Die Geschichte der Gottschee (2)


Krieg

Die Geschichte der Gottschee  14. Jahrhundert
Dr. Erich Petschauer, 1980
Aus dem "Jahrhundertbuch der Gottscheer"

Die Grafschaft Ortenburg verfügte seit geraumer Zeit über ein Verwaltungszentrum, das den jeweils regierenden Grafen bei der geordneten Wirtschaftsführung zur Verfügung stand. Der Sitz des "Lehenhofs" ist unbekannt. Sinngemäß wäre es jedoch gewesen, Zweigstellen in Spittal an der Dräu und in Reifnitz einzurichten. Ebenso zweckmäßig und organisatorisch vernünftig wäre es gewesen, den "Lehenhof" unter der Leitung eines Mitgliedes des Hauses Ortenburg zunächst mit der Prüfung der grundlegenden Voraussetzungen für das Siedlungsvorhaben zu beauftragen. War der ältere Sohn Meinharts I., Hermann III., der hierfür geeignete Mann? Allem Anschein nach, ja. Begründung: Laut gesetzlicher Vorschrift mußte jede Urkunde von mehreren Zeugen beglaubigt sein. Begreiflicherweise war die Zeugenschaft der Grafen von Ortenburg infolge ihres hohen Ansehens beim Adel in Kärnten und Krain gefragt. Nun verschwand ab 1301 die Unterschrift des Junggrafen Hermann aus den Urkunden (jene seines Bruders Meinhart II. blieb). Von Hermann III. wußte man, daß er jung heiratete. Seine Gemahlin war eine geborene Gräfin Hohenlohe. Gewiß wäre es denkbar, daß er ihr in einen anderen Teil des Reiches folgte, ebensogut konnte er jedoch mit Zustimmung seines Großvaters vom Vater den Auftrag zur Vorbereitung der Kolonisation des noch namenlosen Urwaldes erhalten haben.

An diesem Auftrag, änderte der Tod des Großvaters (1304 in Laibach) kaum etwas. Hingegen hatte er vermögens-rechtlich für die Grafschaft Ortenburg tiefgreifende Folgen: Die Söhne und Erben Friedrich II., Meinhart I., Otto V. und Albrecht II., teilten die Grafschaft unter sich auf. Meinhart, der außerordentlich tatkräftige Erstgeborene, fertigte seine Brüder mit den Lehensgütern in Kärnten und Steiermark ab und behielt die Lehenschaften in Unterkrain für sich. Meinhart war seinem Wesen nach ein Kriegsmann. Er hatte von seiner Mutter, einer Gräfin von Görz, das heftige görzische Temperament und betätigte sich mit Vorliebe als "Schwert Aquilejas". Trotzdem würde man ihm Unrecht tun, wollte man ihn außerhalb des Gesamtbundes der Ortenburger, das Türk auf Seite 13 entwirft, stellen: "Stolze Ritter, Kirchenfürsten, kluge Rechner und Ratgeber, wohl auch zeitweilig Verschwender, kühne Degen, dem höchsten Adel verwandt und verschwägert, Beschützer des Patriarchats Aquileja und gefürchtete Condottieri gegen die Republik Venedig".

Mit diesem großartigen Kärntner Adelsgeschlecht haben wir nun bereits den Vorhof der Besiedlungsgeschichte des Gottscheerlandes betreten: Es ist Absicht, daß noch nicht von einer deutschen Besiedlung die Rede ist.
Im Weiterschreiten treffen wir auf die erste Urkunde, die indirekt bestätigt, daß das Siedlungsunternehmen begonnen hat. Die Geschichtsschreibung über Gottschee hat sie lediglich registriert, ohne sie in die Gesamtsituation Kärntens und Krains am Beginn des 14. Jahrhunderts zu stellen und dadurch zum Reden zu bringen. Diese ist
gekennzeichnet durch zahlreiche Neugründungen von Dörfern, Märkten und Städten, womit eine weitgehende Umschichtung der Bevölkerung Unterkrains eintrat. Modern ausgedrückt: Die Arbeitsmarktlage war angespannt. Die Anziehungskraft der Städte mit ihrem Lockruf: "Stadtluft macht frei!" wuchs von Jahrzehnt zu Jahrzehnt und mit ihr die Abneigung gegen Schwerstarbeiten, wie etwa das Roden eines Urwaldes. Die Bauernbefreiung war unendlich langsam vor sich gegangen, aber hundert Jahre vorher hätte ein Grundherr seine Bauern noch zwingen können, die Tortur des Rodens einer solchen Wildnis auf sich zu nehmen. Nun nicht mehr!

Bei der besagten Urkunde handelt es sich um den sogenannten Friedensschluß von Laibach zwischen den Grafen von Ortenburg und den Herren von Auersperg im Jahre 1320. Herzog Heinrich II. von Kärnten aus dem Hause Görz, Tirol, hatte die beiden verfeindeten Geschlechter wegen Landfriedensbruchs vor ein adeliges Schiedsgericht gestellt. Aus dem Schiedsspruch gehören nur die Punkte1l, 3 und 4, zitiert nach Tangl, Band 1, Seite 113, hierher:

1. Aller Krieg soll aufhören.
3. Alle Gefangenen sollen endlich ledig sein. Wer aber vor dem Frieden für seine Freilassung eine Geldsumme versprochen hat, soll diese bezahlen.
4. Leute, die von den Gütern der Herren von Auersperg auf Güter der Grafen gezogen sind, sollen wir (die Grafen von Ortenburg, ziehen lassen.

