückprojizierte Erwartung, daß ganze Dörfer dem Ruf ihres
Grundherrn, des Grafen von Ortenburg, gefolgt sind.
Logisch ist vielmehr die Überlegung, daß nicht jedermann für die Urwaldrodung in
Betracht kam. Von vornherein schieden die Alten aus. Die "Holden", das heißt,
die mit dem Grundherrn traditionell und in bewährter Weise verbundenen Bauern,
hatten in der Regel keine Veranlassung, sich nach einer anderen Heimat
umzusehen. Angesprochen wurden in erster Linie nicht erbberechtigte Bauernsöhne
und -töchter, für die wenig Aussicht bestand, einmal einen eigenen Hof
bewirtschaften zu können. Auch Knechte und Mägde wurden sicher nicht abgewiesen,
sofern sie den Anforderungen in gesundheitlicher und arbeitsmäßiger Hinsicht
entsprachen. Alle Siedlungswilligen, die natürlicherweise eine gewisse Auslese
darstellen mußten, verband eine gemeinsame Hoffnung: ein freieres, besseres
Leben zu finden.
Wir müssen uns auch von der Vorstellung freimachen, daß die angeworbenen Siedler
die Vorbereitungen für die große Fahrt nach Süden binnen kürzester Zeit trafen.
Sie können auch hinsichtlich ihrer geistigen Beweglichkeit mit Bauern des 19.
und 20. Jahrhunderts nicht verglichen werden. Sie waren arm, das
Auswanderungsangebot kam überraschend. Die Reise nach Unterkrain war bei den
schlechten Wegen des Mittelalters überaus beschwerlich, überhaupt nur
gruppenweise durchführbar und nur in den Sommermonaten möglich. Nicht jeder der
künftigen Kolonisten besaß einen Planwagen. Man tat sich jeweils zu mehreren
zusammen, um den geringen Hausrat auf einem Gemeinschaftsgefährt zu verladen. Es
würde uns nicht schwerfallen, die wochenlange Fahrt über Pässe und Flüsse weiter
auszumalen, um darüber nachzudenken, welche Marschroute allein gangbar gewesen
sein kann. Wir begnügen uns hier jedoch mit der Feststellung, daß die neuen
Kolonisten über weite Teile des Oberlandes verstreut angesiedelt wurden.
Vermutlich haben diese ersten Gruppen von Oberkärntner Ansiedlern mit Zustimmung
des Ansiedlungsstabes bereits außerhalb des späteren "Ländchens" haltgemacht und
unter anderem die Ortschaften Treffen und Deutschdorf gegründet. Der Ortsname
"Treffen" kann gut und gerne auf Burg und Dorf Treffen bei Villach zurückgehen.
Dieser Platz war den Ortenburgern als Privatbesitz des jeweils regierenden
Patriarchen wohlvertraut. Schon Ulrich I. (1086 bis 1121) hatte dem Stuhl von
Aquileja "Treffen" geschenkt. Den Namen "Deutschdorf" dürften die slowenischen
Bewohner der Umgebung gefunden haben, denn dieses Wort ist eine Rückübersetzung
aus dem slowenischen "Nemska vas". Genau umgekehrt scheint die Ortsbezeichnung
von Windischdorf entstanden zu sein: Vermutlich waren Kärntner Siedler zur
Erweiterung eines bereits bestehenden, mangels Zuzugs jedoch nicht lebensfähigen
Weilers angesetzt. Seine darin lebenden Bewohner waren "windisch", weil es die
Kärntner schon damals gewohnt waren und heute noch sind, die einen alten
slowenischen Dialekt sprechenden Einwohner Südkärntens als "Windische" zu
bezeichnen. Während sich "Deutschdorf", ebenso wie "Treffen", zu einer
slowenischen Gemeinde entwickelte, wurde "Windisch"-Dorf zu einer rein
gottscheerischen Ansiedlung. - Ohne Zweifel sind in der Übergangszeit zwischen
den beiden Besiedlungsphasen noch weitere, mit Kärntner Kolonisten besetzte
Dörfer entstanden. Vor allem scheinen dies Schalkendorf und Koflern gewesen zu
sein. Gründungsurkunden dieser Ortschaften besitzen wir allerdings keine.
Es dauerte noch Jahre, bis die erste deutsche Ortschaft urkundlich erscheint:
Mooswald, das in einem Brief des Patriarchen Bertrand vom l. September 1339
erwähnt wird. In dieser Urkunde genehmigt der Patriarch dem Grafen die
Einsetzung eines Kaplans in der neu erbauten Kapelle des hl. Bartholomäus bei
Mooswald.
Mit der Erwähnung des Briefes vom l. September 1339 sind wir der allgemeinen
politischen Entwicklung in Kärnten und Krain weit vorausgeeilt. Wir werden den
Namen Mooswald erst wieder aufgreifen, nachdem wir auf die Katastrophe, die
menschlich über das Haus Ortenburg hereingebrochen war, eingegangen sind.
Der Tod hielt reiche Ernte im Hause Ortenburg: Innerhalb eines Jahrzehnts
starben fünf Grafen. Als erster verschied Meinhart 1332 - nicht etwa im
Kampfgetümmel, sondern auf der Stammburg seiner Vorfahren in Oberkärnten. Sein
Ableben wirkte offenbar lähmend auf das Siedlungsunternehmen in Unterkrain. Man
darf nämlich nicht ausschließen, daß es zwischen den Brüdern Meinharts, Otto und
Albrecht, und den Söhnen des verstorbenen Grafen, Hermann und Meinhart II., zu
erheblichen Meinungsverschiedenheiten wegen der Weiterführung der
Urwaldkolonisation kam, namentlich über die Finanzierung des Unternehmens. Nicht
von der Hand zu weisen ist ferner, daß Graf Otto V., der ja bis 1332 sicherlich
bereits einige hundert Kolonisten abgestellt hatte, angesichts seiner bereits
erfolgten und zu erwartenden personellen und finanziellen Leistungen von den
Neffen das Recht auf Mitentscheidung am Siedlungswerk verlangte. Die
rechtmäßigen Erben Meinharts I. waren nach dem Tode ihres Vaters ja Hermann III.
und Meinhart II. Mit diesem Verlangen stieß der kinderlose Otto insbesondere bei
dem ebenfalls recht kämpferischen Hermann auf Widerstand. Nur wenn wir diese
Entwicklung innerhalb der Familie Ortenburg voraussetzen, erklärt sich der
Inhalt zweier weiterer Urkunden vom 24. Juni 1336 über die Neubelehnung des
Grafen Otto mit Schlössern und deren Zugehörung in Unterkrain durch den
Patriarchen Bertrand von Aquileja. Sie stellen einen Schiedsspruch, besser einen
Machtspruch des Kirchenfürsten in seiner Eigenschaft als Lehensherr der
Ortenburger dar.
Was zwang den Patriarchen diese Entscheidung von Villach zu treffen: Wie wir
wissen, setzte der Papst seit 1251 ohne Zustimmung des Kaisers die Patriarchen
von Aquileja ein. Sie residierten bereits seit 1208 nicht mehr in Aquileja,
sondern in Udine.
Mit dem Niedergang der kaiserlichen Macht in Italien ging auch der Stern des
Patriarchenstaates unter. Korruption der Verwaltung, andauernde Aufstände der
Städte und des Adels ruinierten die innere Ordnung und die Finanzen. Der Staat
konnte seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Vatikan nicht mehr
nachkommen. Als 1332 durch den Tod des Patriarchen die Einsetzung eines
Nachfolgers erforderlich wurde, ließ sich Papst Johannes XXII. mit der Ernennung
Zeit, um die Verwaltung in Udine zur Zahlung der Schulden zu zwingen. Die
Sedisvacanz dauerte bis in den Sommer 1334. Während dieser Zeitspanne ereignete
sich in Udine der wohl seltsamste Vorfall in der Geschichte des
Patriarchenstaates: An der Spitze der staatlichen Verwaltung und der
militärischen Führung stand als verfassungsmäßiger Schutzvogt und Generalkapitän
- eine Frau namens Beatrix. Sie konnte noch keine 23 Jahre zählen, genoß aber
allgemeine Verehrung. Das Volk nannte sie "fanciulla belissima", zu deutsch
ungefähr "wunderschönes Mädchen". Das Parlament von Friaul lag ihr zu Füßen und
wählte sie einstimmig in die beiden hohen Ämter. Monatsgehalt: 160 Mark in
Silber. Beatrix hätte in diesem Buch keine Beachtung gefunden, wäre sie nicht
eine bayerische Prinzessin gewesen, eine Wittelsbacherin aus der
niederbayerischen Seitenlinie. Sie war an sich keine reiche Partie - ihre Brüder
hatten beim niederbayerischen Volk sogar für ihre Aussteuer gesammelt - aber
immerhin, der 1263 geborene Graf Heinrich II. von Görz konnte es sich leisten,
sie wegen ihrer Schönheit zu heiraten.
Heinrich von Görz starb 1323 und hinterließ einen eben geborenen Sohn. Wiederum
verfassungsgemäß gingen die im Hause Görz erblichen Ämter des Schutzvogtes und
des Generalkapitäns auf diesen über. Gemeinsam mit dem Herzog von Kärnten wurde
Beatrix zur Vormünderin für das Kind eingesetzt und gelangte auf diese Weise
vorübergehend an die Spitze des Patriarchenstaates. Beatrix heiratete nicht
wieder und litt unter der Herrschsucht ihrer drei Schwäger, lebte - völlig dem
Aberglauben verfallen - eine Zeitlang in Cividale und kehrte dann nach Landshut
zurück, wo sie im Alter von 60 Jahren starb.