Die sorgfältige, zeitbezogene Auslegung der Urkunde von 1320 fördert eine Anzahl bisher unbeachteter, doch außerordentlich wichtiger Gesichtspunkte zur Besiedlung des Gottscheerlandes zutage: Schon der Vorspruch stellt eindeutig klar, wer der Angreifer war. Er beginnt mit den Worten: "Graf Meinhart von Ortenburg bekennt, daß er unter Beistimmung seiner Söhne Hermann und Meinhart zur Beilegung der Fehde zwischen ihnen und Volker und Herbard von Auersperg .. . den Schiedsspruch der einzeln aufgeführten adeligen Richter anerkennt." Ferner ist festzustellen, daß Graf Hermann III. von Ortenburg 19 Jahre nach seinem Verschwinden aus den Urkunden zum erstenmal wieder auftaucht. Dies könnte nicht der Fall sein, wenn er sich nicht in Krain befunden hätte. Wir sehen darin eine Bestätigung für die Annahme, daß er mit der Vorbereitung des Siedlungsunternehmens beauftragt war. Im einzelnen läßt sich die Urkunde von 1320 dazu folgendermaßen in Beziehung setzen:

Zu Punkt 1.: Ortenburg und Auersperg hatten in Fehde gelegen. Sie war so heftig und so ausgreifend, daß der Herzog gezwungen war, sich einzuschalten. Die ersten Scharmützel fanden spätestens 1316 statt. Aus anderen Quellen wissen wir, daß der Görzer Graf Heinrich II. den Auerspergern zu Hilfe gekommen war, was den Schluß zuläßt, daß die Ortenburger sich in der Übermacht befanden.
Zu Punkt 3.: Ortenburg hatte Auersperg'sche Kriegsgefangene nicht zurückgegeben.
Zu Punkt 4.: Ortenburg hatte von Auersperg'schen Gütern Leute unter Versprechungen weggelockt, also "abgeworben", wie man heute sagen würde und auf eigenen Gütern eingesetzt. Um welche ortenburgische Güter konnte es sich dabei nur handeln? Wohl kaum um die Lehenschaften in Unterkrain, die von den Grafen bereits seit bald 200 Jahren bewirtschaftet wurden. Das landwirtschaftliche Arbeitsvolk auf ihren Gütern ergänzte sich von Generation zu Generation auf ganz natürliche Weise. Woher aber kam der so beträchtliche Mangel an Arbeitskräften, daß sich Graf Meinhart diese auf seine Weise beim Nachbarn holte, nämlich mit Gewalt? Er mußte seinerseits unter so starkem Druck gestanden haben, daß er das Risiko einer unabsehbaren Fehde einging. In der Tat stand der wilde Graf aus Oberkärnten vor ernsthaften, finanziellen Problemen. Gewiß, er war kein armer Mann, doch alles, was er unternahm, kostete sehr viel Geld, seine aufwendige Lebensführung, seine Feldzüge mit einer kleinen Privatarmee zum Schutz des Patriarchenstaates. Sein Amt als Landeshauptmann in Krain, das er seit 1307 innehatte, erforderte ebenfalls einen nicht unerheblichen Aufwand. Vor allem aber erwies sich die Kolonisation des Urwaldes als ein außerordentlich kostspieliges Unternehmen, das zunächst nichts einbrachte, dem er aber nicht ausweichen konnte.

Die Urkunde von 1320 berichtet uns also, daß Meinhart bereits vor 1315 das Siedlungswerk in Unterkrain begonnen haben muß und daß sein Sohn Hermann III. die langwierige Planung und siedlungstechnische Vorbereitung durchgeführt hat. Sie gibt jedoch auch über die Herkunft der ersten Siedler eine einwandfreie Auskunft: Sie stammten zu Beginn von den Lehenschaften der Ortenburger selbst, und als ihr eigenes Menschenreservoir erschöpft war, griffen sie auf Leute des Nachbarn zurück. Im übrigen hielt sich Graf Meinhart nicht an den Schiedsspruch von 1320. Am Dreikönigstag des Jahres 1326 erging von einem neuen Schiedsgericht ein ähnlicher Spruch wie sechs Jahre zuvor.

Schließlich klärt die Laibacher Urkunde von 1320 auch noch die oft gestellte, aber nie befriedigend beantwortete Frage nach der Herkunft der slowenischen bzw. slowenisch klingenden Ortsnamen in den Randgebieten der Sprachinsel: Sie stammten in der Hauptsache von den Kolonisten aus den ortenburgischen und auerspergischen Lehensgebieten, vor allem von den Zugehörungen der Lehen Reifnitz, Ortenegg, Zobelsberg und Hohenwarth, die den Ortenburgern gehörten, und der auersperg'schen Schlösser Oberhaus und Unterhaus. Die erwähnten Güter lagen dem Urwald - wie gesagt, eine Zugehörung von Reifnitz - am nächsten. Bei dem Mangel an Menschen, die für das überaus schwere Rodungswerk zur Verfügung standen, blieben die ersten Siedlungen am Rande des Waldes, namentlich am Ostrand, klein. Sie besaßen offensichtlich infolge ihrer ungünstigen Lage keine Anziehungskraft und erhielten keinen weiteren Zuzug. Das Hauptgewicht des Siedlungsunternehmens verlagerte sich sehr bald an den Nordrand des Urwalds. Was ging hier vor?