Um das Zustandekommen und den Inhalt der Villacher Urkunden und die Zeit ihres
Erscheinens richtig einzuordnen und aus ihr deuten zu können, empfiehlt es sich,
auch noch ein Bild der allgemein-politischen Lage in Kärnten/Krain in der Mitte
der dreißiger Jahre des 14. Jahrhunderts zu skizzieren. Sie spitzte sich durch
den Tod des Kärntner Herzogs Heinrich II. aus dem Hause Görz/Tirol am 4. April
1335 dramatisch zu: Herzog Heinrich hinterließ keinen männlichen Leibeserben.
Seine Tochter Margarethe, genannt "die Maultasch", war nicht erbberechtigt. Aber
die Habsburger hatten vorgesorgt. Bereits 1330, auf dem Reichstag zu Augsburg,
hatten sie Kaiser Ludwig den Bayern dazu überredet, ihnen das Herzogtum Kärnten
zu Lehen zu geben, falls Heinrich ohne männlichen Leibeserben stürbe. In der
erstaunlich kurzen Frist von vier Wochen hatten sie die Belehnung in Händen.
Ludwig der Bayer vollzog - sicherlich auf Vorschlag der Habsburger - sogar eine
Doppelbelehnung, indem er die Brüder Otto und Albrecht von Habsburg zu Herzögen
von Kärnten ernannte. Otto wurde mit der überlieferten Zeremonie auf dem
Zollfeld als Herzog bestätigt, während sich Albrecht von den krainischen Ständen
und dem Adel huldigen ließ. Dies tat auch Otto. Seine Huldigung sollte jedoch
wohl die Absicht der Habsburger verdecken, Krain von Kärnten abzutrennen, was
dann im Laufe von anderthalb bis zwei Jahrzehnten ohne Aufsehen geschah. Ein
neues Herzogtum war geboren.
Für den Patriarchen von Aquileja, mithin auch für das Siedlungsunternehmen der
Ortenburger, bedeutete die Machtübernahme der Habsburger in Kärnten/Krain eine
Gefahrenzone erster Ordnung. Der Papst, den das französische Königshaus Anjou
1309 nach Avignon in Südfrankreich entführt hatte, begegnete den Habsburgern
gleich seinen Vorgängern mit einem gewissen Mißtrauen. Patriarch Bertrand, ein
ungewöhnlich begabter Politiker und Diplomat, gebürtiger Südfranzose, hatte vom
Papst ganz sicher den Auftrag in sein Amt mitbekommen, den Habsburgera überall
da, wo die Interessen der Kirche beeinträchtigt schienen, mit den jeweils
geeignetsten Mitteln entgegenzutreten. Bei dem guten Verhältnis der Habsburger
zu Kaiser Ludwig dem Bayern war es nicht auszuschließen, daß sich die
Lehenslandschaft in Krain unvermittelt änderte. Ein Anlaß ließ sich leicht
finden. Verlor aber der Patriarch von Aquileja seine seit dem Jahre 1077
bestehenden Lehen in Krain, waren sie auch für die Grafen von Ortenburg
verloren. Damit fiel auch das Urwaldlehen in andere Hände. Durch den Verlust der
krainischen Lehen wäre das Haus Ortenburg auf seine ursprüngliche Grafschaft in
Oberkärnten zurückgeworfen und wirtschaftlich wie hinsichtlich der militärischen
Stärke entscheidend geschwächt worden. Das heißt, das "Schwert Aquilejas",
dessen Schlagkraft durch den Tod des Grafen Meinhart I. ohnehin schon gelitten
hatte, wäre gegenüber der Republik Venedig und den zerstörerischen Kräften im
Patriarchenstaat stumpf geworden. Hinzu kam, daß schon unter dem Patriarchen
Pagano II. zwischen den Grafen von Ortenburg und dem Patriarchat ein ernsthafter
Streit um das Schloß Laas mit seinen Zugehörungen in Westkrain entbrannt war. Er
drohte das 240jährige Treueverhältnis zu sprengen. Nun auch noch der
Familienzwist im Hause Ortenburg!
Patriarch Bertrand hatte unter den geschilderten Umständen keine andere Wahl,
als das Gesetz des Handelns an sich zu ziehen. Sein erster Schritt: Er belehnte,
das heißt, er beschenkte das Haus Habsburg mit Schloß Laas in Innerkrain, das
Graf Hermann III. von Ortenburg kurz vorher unüberlegt mit Handstreich abermals
in seinen Besitz gebracht hatte. Damit bewies der Patriarch dreierlei:
1. Er dokumentierte gegenüber Habsburg, vielleicht auch Auersperg, daß er sich
durchaus noch im Besitze der alten Lehen Aquilejas fühlte und demgemäß darüber
nach seinem Gutdünken verfügte. Die Belehnten konnten indessen das Geschenk
schlecht ablehnen, obwohl sie dadurch zu Lehensnehmern des Patriarchen geworden
waren.
2. Mit der Neubelehnung der Habsburger war das Streitobjekt aus dem Schußfeld
entfernt, weil die Ortenburger nunmehr keine Ansprüche erheben konnten.
3. Die Grafen mußten außerdem zur Kenntnis nehmen, daß der Patriarch notfalls
auf sie keine Rücksicht nahm.
Aus den weiteren politischen Maßnahmen Bertrands ragt für uns seine angekündigte
Villacher Besprechung vom 24. Juni 1336 mit dem Grafen Otto V. und dessen Neffen
heraus. Es bestehen beträchtliche Zweifel, ob sie nicht auf Burg Treffen bei
Villach, dem Privatbesitz des jeweils regierenden Patriarchen, stattgefunden
hat. Graf Albrecht II., der jüngste der drei Ortenburg-Brüder, war im Frühjahr
gestorben. Sein Tod erleichterte dem Patriarchen die Neuordnung der Spitze des
Kärntner Grafenhauses. Er ging auch hier energisch vor.
Über die Villacher Zusammenkunft liegen, wie bereits angekündigt, zwei fast
gleichlautende Urkunden vor. Die Geschichtsschreibung über das Gottscheerland
hat auch diese beiden Dokumente lediglich registriert und nicht näher
untersucht, bzw. mit dem Siedlungsvorhaben der Ortenburger in Beziehung gesetzt.
Zugegeben, der sichtbar gemachte Inhalt scheint nebensächlicher Natur zu sein,
weil er lediglich einen Verwaltungsakt bestätigt, der ebensogut mit der
Unterschrift des Patriarchen von Udine aus hätte erlassen werden können. Es geht
um die Wiederbelehnung eines Lehensträgers, die immer vorgenommen wurde, wenn
entweder dieser selbst oder der Lehensherr starb. In diesem Falle jedoch ging es
für die Gottscheer Geschichtsschreibung um viel mehr: Bertrand stellte die
personelle Einheit der Führung des Hauses Ortenburg wieder her, indem er Otto
mit den wichtigsten ortenburgischen Lehenschaften in Krain belehnte. Er setzte
sich damit über den wenigstens 25 Jahre zurückliegenden Teilungsvertrag zwischen
Meinhart, Otto und Albrecht ebenso hinweg wie über die Erbfolge nach dem Tode
Meinharts I. An sich hätten Meinharts Söhne Hermann und Meinhart II. gemäß dem
Erbrecht die Lehen in Unterkrain erhalten müssen. Sie hatten im übrigen das Erbe
bereits angetreten.
Nun zu den beiden Urkunden: Selbst Tangl, der Kärntner Ortenburg-Autor
schlechthin, bemüht sich nicht um ihre geschichtliche Wertigkeit und Auslegung.
Er verzichtet auch darauf, die lateinisch abgefaßten Urkunden im vollen
deutschen Text wiederzugeben und schreibt auf Seite 161 des II. Bandes seiner
Dokumentation über die Kärntner Ortenburger:
"1336 Juni Villach. Bertrand, Patriarch von Aquileja, belehnt den Grafen Otto
von Ortenburg, seinen Vasallen, und dessen Neffen, die Söhne der Grafen Meinhart
und Albrecht selig, (gemeint ist Albrecht II.), der Brüder Ottos, mit den
Schlössern Ortenegg, Zobelsberg und Grafenwarth mit allen Zugehörungen,
Gerichtsbarkeiten, Rechten und Nutzungen derselben wie die Grafen von Ortenburg
dieselben von altersher von der Kirche von Aquileja zu Lehen getragen haben."
Professor Grothe zitiert auf Seite 212 den lateinischen Urtext der zweiten
Urkunde wie folgt: "Nr. 2 Urkunde des Patriarchen Ludwig von Aquileja vom l. Mai
1336.
Nos Ludoicus dei gratia sanctae sedis Aquilegensis patriarcha ad memoriam
aeternam esse uolumus quod ad nostram deducta notitiam, quod in quibisdam
nemoribus seu siluis infra confines curatae ecciesiae sancti Stephan! in
Relffniz nostrae aquilegiensis dioecesis, et in eius cora seu parochia, quae
inhabitabiles erant et incultae, multae hominum habitationes factae sint et
nemora huiusmodi ac siluae ad agriculturum reducta et non modici populi
congregatio ad habkandum conuenit in quibus quidem locis per habitantes ibidem,
ad honorem dei, et gloriosae virginis matris et ad consolationem dicti populi et
subsequentium atque deuotionis augmentum, de nouo quaedam ecciesiae construtae
sunt videlicet, in Gotsche, Pölan, Costel, Ossiwniz et Goteniz et una infra
confines curatae ecciesiae sancti Petri in Taimansdorff, videlicet, in Chrainau
etiam dictae nostrae dioecesis de nouo facta, consentiente, et concedente filio
nostro in Christo carissimo spectabili comite domino Ottone de Ortenburg, in
cuius dominio et jurisdictione territoria esse et consistrere huiusmodi
dinoscontur. Nos deuotionem dicti populi ibidem congregati ut suarum manuum
labores manducent paternis affectibus aduertentes et cupientes animarum ipsorum
proudidere saluti, ut per huiusmodi prouisionem ad deuotionis et charitatis
opera feruertius animentur, supradictio comiti eiusque haeredibus concedimus
nostro et successorum patriarcharum nomine instituendi et ordinandi in dictis
ecciesis sacerdotes ydoneos, per quos celebrentur diuina, cura animarum
exerceatur salubriter, sacramenta administrentur ecclesiastica et seruiatur
laudabiliter in diuinis. Quorum sacerdotum praesentationen ad dictos comitem
sousque haeredes pro eo, quod in ipsius domino et jurisdictione praedicia
consistunt, spectare decreuimus et uolumus et opsorum confirmationem in
ecciesiis praedictis videlicet Gotsche, Pölan, Costel, Ossiwniz et Goteniz ad
plebanum seu rectorem in Reiffniz et ecciesiae in Chrainau, ad plebanum seu
rectorem in Rattmanstorff, sub quorum curis et parochiis esse noscuntur, qui
quidem sacerdotes, plebanis praedictis et ipsorum plebibus in omnibus subsint,
obediant et Intendant, ac ipsis reuerentiam debitam exhibeant et honorem quodque
contradictores et rebelles auctoritate nostra ecciesiastica censura compellant.
In quorum omnium testimomum praesentes fieri jussimus nostri sigilli appensione
muniri. Datae in Castro nostro Vtim prima die mensis Maij sub anno dominicae
natiuitatis millesimo trecentesimo, sexage-simo tertio, indictione prima."
Bemerkenswert ist, daß in beiden Urkunden Reifnitz nicht erwähnt ist, obwohl ja
der Urwald zu seinen Zugehörungen zählte. Eine Erklärung hierfür ist in der
Literatur zur Zeit nicht auffindbar. Möglicherweise war das Lehen Reifnitz
inzwischen Ortenegg zugeschlagen worden, wo sich zum Zeitpunkt der Belehnung
Ottos die ortenburgische Schlösserverwaltung befand.
Ist es indessen nicht merkwürdig, daß sich der Patriarch nach Villach bzw.
Treffen bei Villach begab, anstatt seinen Vasallen Otto und dessen Neffen nach
Udine kommen zu lassen? Vergab sich der höchste Kirchenfürst nach dem Papst
nicht etwas durch diese Reise? Kaum! Es scheint, daß er vielmehr ihre Bedeutung
durch sein persönliches Erscheinen auch gegenüber den Ortenburgern
unterstreichen wollte. Für den in schwersten Geldnöten befindlichen Landesherrn
Bertrand - der Patriarchenstaat war nicht nur gegenüber dem Vatikan, sondern
auch den Bankiers in Padua hoch verschuldet - war es nicht zuletzt aus
finanziellen Erwägungen von Bedeutung, daß der Urwald besiedelt wurde. Nur wenn
er besiedelt war, brachte er der Kirche Geld und vermehrte er die den
Ortenburgern zu Gebote stehende Wirtschaftskraft, Menschenzahl wie ihr
politisches Ansehen. Diese nicht wiederkehrenden Möglichkeiten blieben
ungenutzt, wenn das Siedlungsunternehmen nicht fortgesetzt und vollendet wurde.
Unter diesen Umständen können wir uns gut vorstellen, daß Patriarch Bertrand
seinen Vasallen und Lehensträger nachdrücklich angewiesen hat, die Kolonisation
des Urwaldes unverzüglich wieder aufzunehmen.
Graf Otto hatte nun gegenüber seinem Neffen einen wesentlich leichteren Stand.
Wir wissen im einzelnen nicht, wie sich das Verhältnis zu Hermann III. und
Meinhart II. entwickelt hatte und weitergestaltet hätte, in jedem Falle war es
ein schwerer Schlag für das Haus Ortenburg, daß beide hintereinander in den
Jahren 1337 (Hermann III.) und 1338 ( Meinhart II.) kinderlos starben. Von den
Neffen Ottos, die in den Villacher Urkunden andeutungsweise genannt sind, waren
nun noch die Söhne Albrechts II., Ottos VI. und Rudolfs zurückgeblieben. Ob sie
ihrem Onkel bei der Fortsetzung des Siedlungsunternehmens zur Verfügung
gestanden sind, ist urkundlich nicht belegbar. Es dürfte jedoch außer Zweifel
stehen, daß sie dies als seine dekretierten Erben taten. Vor allem mußte sich
Otto VI. auf die Seite seines Onkels geschlagen haben, da er infolge des
frühzeitigen Todes seiner Vettern vom Schicksal zum Fortpflanzer des
Grafengeschlechts Ortenburg ausersehen war.
Patriarch Bertrand aber hatte durch sein Drängen erreicht, daß die Kolonisation
des Urwaldes zwischen Reifnitz und Kulpa mit vollem Schwung einsetzte. - Dies
beweist der Brief des Patriarchen vom l. September 1339 an den Grafen Otto V.
Für die Geschichtsschreibung über Gottschee begann das Besiedlungsvorhaben der
Grafen von Ortenburg an diesem l. September 1339. Die Patriarchen von Aquileja
traten in den Hintergrund. Man ging voraussetzungslos ans Werk und so konnte es
nicht ausbleiben, daß Ungereimtheiten und ausgesprochene Irrtümer wie
Fehlschlüsse eintraten. Wir wollen im folgenden versuchen, sie soweit wie
möglich auszuräumen.
In dem lateinisch abgefaßten Dokument vom l. September 1339 genehmigt Patriarch
Bertrand dem Grafen Otto die Anstellung eines Kaplans an der neu erbauten und
dem hl. Bartholomäus geweihten Kapelle bei der " villa Mooswald". Als Begründung
für die Sanktionierung dieser Expositur der Pfarre Reifnitz wird angeführt, daß
man den in großer Zahl zusammengeströmten Gläubigen den weiten Weg zur
Pfarrkirche in Reifnitz ersparen wolle. Auch sollten sie an Ort und Stelle die
Sakramente empfangen und ihre Toten in einem eigenen Friedhof begraben können.
Eine deutsche Übersetzung des Patriarchenbriefes steht bei Grothe auf Seite 211.
Wie der kurzgefaßte Inhalt der Urkunde lehrt, haben wir es dabei nicht mit einer
siedlungsgeschichtlichen Urkunde, sondern mit einem kirchlichen Erlaß zu tun,
worin begreiflicherweise das Kirchliche im Vordergrund steht. Man darf darin
also keine greifbaren und genauen Belege über den Stand der Besiedlung, die
Herkunft und die Zahl der Kolonisten bzw. ihre Verbreitung über die Ausdehnung
des Siedlungsgebietes sehen. All das interessierte die Sekretäre des Patriarchen
eben nur am Rande. Insbesondere hätten wir gerne Näheres über Umfang,
Gründungsjahr und Belegschaftszahl der "villa Mooswald" erfahren. Selbst ein
Hinweis auf das Fassungsvermögen der Kapelle hätte uns bereits einen
Anhaltspunkt für Schätzungen geben können.
Bei aller Achtung vor der Ehrwürdigkeit des obigen Dokumentes dürfen wir nicht
davon absehen, es an Hand unserer Forschungsergebnisse neu zu deuten und zu
beurteilen. Wir wollen auch versuchen, es mit der rauhen Wirklichkeit des 14.
Jahrhunderts in Einklang zu bringen.
Woher kommt der Ortsname Mooswald?
Obwohl der Brief vom l. September 1339 auch darüber nichts aussagt, bewegen wir
uns mit der Antwort auf festem Boden. Er kommt ohne jeden Zweifel aus Kärnten,
wo es zwei "Mooswald" gibt, von denen jedoch nur eines als Patenort für das
Mooswald im Gottscheerland in Betracht kommt. Sie liegen in der Umgebung von
Paternion und Spittal an der Dräu. Die Verbindung zum Siedlungsunternehmen in
Unterkrain ist rasch hergestellt: Paternion und Spittal an der Drau waren im 14.
Jahrhundert noch sogenannte Schutzmärkte der Grafen von Ortenburg. Die direkten
Namensüberträger waren mit Sicherheit die Kolonisten aus dem Mooswald bei
Paternion. Begründung: Im Sichtbereich dieser Ortschaft gibt es die
Bergbezeichnung "Nock", die sonst im deutschsprachigen Alpenraum nur selten zu
finden ist, jedoch - und eben nicht zufällig! - auch in Sichtweite des
gottscheerischen Mooswald auf taucht.