Diese Frage läßt sich allerdings mit logischen Schlußfolgerungen aus dem Laibacher Friedensschluß von 1320 zwischen Ortenburg und Auersperg nicht mehr beantworten. Die bisherige Geschichtsschreibung hat sich ohnehin nicht auf die Besiedlungsgeschichte des Gottscheerlandes bezogen, sondern sie für eine aus Unverträglichkeit entstandene Fehde gehalten. Alle Autoren ließen die Besiedlungsgeschichte des ortenburgischen Urwaldes im Jahre 1339 beginnen. Es bestehen keine aussagefähigen Urkunden für die Zeit zwischen 1320 und 1339 zur Verfügung. Um diesen für das Entstehen der späteren Sprachinsel ungemein wichtigen "stillen Zeitraum" zu überbrücken, muß man nach einer anderen stichhaltigen Lösung suchen. Die ergab sich aus der folgenden nüchternen Überlegung:
Schon der gesunde Hausverstand sagt uns heute noch, daß es undenkbar war, planlos Menschen in die Wildnis zu schicken und dann von ihnen zu erwarten, daß sie, allein auf sich gestellt, die ungeheure körperliche und seelische Belastung der Urwaldrodung durchstehen. Die Ortenburger bereiteten das Unternehmen vielmehr so vor, wie es die natürlichen Voraussetzungen geboten. Da es sich um ein rein wirtschaftliches Unternehmen handelte, erwarteten sie selbstverständlich mit der Zeit einen Ertrag. Er war nur zu erreichen, wenn man der menschlichen Arbeitskraft diese Voraussetzungen in der entsprechenden Aufbereitung anbot. Das heißt, es mußte Übereinstimmung bestehen zwischen der Geländeform für die Anlage von Dörfern bei gleichzeitig entsprechender Humusschicht für den Anbau von Feldfrüchten und die Ausbildung von Wiesenanteilen, sowie das Vorhandensein natürlicher, möglichst ganzjährig fließender Quellen, die durch das Abholzen großer Waldflächen voraussichtlich nicht versiegten. Es wäre ein Irrtum, anzunehmen, daß die Menschen damals nicht an diese Dinge dachten.

Man mußte sich also erst einmal wenigstens einen ungefähren Überblick verschaffen, wo und in welcher Größe Ansiedlungen Erfolg versprachen. Natürlich dürfen wir uns diese Vorbereitungsarbeiten nicht so vorstellen, daß einige Geometer an Hand von Kartenskizzen, begleitet von Gehilfen und ausgerüstet mit Kompassen und anderen technischen Hilfsmitteln, das Land durchstreiften. Das gab es noch nicht. Die einzigen Hilfsmittel für die Orientierung waren das Auge und der gesunde Hausverstand.

Bevor sich Graf Hermann und seine Helfer ein Gesamtbild des Besiedlungsgebiets machen konnten, mußten sie es vor allem anderen verkehrsmäßig erschließen. Nicht so, daß sie Straßen im heutigen Sinn anlegten, sondern mehrere Bautrupps schlugen primitive Steige in die Wildnis, um den Bodenprüfern und Wassersuchern buchstäblich den Weg zu bahnen. Die Vermutung liegt nahe, daß sie sich dabei eines bereits vorhandenen, durch das Haupttal laufenden Saumpfades bedienen konnten. Er taucht bei mehreren Autoren auf. Betrachtet man die Oberflächengestalt des Gottscheer Hochlandes und berücksichtigt man seine geographische Lage zwischen dem mittleren und nördlichen Krain - ja, auch Kärnten muß man einbeziehen - und dem Kulpatal mit den großen Siedlungen Tschernembl und Möttling, so kann es keinen Zweifel mehr geben, daß der mittelalterliche Handel den Urwald auf seine verkehrsmäßige Durchlässigkeit überprüft und eine Nord-Süd-Abkürzung hindurchgelegt hat. Diese Bemerkung ist wiederum nicht so zu verstehen, daß sich einige interessierte Städte oder Einzelgeschlechter zusammentaten, um diesen Saumweg gemeinsam anzulegen. Irgendwann einmal haben einzelne begonnen, einen Weg durch das Dickicht zu finden. Führen wir den Gedanken zu Ende: Der Saumpfad, der sicher nicht zuletzt dem Salztransport diente, kann nur von Reifnitz über die späteren Ortschaften Gottschee, Obermösel, Graflinden und Unterdeutschau gelaufen sein, womit bereits Richtung und Verlauf der späteren Hauptverkehrsader des Gottscheerlandes festgelegt war.

Die Oberflächengestalt des vorzubereitenden Siedlungsgebietes erzwang noch zwei weitere unerläßliche Maßnahmen: Die Besiedlung mußte sich wegen der äußerst verkehrsungünstigen Lage der östlichen Hälfte des Urwaldlehens auf den Westteil der späteren Sprachinsel konzentrieren. Zum anderen war es organisatorisch notwendig, Besiedlungsmittelpunkte zu schaffen, von denen aus die weiteren Dörfer strahlenförmig entwickelt wurden, keinesfalls alle auf einmal, sondern je nach der Verfügbarkeit von Kolonisten, Vorräten an Lebensmitteln, Saatgut und Vieh. Eines ist ganz sicher: Die Siedler haben keineswegs ihre Erstausstattung in Hülle und Fülle erhalten.

Die Besiedlungsmittelpunkte sind heute noch erkennbar. Sie waren sorgfältig ausgewählt und echte Mittelpunkte der Teillandschaften des Gottscheerlandes. Sie lagen so verkehrsgünstig wie möglich. Würde man heutzutage einem Landschaftsplaner die Aufgabe stellen, sie zu setzen, könnte er sie nicht günstiger einordnen als die Planer der Grafen von Ortenburg. Es wird sich zeigen, daß sie aus der Rolle der Besiedlungsmittelpunkte hineinwuchsen in die Aufgaben von Verwaltungs- und Wirtschaftszentren, im 19. Jahrhundert aber der ersten Schulorte. Jeder Gottscheer, der seine alte Heimat einigermaßen kennt, ist ohne weiteres in der Lage, sie nun aufzuzählen. Sie heißen von West nach Ost: Rieg, Gottschee-Stadt, Mitterdorf, Altlag, Obermösel, Nesseltal und Tschermoschnitz.

Um den ortenburgischen Urwald gewissermaßen aufzubrechen, bedurfte es besonderer Menschen. Man konnte dazu nur junge, gesunde und mit der Landwirtschaft vertraute Bauernsöhne gebrauchen. Solche Leute aber liefen nicht scharenweise herum, zumal die Städte und Märkte lockten. Die ersten, mit Ochsengespannen befahrbaren, Wege mußten zwangsläufig zu den Besiedlungsmittelpunkten angelegt werden.

Mit den geschilderten Maßnahmen allein war es jedoch nicht getan. Das größte organisatorische und finanzielle Problem muß die Verpflegung und Unterbringung der Erstkolonisten und ihrer Familien gewesen sein, bis sie sich aus eigener Ernte ernähren und die Kältemonate in einer eigenen Behausung überstehen konnten. Auszugehen ist davon, daß eine Siedlerfamilie oder -gruppe bestenfalls in dem dritten Sommer nach der Landzuweisung mit einer ausreichenden Ernte auf den Feldern und Wiesen rechnen konnte. Der nicht geringe Anfangsbedarf an Nahrungs- und Futtermitteln, Saatgut und Wohnraum war für die Grafen, bzw. ihre Mitarbeiter, schon im Stadium des Planens und Überlegens voraussehbar. Sie standen vor der Wahl, ihn aus den eigenen Lehensgebieten in Unterkrain zu decken, d. h. mit Ochsengespannen heranzukarren, oder den Besiedlungsvorgang dergestalt zu organisieren, daß das Unternehmen sich unter ständiger Kontrolle des Zuzugs an Kolonisten ernährungsmäßig soweit wie möglich selbst versorgte. Aber wie?

Man benötigte im Anfangsstadium des Siedlungswerks also eine ständig verfügbare, den Bedürfnissen der Kolonisten angepaßte Versorgungsbasis, bestehend aus lagerfähigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Der erste organisatorische Arbeitsgang mußte daher die Schaffung entsprechender landwirtschaftlicher Betriebe sein, anders ausgedrückt, man mußte zuerst Versorgungsdörfer anlegen, die jedoch zugleich bereits Bestandteil des Siedlungsunternehmens waren. Als hierfür am besten geeignet bot sich das spätere Oberland an. Hier war der geringste Widerstand des Waldes und der Geländeform zu überwinden, die Rinse aber stellte den Wasserbedarf für Mensch und Tier während des ganzen Jahres sicher.

All das bedeutet: Die Besiedlung des Gottscheerlandes in größerem Stil begann am Nordrand des ortenburgischen Urwaldlehens. An dieser Stelle wird auch erkennbar, wozu Graf Meinhart auf unlautere Weise Arbeitskräfte, sprich: Siedler, an sich zog. Im späteren "Oberland" lagen "die Güter der Grafen", von denen in der Laibacher Urkunde aus dem Jahre 1320 die Rede ist, und die beiden Urkunden von 1320 und 1326 erlauben uns nun die weitgehend sinnvolle, zeitliche Eingrenzung des Siedlungsbeginns im Oberland. Mithin ist nicht mehr und nicht weniger gesagt, als daß die Rodung, Besiedlung und landwirtschaftliche Aufbereitung des Oberlandes in der Hauptsache zwischen 1315 und 1325 - es mögen einige Jahre vorher und nachher dazugekommen sein - stattgefunden haben. Die notdürftige planerische und verkehrsmäßige Erschließung des Urwaldinnern dürfte gleichzeitig erfolgt sein.

Ein Wort noch zur Stamm- bzw. Volkszugehörigkeit der in diesem Anfangsstadium der Hauptbesiedlung eingesetzten ortenburgischen Kolonisten. Sie entstammten in ihrer großen Mehrzahl der unterkrainischen Grundbevölkerung. Diese aber war zu Beginn des 14. Jahrhunderts noch gemischtsprachig, das slowenische Element herrschte jedoch vor. Von einem "Nationalbewußtsein" im Sinne des 19. und 20. Jahrhunderts kann jedoch noch keine Rede sein. Die Slowenen verfügten ebensogut über die wenigen, für den Alltag erforderlichen deutschen Ausdrücke, wie die Deutschen umgekehrt. Eine der Landbevölkerung zugängliche Schriftsprache gab es weder auf der einen noch auf der anderen Seite.