In dem Augenblick aber, da wir fragen, wann dieses Mooswald im Gottscheer
Oberland angelegt worden war, betreten wir geschichtliches Halbdunkel. Was heißt
in diesem Falle "villa"? Übte Mooswald eine besondere Funktion aus, weil es als
einziger Ortsname auftaucht? Nur eines ist sicher: Es kann nicht erst 1339
entstanden sein. Dies läßt sich aus der Bemerkung in der Urkunde, daß man den
zahlreichen Gläubigen den weiten Weg nach Reifnitz zum Gottesdienst und zu den
Sakramenten nicht mehr zumuten wolle, schließen. Mithin waren so viele Menschen
zusammengeströmt, daß sie eine neu erbaute Kapelle tatsächlich füllten. Aber
mehr auch nicht, denn der fromme Otto von Ortenburg hätte das Opfer nicht
gescheut, eine Kirche zu errichten. Der Bau der Kapelle des hl. Bartholomäus bei
Mooswald deutet andererseits darauf hin, daß die "villa" in seinen Plänen noch
eine Zeitlang von Bedeutung sein würde. Keinesfalls jedoch wären die Kolonisten
aus Kärnten in der Lage gewesen, innerhalb weniger Sommermonate einmal die
Übersiedlung aus der alten Heimat in die neue zu bewerkstelligen, dann den Wald
zu roden, das Saatgut auszulegen, winterfeste Unterkünfte zu bauen und auch noch
eine Kirche zu errichten. Denn das alles mußte bereits geschehen sein, als die
Zustimmung des Patriarchen für die Anstellung eines Kaplans eintraf. Das ist
undenkbar, die "villa" mußte also schon längere Zeit vor dem September 1339
angelegt worden sein. Der späteste Zeitpunkt, an dem Mooswald hätte errichtet
werden können und müssen, um im Patriarchenbrief genannt werden zu können, wäre
1337 gewesen. Dabei ist es fraglich, ob es in zwei Sommern möglich gewesen wäre,
die unerläßlichen Vorbereitungsarbeiten zu leisten und um 1339 zur
Selbstversorgung übergehen zu können. Wenn nicht, wann hätte Mooswald bzw. die "villa"
- dieses Wort bedeutete im Mittellateinischen etwa "Landgut" oder "Dorf" - zum
frühesten Termin errichtet werden müssen, um im Sommer 1339 bereits eine
offenbar wichtige Funktion ausüben zu können?
Wir kommen dem Zeltpunkt der Gründung Mooswalds näher, wenn wir ihn mit dem
Todesjahr des Grafen Meinart I., 1332, in Beziehung setzen. Wie wir wissen,
starb Ottos älterer Bruder auf der Stammburg ihrer Vorfahren, wo Otto lebte. Was
wollte Meinhart auf der Ortenburg? Unterhielt er sich mit seinem Bruder wegen
des Fortganges der Urwaldkolonisation? Was sie vielleicht vereinbarten, können
wir nur ahnen. Wenn wir jedoch annehmen, daß sie das für den weiteren Vorstoß in
den Urwald unerläßliche Durchgangs- und Vorratslager anzulegen beschlossen,
dürften wir ganz gewiß nicht einer billigen Spekulation anheimfallen. Von 1333
bis 1339 war dann genügend Zeit zum Ausbau des siedlungstechnischen Stützpunktes
Mooswald. Wenn man seine Gründung so frühzeitig ansetzt, wie eben geschehen, war
er imstande, nach Erweiterung des Fassungsvermögens auch den wachsenden Zustrom
seit der Konferenz von Villach aufzufangen und - zu verteilen.
Stehen denn die Ausdrücke wie Auffanglager, Durchgangslager, Vorratslager oder
gar siedlungstechnischer Stützpunkt nicht im Gegensatz zur Urkunde von 1339, das
heißt, zur Bezeichnung "villa"?
Gewiß, die Frage ist berechtigt. Andererseits ist dieses Wort verschieden
übersetzt worden. Neben "Landgut" trifft man auf Dorf, Ortschaft, größeres
Gehöft. Für uns ist die Übersetzung von "villa" jedoch nicht das Entscheidende.
Wir suchen vielmehr den Platz oder besser gesagt den Rang, den die "villa
Mooswald" im Rahmen der Deutschbesiedlung des Gottscheerlandes einnimmt. Die
oben verwendeten Ausdrücke sind mit vollem Bedacht gewählt, denn in Mooswald muß
sich der Lenkungsstab befunden haben. Mit ihm gekoppelt war das Durchgangslager,
das die ankommenden Kolonisten bis zu ihrer Einweisung beherbergte, wozu
primitive Unterkunftsräume erforderlich waren. Zu dem "Landgut" gehörten
folglich auch Vorratsräume für Saatgut und den technischen Verpflegungsbedarf.
Ferner mußte wenigstens notdürftig für das eintreffende Vieh gesorgt sein.
Schließlich gehörte zu dem "Landgut", nicht etwa wahrscheinlich, sondern
bestimmt, eine Landwirtschaft, die von einer Anzahl Bauern betrieben wurde -
gleichsam den Pionieren des späteren Ortes Mooswald. Ihre geringen Überschüsse
dürften jedoch kaum ausgereicht haben, um außer der ständigen Belegschaft des
Durchgangslagers, bestehend aus Beamten für die planmäßige Verteilung des
Siedlungslandes, Schreibern, Begleit- und Aufsichtspersonal, auch noch die
abzufertigenden Siedlergruppen in Mooswald selbst und bis zur ersten eigenen
Ernte am Einsatzort zu ernähren. Aufsicht war übrigens zur Vermeidung
eigenmächtiger Landsuche und Landnahme etwaiger unzufriedener Kolonisten wohl
unerläßlich. Nach dem Stufenplan, den wir bereits bei der Darstellung der ersten
Besiedlungsphase nachzuzeichnen versuchten, mußten nun die bereits länger
bestehenden Dörfer des Oberlandes einen Teil ihrer Ernten an das Hauptlager in
Mooswald abliefern. Es kann jedoch durchaus sein, daß die Ortenburger auch die
Zugehörungen der alten Lehenschaften Reifnitz und Ortenegg nach 1336 für diesen
Zweck herangezogen haben.
Es stellt sich nun die Frage: Was wäre geschehen, wenn die Grafen von Ortenburg
ihr Urwaldlehen zur regel- und planlosen Besiedlung hätten freigeben dürfen?
Nichts. Es wäre nicht etwa dazu gekommen, daß von allen Seiten Rodungsbauern
herbeigeströmt wären, daß ein großes Geraufe um die besten Böden und Felder, um
die ergiebigsten Quellen eingesetzt hätte, sondern, abgesehen davon, daß auch im
14. Jahrhundert für eine Kolonisation Geld und nochmals Geld erforderlich war,
das die siedlungswilligen Bauernsöhne nicht besaßen, waren die Bauern des 14.
Jahrhunderts noch zu unbeholfen, um ohne Führung und Anleitung an ein
schwieriges Werk wie dieses heranzugehen. Der einzelne aber hatte überhaupt
keine Chance, sein Leben in der Wildnis zu fristen. Er hätte sich und seine
Familie ohne Nachbarschaft nicht durchbringen können, sofern er überhaupt den
Mut aufgebracht hätte, sich schutzlos den bösen Geistern auszuliefern. Der
Aberglaube besaß zur damaligen Zeit noch einen unvorstellbaren Einfluß auf die
Gemüter.
Selbst wenn die Grafen von Ortenburg einen mittleren Weg gegangen wären und die
Siedlungswilligen gewissermaßen mit lockerer Hand im Urwald angesetzt hätten,
wäre das Gottscheerland, wie wir es nun kennen, nie entstanden. Natürlicherweise
waren die Menschen des Mittelalters nicht weniger egoistisch, als wir es heute
sind. Die Rücksichtslosesten und Stärksten hätten sich die besten Plätze
gesichert und wer später kam, hätte nehmen müssen, was übrigblieb. Wer aber wäre
gerne und freiwillig hinaufgezogen auf die höher gelegenen Plateaus mit ihren
ungünstigen Böden und Wasserverhältnissen? Den besten Beweis, daß die Grafen von
Ortenburg ihr Siedlungswerk im Karsthochland Unterkrains sorgfältig geplant und
durchgeführt haben, erbringt ein Blick auf die Landkarte. Mit staunenswerter
Anpassung an die Oberflächengestalt der Landschaft und an die Wasservorkommen
verteilen sich die Dörfer und Weiler über das "Ländchen", sammeln sich die
kleineren Ortschaften um die Besiedlungsmittelpunkte. Wenn an keiner anderen
Stelle, hier ist der Plan erkennbar.
Die Grafen von Ortenburg haben weder das eine noch das andere Verfahren
angewendet, sondern haben für das außerordentlich günstige Angebot an die
Siedlungswilligen von diesen Ordnung und ein vernünftig zweckmäßiges Mitgehen
verlangt und - erhalten. Für die Rodungsbauern war es nicht immer leicht. Drei
Ortsnamen drücken dies unüberhörbar aus: Verdreng und Verderb in der Gemeinde
Obermösel und Kummerdorf in der Gemeinde Nesseltal. Eine Erläuterung dazu
erübrigt sich. Aber die in diese Ansiedlungen eingewiesenen Bauern blieben! Ihre
Dörfer zählten zu den bekanntesten in der Sprachinsel. Der Verdrengerberg und
der Kummerdorferberg trugen Wallfahrtskirchen.
Die "villa Mooswald" war 1339 die am weitesten nach Süden vorgeschobene
Ansiedlung mit Kärntner und Osttiroler Kolonisten. Ob schon ein wesentlicher
Teil der Siedler Osttiroler Herkunft war, wird noch zu untersuchen sein.
Mooswalds Bedeutung schwand mit jeder lebensfähig werdenden neuen Ortschaft bzw.
dem Weiterwachsen der Funktionsfähigkeit der Besiedlungsmittelpunkte. Wann es
aufhörte, Hauptlager zu sein, wird sich ungefähr noch feststellen lassen,
hingegen erscheint es ausgeschlossen, auch nur beiläufig die Zahl der
Kolonisten, die durch das Durchgangslager geschleust wurden, bzw. das
Verwaltungs- und Versorgungspersonal der "villa" zu schätzen oder gar zu
errechnen. Die Urkunde vom l. September 1339 sagt nur soviel aus, daß immerhin
eine Kapelle gebaut werden mußte und ein Friedhof in Aussicht genommen war. Also
lebten in der "villa Mooswald" bereits so viele Menschen, daß ein Geistlicher
mit ihrer seelsorgerischen Betreuung annähernd ausgefüllt war, daß Todesfälle
vorkamen, vor allem wohl durch Unfälle bei der Rodungsarbeit und durch die hohe
Säuglingssterblichkeit, aber eine Zahl kristallisiert sich nicht heraus. Die
Tatsache, daß Graf Otto eine Kapelle und keine Kirche gebaut hat, spricht
eigentlich dagegen, daß diese Zahl "groß" gewesen sein kann. Eine slowenische
Quelle vermutet das Gegenteil. So lesen wir bei Simonie auf Seite 8 unter
anderem: " .. weil Gottschee nur in den Randgebieten mit slowenischen Bauern
besiedelt war, begannen im 14. Jahrhundert die Ortenburger, Siedler von ihren
Besitzungen in Kärnten hierherzubringen. Der Ortenburger Graf Otto, der
Kolonisator des Gottscheerlandes, siedelte in den dreißiger Jahren des 14.
Jahrhunderts schon so viele Kolonisten an, daß er in Mooswald..." Es folgt ein
Hinweis auf die Kapelle von Sankt Bartholomäus. Auf Seite 9 heißt es bei Simonic
weiter:
"Die Ortenburger haben Gottschee aus wirtschaftlichen Gründen mit einer größeren
Zahl von Bauern zu kolonisieren begonnen, um mit einem dichter besiedelten und
bearbeiteten Land ihre Einkünfte zu vergrößern. Auf das Gut brachten sie auch
deutsche Beamte und Handwerker. Die Zahl der deutschen Bauern, die Graf Otto in
den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts von seinen Besitzungen in Oberkärnten
nach Gottschee gebracht hatte, war sehr groß."
Es wäre eine reine Zahlenspielerei, würde man diesen weit auseinanderliegenden
Vermutungen eine konkrete Schätzung gegenüberstellen. Die Unbestimmtheit wandelt
sich allerdings bis zur Wahrscheinlichkeit einer bestimmten Zahl, wenn man
folgende Überlegungen in das vermutete Geschehen der Kolonisation einführt. Da
ist vor allem ein privatwirtschaftliches Argument heranzuziehen: Türk schreibt
in seiner kurzen Charakteristik der Grafen von Ortenburg, daß sie auch "kühle
Rechner" waren. Meinhart I. war dies zweifellos nicht, aber der sparsamere Otto
hatte die Beamten des "Lehenhofes" sicherlich angewiesen, dafür zu sorgen, daß
sich der unumgängliche finanzielle Aufwand möglichst bald in steigende Erträge
verwandelte. Außerdem dürfte er darauf geachtet haben, daß die Zeitspanne
zwischen der Zuschuß- und der Selbstversorgung der "Holden" nicht zu lang
ausfiel. Das heißt, der Zuzug der Siedler wurde gesteuert und es war nicht
möglich, daß beliebig viele Interessenten ungerufen anreisten. Dieses Verfahren
war mit ein Grund, warum bis zum Ende des 14. Jahrhunderts noch Nachzügler in
Gottschee eintrafen. Darüber hinaus ist zu bedenken, daß ja auch in Kärnten und
Osttirol nicht unbegrenzt viele Siedlungswillige, die den Anforderungen der
Urwaldrodung entsprachen, zur Verfügung standen. Völlig ausgeschlossen, weil
Verkehrs- und siedlungstechnisch sowie klimaabhängig undurchführbar, war die
gleichzeitige Besiedlung aller Teillandschaften des Hochlandes oder auch nur
eines Teiles, des Hinterlandes oder des Unterlandes. Die Vernunft gebietet uns
die Annahme, daß jeweils Gruppen zusammengestellt wurden, die auf einem vorher
bestimmten und abgegrenzten Gelände ein Dorf, ihr Dorf, aufbauten. Die ersten
Dorfanlagen des 14. Jahrhunderts wurden bewußt klein gehalten und dürften, außer
den Besiedlungsmittelpunkten, zehn bis zwölf Herdstellen kaum überschritten
haben. Dieser Größenordnung würde eine Einwohnerzahl von 40, höchstens 50
Personen entsprechen. Ihre körperlichen Strapazen müssen ungeheuer gewesen sein.
Damals wurde die Nachbarschaft, von der die Gottscheer heute noch reden und
schreiben, geboren. Alle Arbeiten, die dem Kolonisten unausweichlich auferlegt
sind, der Blockhüttenbau, die Rodung und Säuberung der Feldflur von den Steinen
und das Herrichten der Weideplätze, wurden gemeinschaftlich geleistet.
Die vorstehend dargelegten finanziellen, wirtschaftlichen, organisatorischen und
landschafts-strukturellen Hindernisse für eine Massensiedlung vermögen wohl kaum
die These bei Simonic zu stützen, daß die Zahl der Siedler in den dreißiger
Jahren des 14. Jahrhunderts "sehr groß" gewesen sei, selbst wenn man in Rechnung
stellt, daß sie seit der Villacher Konferenz erheblich anstieg. Wie kommt die
von Simonic herausgegebene slowenische Festbroschüre anläßlich des Gedenkens an
die Stadterhebung von Gottschee vor 500 Jahren auf diese großzügige
Mengenangabe?
Sie ist nur so zu erklären, daß man den Ausdruck "multae hominum" aus der
nächsten bedeutsamen Urkunde aus dem Jahre 1363 bereits auf jene von 1339
angewendet hat. Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß man im Mittelalter mit
wesentlich anderen Maßstäben rechnete als heute. Uns stellen sich 80 oder 100
Menschen als eine Handvoll Leute dar, in einem Gebiet, in dem bis zum
Siedlungsbeginn null Menschen lebten, war das "viel". Einige hundert Menschen
gar mußten daher als eine große Menge erscheinen.
Ob sehr viele oder wenige Kolonisten: Wie lautete das Angebot der Ortenburger an
die Siedlungswilligen? Es ist auch heute noch interessant. Sie erhielten eine
ganze "Hube", bayrisches Maß, das waren ungefähr 20 ha, auf folgender
Rechtsgrundlage: Grund und Boden wurden dem Rodungsbauern in unkündbarer
Erbpacht übergeben. Mithin waren sie "Besitzer", ein Wort, das noch öfter
auftauchen wird. Zwei weitere Gesichtspunkte übten eine beträchtliche
Anziehungskraft aus, die Bauern konnten ihren Besitz vererben, teilen, tauschen
und verkaufen. Die Pachtzinsverpflichtung blieb auch auf Teilen des
ursprünglichen Grundstückes. Den vielleicht stärksten Antrieb zur Annahme des
Angebotes übte die Zusage der vollen persönlichen Bewegungsfreiheit aus. Bei all
dem wissen wir jedoch nicht, ob den Siedlungswilligen von Anbeginn die Ungunst
des Bodens mitgeteilt wurde.
Wie die Kolonisten im einzelnen in ihre Parzellen eingesetzt wurden, entzieht
sich unserer Kenntnis. Es wäre auch zwecklos, die Frage aufzuwerfen, ob
anfänglich die Feldflur eines Dorfes gemeinschaftlich bearbeitet wurde. Wir
können sie nicht beantworten.
Die Siedler erhielten vermutlich keine schriftlichen Zusagen, Belehnungsbriefe,
Eigentumsurkunden oder dergleichen. Sie hätten sie ja nicht lesen können. Wir
gehen sicherlich nicht fehl in der Annahme, daß sie mit Handschlag vor Zeugen in
ihre Grundstücke eingewiesen wurden. Ob diese ein zusammenhängendes Stück Land
bildeten, ist zweifelhaft. Man hat sicher darauf geachtet, daß das bebaubare
Land, die Wiesen, Felder und die Waldanteile einigermaßen gerecht verteilt
wurden. Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß bei der Aufgliederung einer
Ortsflur ein entscheidungsbefugter Beamter des Grundherrn anwesend war, wie
hätte dieser sonst den Überblick behalten sollen? Es dauerte außerdem gewiß
nicht lange, bis jeder Besitzer Zeugenschaft dafür ablegen konnte, welches
Grundstück wem in seinem Dorfe gehörte. Das Setzen der Grenzsteine wird eine der
unangenehmsten Arbeiten gewesen sein.
Wir verlassen nun den geschichtlichen Nachrichtenraum des Patriarchenbriefes von
1339. 24 Jahre vergehen bis zum Auftauchen einer weiteren Urkunde aus
Patriarchenhand. In der Zwischenzeit, da siedlungsgeschichtlich viel geschehen
sein muß, fehlt jede Nachricht über das Weiterwachsen des "Ländchens". Wir
erfahren lediglich, daß Graf Otto V. im Jahre 1342 gestorben war. Welcher von
seinen Neffen, es können nur Otto VI. oder Rudolf oder beide gewesen sein, das
Siedlungswerk in Unterkrain weiterführte, ist unbekannt. Sie müssen in
finanzielle Schwierigkeiten geraten sein, denn wir lesen bei Professor Saria,
daß "die Ortenburger" zwischen 1351 und 1364 insgesamt viermal Geld bei
Laibacher Juden aufgenommen haben ("Die mittelalterliche deutsche Besiedlung von
Krain"). Was war geschehen?