Wenn wir nun versuchen, die im genannten Zeitraum gegründeten Ortschaften aufzuspüren, so kommt uns der Umstand zu Hilfe, daß die Kolonisten schon damals ihre Siedlungen des öfteren mit Ortsnamen aus der Heimat, auf jeden Fall aber in ihrer Muttersprache, belegten. Welche Dörfer können das gewesen sein? Eindeutig erkennbar sind heute noch Windischdorf (die Erläuterung dazu erfolgt an anderer Stelle), von slowenischer Seite wird Mitterdorf genannt (siehe Simonie, Seite 8), ferner ist Malgern mit aller Wahrscheinlichkeit von "Mala Gora" = kleiner Berg, abgeleitet, Kletsch ist zweifelsfrei slawischen Ursprungs, der Ortsname Seele stammt mit ziemlicher Sicherheit vom slowenischen Sela = Dorf. In diese Reihe gehört schließlich die Ortsbezeichnung "Gottschee". Wir werden uns damit noch ausführlich zu beschäftigen haben.

Hier sei nur noch angefügt, daß die Grafen von Ortenburg an der Ostflanke des Urwalds wenig Glück mit den kleinen Randsiedlungen hatten. Zu einem Besiedlungszentrum, insbesondere bei der späteren Binnenkolonisation, entwickelte sich lediglich Tschermoschnitz. Ein weiterer Vorstoß in das Innere des Waldes erfolgte im westlichen Teil mit Göttenitz, ursprünglich wahrscheinlich Gotenica. Über die Besiedlung der westlichsten Hochtalfurche, des Suchener Beckens, wird zu gegebener Zeit ein eigenes Kapitel berichten.

Schlußfolgerung aus der Urkunde von 1320: Der eigentlichen, deutschen Besiedlung des Gottscheerlandes geht eine vorbereitende Kolonisationsphase mit gemischtsprachigen, überwiegend slowenischen Siedlern voraus. Sie litt unter Menschenmangel. Gerade der Ortsnamenvergleich ergab, daß die erste Besiedlungsphase nicht unvermittelt abbrach, etwa weil plötzlich große Siedlerscharen aus Oberkärnten und Osttirol nach Unterkrain strömten, um den ortenburgischen Urwald in Besitz zu nehmen, oder weil nach ihnen 300 fränkisch-thüringische Familien mit dem gleichen Ziel im Auge angereist kamen. In mehrjähriger intensiver Beschäftigung mit dem Stoff Gottschee hat sich beim Autor vielmehr die Meinung herausgebildet, daß die beiden Phasen organisatorisch und weitgehend auch menschlich ohne Bruch ineinander übergingen, bis die Beteiligung unterkrainischer Kolonisten ganz aufhörte. Er glaubt vielmehr, den fließenden Übergang durch die neuartige Auslegung von Urkunden, Heranziehung von Ereignissen und Entwicklungen sowie die Skizzierung eines Zeitbildes belegen zu können.

Der zweite Schiedsspruch gegen Meinhart und seine Söhne von 1326 beweist, daß Ortenburg beim Kärntner Herzog in Ungnade gefallen war. Dieser konnte wohl auch beim besten Willen nicht dulden, daß sich der Landeshauptmann in Krain persönlich des wiederholten Landfriedensbruchs schuldig machte. Die unmittelbar betroffenen Auersperger, die ja am herzoglichen Hof in St. Veit an der Glan als Ministerialen tätig waren, dürften nachgeholfen haben. Meinhart mußte daher, wollte er sich die Gunst des Herzogs nicht vollends verscherzen, seine Fehden einstellen. Andererseits mußte die nun einmal begonnene Urwaldbesiedlung weitergehen, sollte der bis dahin entstandene Aufwand nicht umsonst gewesen sein. Mithin mußte Meinhart versuchen, auf friedliche Weise Kolonisten heranzuschaffen. Der nächstliegende Gedanke war, seinen jüngeren Bruder Otto um die Beistellung von Siedlungswilligen zu ersuchen. Otto hatte ja bei dem Teilungsvertrag nach dem Tode des Vaters die ursprüngliche ortenburgische Grafschaft in Oberkärnten erhalten. Der Teilungsvertrag, dessen genaues Datum unbekannt ist, war nicht etwa der Ausgangspunkt zu einem schweren familiären Zerwürfnis, trotzdem dürfte Otto von dem Angebot Meinhards nicht begeistert gewesen sein. Wie die weitere Entwicklung zeigte, stimmte er jedoch schließlich zu.

Die ortenburgischen Werber trafen in der Oberkärntner Landschaft, vor allem im Möll- und Lesachtal, aber auch im Pustertal und in den Osttiroler Seitentälern nördlich der Drau, auf eine bedeutend wachere Bereitschaft, in einer anderen Landschaft des Herzogtums Kärnten neu anzufangen, zumal die in Aussicht gestellten Ansiedlungsbedingungen außerordentlich günstig zu sein schienen. Die letzten Wanderzüge zur Besiedlung noch unerschlossener Gebiete lagen bereits ziemlich weit zurück. So waren vor allem Menschen aus dem weiteren Spannungsbereich des Freisinger Eigenklosters Innichen unter anderem an der Gründung der Sprachinsel Deutsch-Ruth und Zarz in Oberkrain beteiligt. Seine endgültige Ausdehnung erfuhr Zarz allerdings erst durch weiteren Zuzug in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Die Volksinsel, zahlenmäßig kleiner als Gottschee, verschwand im Laufe des 19. und in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Die Mundart, dem Gottscheer Dialekt nicht zufällig nahverwandt, hielt sich als Haussprache bis ins 20. Jahrhundert, ist aber nun ausgestorben. Ihr Wortschatz und ihre Grammatik konnten glücklicherwelse für die Wissenschaft noch gerettet werden.

Um 1280 tauchen die Namen zweier weiterer, aus dem Pustertal besiedelter Sprachinseln auf: Zähre und Pladen. Sie liegen in der Landschaft Karnien auf heute italienischem Staatsgebiet und stellen ebenso wie Tischlwang unter dem Plöckenpaß nur noch Reste ihrer ehemaligen Ausdehnung dar. Die vorstehenden Angaben entstammen dem Buch: "Historische Lautgeographie des gesamtbairischen Dialektraumes" von Universitätsprofessor Dr. Eberhard Kranzmayer, Wien, 1956. An gleicher Stelle (Einleitung, 13 bis 15, Seite 5) schreibt er wörtlich:

"Um 1325 wurde schließlich vom tirolerisch-kärntnerischen Grenzgebiet aus das große Bauernland Gottschee mit seiner gleichnamigen Hauptstadt kolonisiert. Gottschee wurde vor eineinhalb Jahrzehnten ausgesiedelt".

Hier stehen wir nun am Beginn der deutschen Besiedlung des Gottscheerlandes. Bei der ungefähren Zeitangabe "um 1325" befindet sich Professor Kranzmayer in Übereinstimmung mit Hugo Grothe, der ohne Zuhilfenahme der Laibacher Urkunde von 1320 bzw. 1326 durch eine plausible Schätzung zu dem gleichen Ergebnis kam. Wir würden jedoch das tatsächliche Geschehen um die Werbung von Siedlern für Gottschee grundlegend falsch beurteilen, nähmen wir an, daß "um 1325" in dem "tirolerisch-kärntnerischen Grenzgebiet" ein großer Aufbruch von Siedlungswilligen in Richtung Krain erfolgte. Historisch ebenso fehlerhaft, weil rein spekulativ, wäre die in das 14. Jahrhundert zurückprojizierte Erwartung, daß ganze Dörfer dem Ruf ihres Grundherrn, des Grafen von Ortenburg, gefolgt sind.

Logisch ist vielmehr die Überlegung, daß nicht jedermann für die Urwaldrodung in Betracht kam. Von vornherein schieden die Alten aus. Die "Holden", das heißt, die mit dem Grundherrn traditionell und in bewährter Weise verbundenen Bauern, hatten in der Regel keine Veranlassung, sich nach einer anderen Heimat umzusehen. Angesprochen wurden in erster Linie nicht erbberechtigte Bauernsöhne und -töchter, für die wenig Aussicht bestand, einmal einen eigenen Hof bewirtschaften zu können. Auch Knechte und Mägde wurden sicher nicht abgewiesen, sofern sie den Anforderungen in gesundheitlicher und arbeitsmäßiger Hinsicht entsprachen. Alle Siedlungswilligen, die natürlicherweise eine gewisse Auslese darstellen mußten, verband eine gemeinsame Hoffnung: ein freieres, besseres Leben zu finden.

Wir müssen uns auch von der Vorstellung freimachen, daß die angeworbenen Siedler die Vorbereitungen für die große Fahrt nach Süden binnen kürzester Zeit trafen. Sie können auch hinsichtlich ihrer geistigen Beweglichkeit mit Bauern des 19. und 20. Jahrhunderts nicht verglichen werden. Sie waren arm, das Auswanderungsangebot kam überraschend. Die Reise nach Unterkrain war bei den schlechten Wegen des Mittelalters überaus beschwerlich, überhaupt nur gruppenweise durchführbar und nur in den Sommermonaten möglich. Nicht jeder der künftigen Kolonisten besaß einen Planwagen. Man tat sich jeweils zu mehreren zusammen, um den geringen Hausrat auf einem Gemeinschaftsgefährt zu verladen. Es würde uns nicht schwerfallen, die wochenlange Fahrt über Pässe und Flüsse weiter auszumalen, um darüber nachzudenken, welche Marschroute allein gangbar gewesen sein kann. Wir begnügen uns hier jedoch mit der Feststellung, daß die neuen Kolonisten über weite Teile des Oberlandes verstreut angesiedelt wurden. Vermutlich haben diese ersten Gruppen von Oberkärntner Ansiedlern mit Zustimmung des Ansiedlungsstabes bereits außerhalb des späteren "Ländchens" haltgemacht und unter anderem die Ortschaften Treffen und Deutschdorf gegründet. Der Ortsname "Treffen" kann gut und gerne auf Burg und Dorf Treffen bei Villach zurückgehen. Dieser Platz war den Ortenburgern als Privatbesitz des jeweils regierenden Patriarchen wohlvertraut. Schon Ulrich I. (1086 bis 1121) hatte dem Stuhl von Aquileja "Treffen" geschenkt. Den Namen "Deutschdorf" dürften die slowenischen Bewohner der Umgebung gefunden haben, denn dieses Wort ist eine Rückübersetzung aus dem slowenischen "Nemska vas". Genau umgekehrt scheint die Ortsbezeichnung von Windischdorf entstanden zu sein: Vermutlich waren Kärntner Siedler zur Erweiterung eines bereits bestehenden, mangels Zuzugs jedoch nicht lebensfähigen Weilers angesetzt. Seine darin lebenden Bewohner waren "windisch", weil es die Kärntner schon damals gewohnt waren und heute noch sind, die einen alten slowenischen Dialekt sprechenden Einwohner Südkärntens als "Windische" zu bezeichnen. Während sich "Deutschdorf", ebenso wie "Treffen", zu einer slowenischen Gemeinde entwickelte, wurde "Windisch"-Dorf zu einer rein gottscheerischen Ansiedlung. - Ohne Zweifel sind in der Übergangszeit zwischen den beiden Besiedlungsphasen noch weitere, mit Kärntner Kolonisten besetzte Dörfer entstanden. Vor allem scheinen dies Schalkendorf und Koflern gewesen zu sein. Gründungsurkunden dieser Ortschaften besitzen wir allerdings keine.