1348 war ein Pest- und Erdbebenjahr. Laibach wurde weitgehend zerstört. Vom
Dobratsch bei Villach stürzte eine riesige Felswand in das Gailtal nieder und
verschüttete angeblich sieben Dörfer. - Die Pest aber raffte - wie verlautet -
etwa die Hälfte der Kärntner Bevölkerung dahin. Daraus können wir schließen, daß
die Zahl der Siedlungswilligen so entscheidend abgenommen hatte, daß die Grafen
gezwungen waren, den Anreiz für die Auswanderung nach Unterkrain durch ein
weiteres Zugeständnis zu erhöhen, nämlich, eine Geldprämie, anders ausgedrückt,
ein Handgeld, anzubieten. Noch eine andere Folge zog die Seuche nach sich. Die
Grafen befanden sich durch die Menschenverluste in einer ähnlichen Lage wie ihr
Onkel Meinhart I. Das Menschenpotential in der eigenen Grafschaft reichte nicht
mehr aus, um die Besiedlung des Urwaldes in absehbarer Zeit fortzuführen und zu
vollenden. Sie mußten daher versuchen, anderswo Auswanderungswillige zu finden.
Sie fanden diese im östlichen Teil der benachbarten Grafschaft Tirol. Natürlich
konnten die Grafen von Ortenburg auf dem Gebiete Osttirols nicht einfach
Kolonisten werben. Sie bedurften dazu der Genehmigung des Grafen von Tirol und
der Grafen von Görz, die dort umfangreiche Lehenschaften besaßen. Auch das
Kloster Admont und das Stift Dießen am Ammersee in Oberbayern waren dort
begütert. Hübsch hätte sich die historische Pointe in diesem Buch ausgenommen,
hätte man einen Zusammenhang zwischen dem Vorhaben der Ortenburger und der
Gräfin Beatrix, geborene Prinzessin von Wittelsbach, herstellen können. Wenn sie
zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch in Friaul lebte, so hätte sie keinen Einfluß
auf die Freigabe von Kolonisten für Unterkrain nehmen können, denn ihr Sohn war
volljährig und ihre Schwäger, die in Lienz in Saus und Braus lebten, hätten ihr
gewiß kein Mitspracherecht zugestanden. Es spricht viel mehr dafür als dagegen,
daß sich die drei Görzer Grafen die Freigabe von Untertanen durch die
Ortenburger abkaufen ließen.
Wie dem auch sei, der Zuzug von Osttirolern in die spätere Sprachinsel Gottschee
scheint richtig erst nach 1348 eingesetzt zu haben und nicht unbeträchtlich
gewesen zu sein. Dafür sprechen zahlreiche mundartliche Einflüsse aus Osttirol
im Gottscheer Dialekt. Die lapidare Feststellung Prof. Kranzmayers, daß die
Vorfahren der Gottscheer aus dem tirolerisch-kärntnerischen Grenzgebiet stammen,
läßt sich, wie wir gesehen haben, nicht nur sprachwissenschaftlich, sondern -
mit einigem Anspruch auf Wahrscheinlichkeit - auch historisch belegen. Bevor wir
jedoch auf die Feststellung des Kärntner Gelehrten näher eingehen, werfen wir
noch einen Blick auf andere Auffassungen zu diesem Thema. Sie trieben die
seltsamsten Blüten, auch hinsichtlich der Deutung des Ortsnamens Gottschee, der
dem ganzen "Ländchen" seinen Namen gegeben hat.
Da waren viel laienhaftes Historisieren und mancher geschichtliche Wunschtraum
unterwegs. Die Abstammungstheorien reichten von der Annahme, die Vorfahren der
Gottscheer seien Nachkommen der letzten Goten, die sich in die Wälder des
Karsthochlandes zurückgezogen hatten, gewesen, bis "Gottes Segen" und "Gottes
See" oder "Gatschen" und Kocevje, ein sloweniches Wort, das der historischen
Wirklichkeit noch am nächsten kommt. Es ist abgeleitet von "koca" = Hütte und
bedeutet soviel wie "Ansammlung von Hütten". Mit dem aufkommenden Nationalismus
des 19. Jahrhunderts träumten manche Gottscheer von einer Abstammung ihrer
Urahnen aus allen deutschen Stämmen, und hielten das "Ländchen" für ein
Klein-Deutschland. Am hartnäckigsten hielt sich die "Thüringer-Franken-Theorie".
Sie ging davon aus, daß Kaiser Karl IV. (er regierte von 1346 bis 1378) einem
Grafen Friedrich von Ortenburg auf dessen Bitte 300 Männer samt ihren Familien
als Kolonisten in den Wäldern von Gottschee überlassen habe. Es handelte sich
angeblich um Rebellen aus Thüringen und Franken, die an sich ihr Leben verwirkt
haben sollten. Als Quelle für diese Mär wurde Valvasor herangezogen. Er schreibt
auf Seite 194 des XI. Bandes seines Hauptwerkes: "Die Ehre des Herzogtums Crain",
der Laibacher Bischof Chroen habe in dem Archiv von Bischoflak bei Laibach eine
Notiz gefunden, aus der hervorging, es seien "300 Männer samt ihren Weibern und
Kindern durchgekommen". Sie sollen nach Gottschee weitergereist sein, um dort
die Wälder zu roden. Nichts gegen den Bischof, nichts gegen den Verfasser der
Notiz, aber alles gegen die Zahl 300 und gegen den Grafen Friedrich von
Ortenburg, der um diese billige Belegschaft für das Siedlungsunternehmen Urwald
in Unterkrain gebeten haben soll. Die Zahl 300 ist einfach zu glatt und - zu
hoch. Sie stellt ohne jeden Zweifel eine Schätzung dar, und was man von den
Maßstäben der mittelalterlichen Schätzer im Vergleich zu den heutigen und in
bezug auf Menschenmengen halten kann, haben wir bereits erörtert. Aber der
Historiker und der Sprachwissenschaftler haben unwiderlegbare Argumente gegen
die "Thüringer-Franken"-Theorie:
"300 Männer samt ihren Weibern und Kindern" bedeuteten, selbst wenn man nur vier
Familienmitglieder als Durchschnitt nimmt, 1200 Personen, wahrscheinlich wären
es aber 1400 bis 1500 gewesen. Was es bedeutet hätte, diese mehrere hundert
Meter lange Menschenschlange samt einem entsprechenden Troß von Ochsengespannen
von Thüringen und Oberfranken durch teilweise unbesiedeltes Gebiet über Bäche
und Flüsse, Berg und Tal, bei schlechtester Verpflegung nach Gottschee zu
lotsen, können wir uns mit etwas Phantasie heute noch ausmalen. In Sonderheit
können wir uns vorstellen, daß diese Menschenmasse nicht an allen Orten, durch
die sie bettelnd zog, willkommen gewesen wäre, denn sie war wohl mit Kindern,
kaum jedoch mit barem Geld gesegnet.
Doch gesetzt den Fall, alle Strapazen wurden überwunden und die "300 Männer samt
ihren Weibern und Kindern" waren in Gottschee eingetroffen. Was dann? Die
Organisatoren des ortenburgischen Siedlungswerks hätten sie ja nicht in Mooswald
oder anderswo lagermäßig unterbringen können. Der Elendszug wäre ja erst mit dem
Sommer zu Ende gegangen. Wohin mit ihnen? In die bereits bestehenden Dörfer
hineinzwängen? Es ist außerdem schlicht und einfach unrealistisch und ein
Wunschtraum, zu erwarten, daß die bereits angesiedelten Kolonisten aus
Oberkärnten und Osttirol die Überflutung ihrer Ansiedlung mit Thüringern und
Franken widerspruchslos hingenommen hätten. Der weitere Verlauf der Gottscheer
Geschichte läßt vermuten, daß die ersten Gottscheer in diesem Falle ihrerseits
erstmals zu Rebellen geworden wären.
Die Verfechter der "Thüringer-Franken-Theorie" mögen dieser Argumentation
entgegenhalten, daß die Grafen von Ortenburg als Grundherren dann eben
durchgegriffen und für Ordnung gesorgt hätten. Zu einfach! Wer sich durch die
obigen Einwände nicht überzeugen ließ, wird sich dem unwiderlegbaren
wissenschaftlichen Hauptargument beugen müssen: Es findet sich in der Gottscheer
Mundart kein nennenswerter Anhaltspunkt dafür, daß in diesem frühen Stadium der
Besiedlung des "Ländchens" 1200 bis 1500 Thüringer und Franken eingesetzt
wurden. Die dem Sächsischen nahverwandte thüringische Mundart hätte sich auf
jeden Fall zumindest in dem bereits erschlossenen Siedlungsraum
niedergeschlagen. Hätten die Ortenburger aber einige Dörfer ausschließlich mit
Thüringern und Franken angelegt, so hätten sich deren Dialekte erst recht
erhalten. - Im übrigen war schon Valvasor nicht sicher, daß die von Chroen
aufgefundene Notiz der Wirklichkeit entsprach. Und nebenbei bemerkt: Wir
brauchen ja gar nicht auszuschließen, daß Karl IV. oder jemand anderer den
Ortenburgern eine Anzahl Bauernfamilien aus Thüringen und Franken zur Verfügung
gestellt hat. Es wäre. durchaus denkbar, daß sie dann in kleinen Gruppen auf die
bereits bestehenden Ansiedlungen aufgeteilt wurden. Die Formulierung; "300
Männer samt ihren Frauen und Kindern" ist historisch falsch. Kein Beleg
existiert auch für die Behauptung, ein Graf Friedrich von Ortenburg habe um die
Überlassung von Kolonisten beim Kaiser nachgesucht. In dem fraglichen Zeitraum
zwischen 1346 und 1363 gab es keinen ortenburgischen Grafen Friedrich, hingegen
einen krainischen Landeshauptmann namens Friedrich von Sanneck. Einen Grafen
Friedrich von Ortenburg konnte es deshalb nicht geben, weil die beiden Söhne
Meinharts I. kinderlos starben und sich unter den 9 Kindern des Grafen Albrecht
II. kein Friedrich befand. Außerdem befinden sich unter den Regesten, das sind
Kurzfassungen von Anordnungen und Erlässen der Regierungszeit Karls IV. - 1346
bis 1378 -, keine kaiserliche Verfügung über die Freigabe von 300 Rebellen samt
ihren Weibern und Kindern.
Wir verlassen die urkundlich unergiebige Zeit von 24 Jahren zwischen der Urkunde
vom l. September 1339 und vom l. Mai 1363 nicht ohne die Gewißheit, daß die
finanziellen Aufwendungen der Grafen von Ortenburg offenbar weitaus größer waren
als ursprünglich veranschlagt. 1363 also stoßen wir auf die nächste bedeutsame
Urkunde aus der Besiedlungsgeschichte des Gottscheerlandes: Wieder handelt es
sich um einen Patriarchenbrief, diesmal aus den Händen Ludwig I. de la Torre,
datiert vom l. Mai. Aus dem Inhalt des, kirchlichen Obliegenheiten gewidmeten,
Dokuments interessiert uns hauptsächlich, was Professor Grothe aus dem
lateinisch abgefaßten Text auf Seite 26 seines Buches über Gottschee ins
Deutsche überträgt:
"Es gelangte zur Kenntnis des Patriarchen Ludwig auf dem Heiligen Sitz zu
Aquileja, daß innerhalb der Grenzen der zu unserer aquilejischen Diözese
gehörigen Seelsorgestation des hl. Stefan von Reifnitz, und zwar in dessen
Seelsorge oder Pfarre in gewissen Hainen und Wäldern, die unbewohnbar und
unbebaut waren, viele menschliche Wohnungen errichtet, diese Haine und Wälder
dem Ackerbau zugeführt worden sind und daß eine nicht geringe Menge Volkes darin
zu wohnen kam."
Zur seelsorgerischen Betreuung dieser "nicht geringen Menge Volkes" genehmigte
Aquileja die Errichtung von fünf Pfarrstellen, und zwar: "Gotsche, Pölan, Costel,
Ossiwnitz et Goteniz." Das sind in der späteren Schreibweise: Gottschee, Pölland,
Kostel, Ossilnitz und Göttenitz. Der lateinische Wortlaut der Urkunde steht bei
Grothe auf Seite 212. Bemerkenswert ist, daß die Urkunde auch einen Grafen Otto
von Ortenburg anspricht. Es handelt sich mit Sicherheit um Otto VI., Sohn des
Grafen Albrecht II. und Fortpflanzer seines Geschlechts.
Vor uns liegt abermals das schwierige Unterfangen, eine von ihren Schreibern
ungenau angefertigte Urkunde aus ihrer Zeit heraus zurück in die Vergangenheit
und vorwärts in die Zukunft möglichst richtig einzuordnen und auszudeuten.
Zunächst stellen wir fest, was sie direkt aussagt:
Zum erstenmal ist der Ortsname Gottschee in der Schreibweise "Gotsche"
urkundlich genannt. Gleichzeitig taucht in der nördlichen Hälfte der Sprachinsel
Göttenitz auf - Mooswald hingegen wird nicht mehr erwähnt. Stark in den
Vordergrund tritt die Süd- und Südostflanke des Siedlungsgebiets mit der
Erwähnung der Schlösser Pölland und Kostel, sowie des Ortes Ossilnitz an der
Einmündung der Cabranka in die Kulpa. Die Urkunde bestätigt ferner, daß das
Urwaldlehen der Ortenburger unbewohnbar und unbebaut war, daß nun aber eine
"nicht geringe Menge Volkes" hier seßhaft geworden sei und Landwirtschaft
betreibe.
Alle fünf neu geschaffenen Pfarrstellen liegen im Bereich der ersten
Besiedlungsphase. Natürlicherweise waren sie hinsichtlich der Bevölkerungszahl
schon wesentlich weiter als die Kolonistendörfer der Oberkärntner und
Osttiroler. Deren Besiedlungsmittelpunkte waren noch nicht zu Pfarrdörfern
herangereift. Sie hatten jedoch bestimmt einen gewissen Anteil an der nicht
geringen Menge Volkes, von der die Urkunde des Patriarchen Ludwig spricht. Auch
die Ostflanke des Siedlungsgebiets, die Moschnitze, ist kirchenorganisatorisch
noch uninteressant. Woraus zu schließen ist, daß sie kolonisatorisch ebenfalls
noch abseits lag.
Zweitens: Mooswald hat offensichtlich seine Bedeutung als Vorort des
Siedlungsunternehmens an "Gotsche" abgegeben. In Gottschee taucht laut Urkunde
auch der Kirchenpatron der Mooswalder Kapelle, der hl. Bartholomäus, auf. Das
muß nicht heißen, daß 1363 die "villa" bereits aufgelassen war und
besiedlungstechnisch keine Rolle mehr spielte. Hingegen hat sich "Gotsche"
bevölkerungsmäßig so weit entwickelt, daß eine Pfarrstelle und die dazugehörige
Kirche erforderlich geworden waren.
Die vorstehende Überlegung des Verfassers betreffend den Übergang
siedlungsgeschichtlicher Funktionen von Mooswald auf Gottschee deckt sich nicht
mit den slowenischen Vorstellungen zu diesem Punkt. So heißt es bei Simonic auf
Seite 8: "Weil in der ersten folgenden Urkunde aus dem Jahre 1363 die Kapelle
des hl. Bartholomäus nicht mehr erwähnt wird, sondern nur die Kirche des hl.
Bartholomäus in Gottschee, die inzwischen vergrößert wurde, daß mit dem Namen
Mooswald ursprünglich Gottschee bezeichnet wurde, das eine blühende Ansiedlung
auf dem ortenburgischen Gut war. Der Name Gottschee war vordem im Amtsgebrauch
noch nicht bekannt."
Drei tragfähige Argumente sprechen gegen die Annahme, Gottschee habe
ursprünglich Mooswald geheißen:
a) Gotsche ist älter als Mooswald.
b) Mooswald wäre aus dem Ortsnamensverzeichnis des Gottscheerlandes
verschwunden, wenn an seine Stelle die Bezeichnung Gotsche getreten wäre.
c) Der Ortsname Gottschee durchlief eine eigenständige sprachliche Entwicklung,
die siedlungsgeschichtlich gebunden ist, jedoch mit der Herkunft der Urahnen der
Gottscheer aus Oberkärnten und Osttirol nichts zu tun hat.
Woher aber kommt die Orts- und Landschaftsbezeichnung "Gottschee"?
Wir können es uns leisten, auf die Deutungstheorien des 19. Jahrhunderts zu
verzichten, weil wir eine wissenschaftlich fundierte Alternative vorzuweisen
haben. Wir wiederholen: Graf Meinhart I. und sein Sohn Hermann III. haben
bereits vor 1315 die Ansiedlung von überwiegend slowenischsprechenden Kolonisten
aus ihren unterkrainischen Lehenschaften begonnen. Sie erschlossen zunächst das
Oberland und drangen vom Norden her in das Waldinnere bis zu dem späteren
Gottschee und dem Hinterland, bis Göttenitz als südlichste Punkte vor. Bis in
unsere Zeit herein galt die These, der Name Gottschee komme aus dem slowenischen
"Kocevje", als ganz realistisch, denn mit einer "Anzahl von Hütten" hat es ja
sicher angefangen. Mühelos ließ sich außerdem von "Kocevje" ein lautlicher
Entwicklungsgang zu "Gottschee" konstruieren. Das ist auch geschehen und man gab
sich wohl auf slowenischer, weniger jedoch auf gottscheerischer Seite damit
zufrieden. Nichts und niemand zwingt uns jedoch aber anzunehmen, daß "Kocevje"
das Ausgangswort sein muß. In der Tat kann es ein fast gleichlautendes Wort
gewesen sein: Dabei fällt einem die Ortsbezeichnung "Hocevje" östlich von
Reifnitz auf (das Anfangs-"H" ist wie "CH" zu sprechen). Die erste urkundliche
Erwähnung war laut Grothe (Karte Nr. 5) im Jahre 1145. Weder der Leipziger
Professor noch der Autor vermuteten einen Zusammenhang mit der Ortsbezeichnung "Gottschee".
Erst später stieß er bei Professor Saria, einem der besten Kenner der
Kolonisationsgeschichte Krains, in seiner Arbeit (Seite 96) auf den tieferen
Sinn des Wortes "Hocevje". Der 1974 in Graz verstorbene Gelehrte kommt zu der
Erkenntnis, daß "Gotsche" nicht von "Kocevje" stamme, sondern von "Hocevje"
herrühre. "Hocevje" bedeute "der Tann" oder "Tannwald". Saria bezog seine
sprachliche Entdeckung noch nicht auf die Siedlungsgeschichte des
Gottscheerlandes. Für uns, die wir über deren Uranfänge unterrichtet sind, ist
nur ein kurzer Gedankensprung nötig, um in die unmittelbare Nähe der
geschichtlichen Wirklichkeit vorzudringen:
Das ursprüngliche "Hocevje" lag auf dem Boden entweder der auersperg'schen oder
der ortenburgischen Lehenschaften in Unterkrain. In beiden Fällen können die
Ortenburger Siedler aus diesem Ort an die mittlere Rinse verpflanzt haben. Es
bedarf keiner besonderen Begründung, daß diese Kolonisten mit slowenischer
Umgangssprache der neuen Heimat die Bezeichnung ihrer alten gegeben haben. Wie
wir außerdem wissen, hat Graf Otto V. seinem Bruder Meinhart bzw. dessen Sohn
Hermann III. mit Kärntner Siedlern ausgeholfen. Keinem der damaligen Ortenburger
wurde es bewußt, daß sie Angehörige zweier verschiedener Völker ansiedelten.