Es dauerte noch Jahre, bis die erste deutsche Ortschaft urkundlich erscheint: Mooswald, das in einem Brief des Patriarchen Bertrand vom l. September 1339 erwähnt wird. In dieser Urkunde genehmigt der Patriarch dem Grafen die Einsetzung eines Kaplans in der neu erbauten Kapelle des hl. Bartholomäus bei Mooswald.

Mit der Erwähnung des Briefes vom l. September 1339 sind wir der allgemeinen politischen Entwicklung in Kärnten und Krain weit vorausgeeilt. Wir werden den Namen Mooswald erst wieder aufgreifen, nachdem wir auf die Katastrophe, die menschlich über das Haus Ortenburg hereingebrochen war, eingegangen sind.

Der Tod hielt reiche Ernte im Hause Ortenburg: Innerhalb eines Jahrzehnts starben fünf Grafen. Als erster verschied Meinhart 1332 - nicht etwa im Kampfgetümmel, sondern auf der Stammburg seiner Vorfahren in Oberkärnten. Sein Ableben wirkte offenbar lähmend auf das Siedlungsunternehmen in Unterkrain. Man darf nämlich nicht ausschließen, daß es zwischen den Brüdern Meinharts, Otto und Albrecht, und den Söhnen des verstorbenen Grafen, Hermann und Meinhart II., zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten wegen der Weiterführung der Urwaldkolonisation kam, namentlich über die Finanzierung des Unternehmens. Nicht von der Hand zu weisen ist ferner, daß Graf Otto V., der ja bis 1332 sicherlich bereits einige hundert Kolonisten abgestellt hatte, angesichts seiner bereits erfolgten und zu erwartenden personellen und finanziellen Leistungen von den Neffen das Recht auf Mitentscheidung am Siedlungswerk verlangte. Die rechtmäßigen Erben Meinharts I. waren nach dem Tode ihres Vaters ja Hermann III. und Meinhart II. Mit diesem Verlangen stieß der kinderlose Otto insbesondere bei dem ebenfalls recht kämpferischen Hermann auf Widerstand. Nur wenn wir diese Entwicklung innerhalb der Familie Ortenburg voraussetzen, erklärt sich der Inhalt zweier weiterer Urkunden vom 24. Juni 1336 über die Neubelehnung des Grafen Otto mit Schlössern und deren Zugehörung in Unterkrain durch den Patriarchen Bertrand von Aquileja. Sie stellen einen Schiedsspruch, besser einen Machtspruch des Kirchenfürsten in seiner Eigenschaft als Lehensherr der Ortenburger dar.

Was zwang den Patriarchen diese Entscheidung von Villach zu treffen: Wie wir wissen, setzte der Papst seit 1251 ohne Zustimmung des Kaisers die Patriarchen von Aquileja ein. Sie residierten bereits seit 1208 nicht mehr in Aquileja, sondern in Udine.

Mit dem Niedergang der kaiserlichen Macht in Italien ging auch der Stern des Patriarchenstaates unter. Korruption der Verwaltung, andauernde Aufstände der Städte und des Adels ruinierten die innere Ordnung und die Finanzen. Der Staat konnte seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Vatikan nicht mehr nachkommen. Als 1332 durch den Tod des Patriarchen die Einsetzung eines Nachfolgers erforderlich wurde, ließ sich Papst Johannes XXII. mit der Ernennung Zeit, um die Verwaltung in Udine zur Zahlung der Schulden zu zwingen. Die Sedisvacanz dauerte bis in den Sommer 1334. Während dieser Zeitspanne ereignete sich in Udine der wohl seltsamste Vorfall in der Geschichte des Patriarchenstaates: An der Spitze der staatlichen Verwaltung und der militärischen Führung stand als verfassungsmäßiger Schutzvogt und Generalkapitän - eine Frau namens Beatrix. Sie konnte noch keine 23 Jahre zählen, genoß aber allgemeine Verehrung. Das Volk nannte sie "fanciulla belissima", zu deutsch ungefähr "wunderschönes Mädchen". Das Parlament von Friaul lag ihr zu Füßen und wählte sie einstimmig in die beiden hohen Ämter. Monatsgehalt: 160 Mark in Silber. Beatrix hätte in diesem Buch keine Beachtung gefunden, wäre sie nicht eine bayerische Prinzessin gewesen, eine Wittelsbacherin aus der niederbayerischen Seitenlinie. Sie war an sich keine reiche Partie - ihre Brüder hatten beim niederbayerischen Volk sogar für ihre Aussteuer gesammelt - aber immerhin, der 1263 geborene Graf Heinrich II. von Görz konnte es sich leisten, sie wegen ihrer Schönheit zu heiraten.