Deshalb mischten sie diese völlig unbefangen. Wie das rasche Wachstum des Ortes
beweist, belegten sie namentlich "Hocevje", das spätere "Gotschee", mit
Siedlungswilligen aus dem fernen Kärnten, weil das kleine Dorf an der mittleren
Rinse verkehrsmäßig und wasserwirtschaftlich besonders günstig war, und - das
muß den Kolonisatoren schon vor 1363 aufgegangen sein - sich als Mittelpunkt des
gesamten Siedlungsgebiets zu eignen schien.
Da nun nur noch deutsche Kolonisten in dichter Folge nachrückten, überwog mit
gleicher Geschwindigkeit ihre bairisch-österreichische Mundart. Der vorgefundene
Ortsname "Hocevje" lag den neuen Siedlern nicht. Der Deutsche meidet allgemein
das "CH" als Wortbeginn. Er weicht, wo er es antrifft, gerne auf "K" oder "G"
aus. Im Gegensatz dazu schätzen die Slowenen und andere slawische Völker das
gehauchte anlautende "H" wiederum nicht. Die Entwicklung von "Hocevje" zu "Gottschee"
wird jedoch erst ganz verständlich, wenn man die mundartliche Bezeichnung für
Stadt und Land Gottschee heranzieht.
Die Umwandlung des "H" zu "G" war die erste Stufe. Unter dem Einfluß des "G"
verschob sich das "o" zu einem kurzen, gestoßenen "a". Das "tsch" blieb
erhalten, während sich das "e" unter dem Druck der Betonung in "e" und "a"
spaltete. Das "v" aber verschob sich zu "b". Die Schlußsilbe "je" aber wurde
fallengelassen. Das Endergebnis war - und das kann kaum mehr als ein
Menschenalter gedauert haben - das heute noch gebräuchliche "Gatscheab". Nicht
zuletzt wird der Kindermund an dieser Ausformung beteiligt gewesen sein. Der
Gottscheer nennt sich heute noch "Gattscheabar", das "r" wird nur angedeutet.
Die Gottscheerin aber heißt "Gattscheabarin".
Drittens: Die Verfasser der Urkunde vom l. Mai 1363 - der Patriarch hat sie
gewiß nur unterschrieben - beschränkten sich ebenfalls auf eine unbestimmte und
für den Betrachter nach 650 Jahren numerisch nicht bestimmbare Angabe: "... eine
nicht geringe Menge Volkes..." Trotzdem nähern wir uns der tatsächlichen Zahl,
wenn wir die nächste Urkunde ins Auge fassen: 1377 wurde das Dorf "Gotsche" zum
Markt erhoben. "Markt" bedeutete das Zusammenkommen von Erzeugern und
Verbrauchern sowie Handel zwischen ihnen. Die Markterhebung erfolgte
zweifelsfrei auf Betreiben der Grafen von Ortenburg, die damit das mit der
fortschreitenden Besiedlung wachsende Wirtschaftsleben in Gang setzen wollten.
Gotsche und Mooswald allein hätten aber einen Markt nicht gelohnt. Also mußten
bereits weitere Ortschaften in einer Zahl entstanden sein, daß die Errichtung
eines wirtschaftlichen Mittelpunktes nützlich erschien, sowohl für die Bauern
als auch für den Grundherrn, dessen Einnahmen wuchsen. Die Ortenburger wären
eben keine "kühlen Rechner" gewesen, hätten sie nicht dafür gesorgt, daß ihre
Neubauern die Erbpacht bezahlten, aber auch bezahlen konnten.
In unsere Überlegungen müssen wir auch die Tatsache einbeziehen, daß seit dem
Beginn der Kolonisation etwa zwei Menschenalter vergangen waren. Das heißt, daß
bereits 60 Jahrgänge an Gottscheern geboren waren und jeder wurde durch
natürliche Vermehrung und weiterfließenden Zuzug stärker als der andere.
Logische Folgerung: Diese stetig zunehmende Bevölkerung konnte nicht mehr im
Oberland oder im Raum des Neumarktes untergebracht sein, zumal es ja nicht der
Zweck des ortenburgischen Siedlungswerkes war, die Menschen an einer Stelle
zusammenzuballen. Dazu wird es unter völlig veränderten Umständen erst später,
in rund 600 Jahren, kommen.
Die Verteilung der Kolonisten über die westliche Hälfte des Siedlungsgebietes
muß sich bereits um 1377 dem Abschluß genähert haben. Dafür spricht insbesondere
die Mitteilung bei Simonic (siehe Seite 23), daß das erste Urbarium des
Siedlungsgebietes von Gottschee schon im Jahre 1398 erstellt wurde. Leider ist
davon nur die Aufstellung der Ansiedlung und ihrer Abgaben im Amte Rieg erhalten
geblieben. Sie wird im Staatsarchiv zu Ljubljana (Laibach) aufbewahrt. Leider
war dieses Urbarium dem Verfasser beim Abschluß seiner Arbeit noch nicht
zugänglich. Immerhin wissen wir aber, daß 1398 bereits ein Amt Rieg bestanden
hat und im großen und ganzen die Kolonisation des Gottscheerlandes abgeschlossen
war. Diese Feststellung deckt sich mit der Ansicht von Professor Saria, daß der
Zuzug von Kolonisten mit dem 14. Jahrhundert zu Ende ging. Wenn wir nun auch
noch auf das vollständig erhaltene Urbarium aus dem Jahre 1574 vorgreifen, so
treffen wir auf eine Schätzung von 9000 Gottscheern. Wenn wir schließlich
berücksichtigen, daß die Kindersterblichkeit sehr hoch war, und die
durchschnittliche Lebenserwartung rund 42 Jahre betrug, so bleiben wir
wirklichkeitsnah, wenn wir die Zahl der Gottscheer im Jahre 1363 auf etwa 2500
bis 2600 und 35 Jahre später, 1398, auf rund 3500 schätzen.
Das Siedlungswerk der Grafen von Ortenburg in dem Urwald zwischen Reifnitz und
Kulpa schien am Ende des 14. Jahrhunderts geglückt zu sein. Waren aber ihre
Kolonisten und deren erste und zweite im Lande geborene Nachfolgegeneration
glücklich? Wir wissen es nicht. Wir wissen nur, daß sie den unabänderlichen
Lebensgesetzen und Abhängigkeiten der Gottscheer unterworfen waren: Klima und
Boden, Wald und Wasser, Enge des Lebensraumes und kleine Zahl, Politik und
Religion. - 1393 war die Pfarrstelle Gottschee von der Großpfarre Reifnitz
abgetrennt und als eigene Pfarre bestätigt worden. Ihre Aufgabe als Mittelpunkt
des "Ländchens" war urkundlich bereits 30 Jahre zuvor in Erscheinung getreten.
Bevor wir auf das weitere Schicksal der Grafen von Ortenburg eingehen,
verzeichnen wir kurz das tragische Ende des Patriarchen Bertrand von Aquileja.
Vom Volk des Patriarchenstaates geliebt und verehrt, vom friaulischen Adel und
den Städten wegen seiner ordnungsgebietenden Regierung als Landesherr gehaßt und
bekämpft, starb er 1350 unter den Schwerthieben einer Verschwörergruppe. Er, der
persönlich tapfere Mann, der unter dem Chorhemd stets den Kettenpanzer trug,
hatte die Warnungen seiner Umgebung vor dem Überfall während einer Reise von
Padua nach Udine in den Wind geschlagen.
Mehr Raum als dieser bemerkenswerten Persönlichkeit auf dem Stuhl des hl.
Hermagoras widmen wir nach dem Ausklang des 14. Jahrhunderts den Vasallen der
Patriarchen von Aquileja, den Grafen von Ortenburg. Daß Otto V. 1342 gestorben
war und sein Neffe, Otto VI., der Fortpflanzer des Geschlechts, die Führung der
Grafschaft übernommen hatte, wissen wir bereits. In seinem Sohn Friedrich III.
tritt uns abermals eine jener ortenburgischen Gestalten entgegen, die dem Hause
Ortenburg weit über Kärnten hinaus Einfluß und Ansehen verschafften. Begabt,
überlegen, tapfer und - treu als "Schwert Aquilejas". Er stieg in die höchsten
politischen Ämter auf, die je einem Ortenburger zuteil wurden, ohne freilich in
den politischen Geschäften eine besonders glückliche Hand zu besitzen. Bereits
in verhältnismäßig jungen Jahren schloß er mit dem Grafenhaus von Cilli, seine
Mutter war eine geborene Gräfin von Cilli, einen Erbvertrag auf Gegenseitigkeit
für den Fall, daß einer der regierenden Grafen ohne männlichen Leibeserben
bliebe. Verheiratet war Friedrich mit Margaretha, einer Tochter des Herzogs von
Teck im württembergischen Schwaben. Ihr einziger Sohn starb im Kindesalter. Der
Graf genoß die besondere Förderung des Kaisers Sigismund (er regierte von 1407
bis 1437). Der Herrscher war, wie Friedrichs Vater, mit einer geborenen Gräfin
von Cilli vermählt.
Weil die Zuverlässigkeit des Ortenburgers bereits vor dem Regierungsantritt
Sigismunds erprobt war, übertrug er ihm zeitweilig das Amt des Generalvikars in
Norditalien und erteilte ihm Sonderaufträge im Kampf mit der Republik Venedig,
der Friedrich mit seiner kleinen Privatarmee nicht unbeträchtliche Verluste
zufügte. Dank seiner Eitelkeit und Stellung fiel es ihm nicht sonderlich schwer,
die Erwählung seines Schwagers, Herzog Ludwigs von Teck, zum Patriarchen
durchzusetzen. Doch damit stehen wir bereits im 15.Jahrhundert.