Heinrich von Görz starb 1323 und hinterließ einen eben geborenen Sohn. Wiederum verfassungsgemäß gingen die im Hause Görz erblichen Ämter des Schutzvogtes und des Generalkapitäns auf diesen über. Gemeinsam mit dem Herzog von Kärnten wurde Beatrix zur Vormünderin für das Kind eingesetzt und gelangte auf diese Weise vorübergehend an die Spitze des Patriarchenstaates. Beatrix heiratete nicht wieder und litt unter der Herrschsucht ihrer drei Schwäger, lebte - völlig dem Aberglauben verfallen - eine Zeitlang in Cividale und kehrte dann nach Landshut zurück, wo sie im Alter von 60 Jahren starb.

Um das Zustandekommen und den Inhalt der Villacher Urkunden und die Zeit ihres Erscheinens richtig einzuordnen und aus ihr deuten zu können, empfiehlt es sich, auch noch ein Bild der allgemein-politischen Lage in Kärnten/Krain in der Mitte der dreißiger Jahre des 14. Jahrhunderts zu skizzieren. Sie spitzte sich durch den Tod des Kärntner Herzogs Heinrich II. aus dem Hause Görz/Tirol am 4. April 1335 dramatisch zu: Herzog Heinrich hinterließ keinen männlichen Leibeserben. Seine Tochter Margarethe, genannt "die Maultasch", war nicht erbberechtigt. Aber die Habsburger hatten vorgesorgt. Bereits 1330, auf dem Reichstag zu Augsburg, hatten sie Kaiser Ludwig den Bayern dazu überredet, ihnen das Herzogtum Kärnten zu Lehen zu geben, falls Heinrich ohne männlichen Leibeserben stürbe. In der erstaunlich kurzen Frist von vier Wochen hatten sie die Belehnung in Händen. Ludwig der Bayer vollzog - sicherlich auf Vorschlag der Habsburger - sogar eine Doppelbelehnung, indem er die Brüder Otto und Albrecht von Habsburg zu Herzögen von Kärnten ernannte. Otto wurde mit der überlieferten Zeremonie auf dem Zollfeld als Herzog bestätigt, während sich Albrecht von den krainischen Ständen und dem Adel huldigen ließ. Dies tat auch Otto. Seine Huldigung sollte jedoch wohl die Absicht der Habsburger verdecken, Krain von Kärnten abzutrennen, was dann im Laufe von anderthalb bis zwei Jahrzehnten ohne Aufsehen geschah. Ein neues Herzogtum war geboren.

Für den Patriarchen von Aquileja, mithin auch für das Siedlungsunternehmen der Ortenburger, bedeutete die Machtübernahme der Habsburger in Kärnten/Krain eine Gefahrenzone erster Ordnung. Der Papst, den das französische Königshaus Anjou 1309 nach Avignon in Südfrankreich entführt hatte, begegnete den Habsburgern gleich seinen Vorgängern mit einem gewissen Mißtrauen. Patriarch Bertrand, ein ungewöhnlich begabter Politiker und Diplomat, gebürtiger Südfranzose, hatte vom Papst ganz sicher den Auftrag in sein Amt mitbekommen, den Habsburgera überall da, wo die Interessen der Kirche beeinträchtigt schienen, mit den jeweils geeignetsten Mitteln entgegenzutreten. Bei dem guten Verhältnis der Habsburger zu Kaiser Ludwig dem Bayern war es nicht auszuschließen, daß sich die Lehenslandschaft in Krain unvermittelt änderte. Ein Anlaß ließ sich leicht finden. Verlor aber der Patriarch von Aquileja seine seit dem Jahre 1077 bestehenden Lehen in Krain, waren sie auch für die Grafen von Ortenburg verloren. Damit fiel auch das Urwaldlehen in andere Hände. Durch den Verlust der krainischen Lehen wäre das Haus Ortenburg auf seine ursprüngliche Grafschaft in Oberkärnten zurückgeworfen und wirtschaftlich wie hinsichtlich der militärischen Stärke entscheidend geschwächt worden. Das heißt, das "Schwert Aquilejas", dessen Schlagkraft durch den Tod des Grafen Meinhart I. ohnehin schon gelitten hatte, wäre gegenüber der Republik Venedig und den zerstörerischen Kräften im Patriarchenstaat stumpf geworden. Hinzu kam, daß schon unter dem Patriarchen Pagano II. zwischen den Grafen von Ortenburg und dem Patriarchat ein ernsthafter Streit um das Schloß Laas mit seinen Zugehörungen in Westkrain entbrannt war. Er drohte das 240jährige Treueverhältnis zu sprengen. Nun auch noch der Familienzwist im Hause Ortenburg!

Patriarch Bertrand hatte unter den geschilderten Umständen keine andere Wahl, als das Gesetz des Handelns an sich zu ziehen. Sein erster Schritt: Er belehnte, das heißt, er beschenkte das Haus Habsburg mit Schloß Laas in Innerkrain, das Graf Hermann III. von Ortenburg kurz vorher unüberlegt mit Handstreich abermals in seinen Besitz gebracht hatte. Damit bewies der Patriarch dreierlei:

1. Er dokumentierte gegenüber Habsburg, vielleicht auch Auersperg, daß er sich durchaus noch im Besitze der alten Lehen Aquilejas fühlte und demgemäß darüber nach seinem Gutdünken verfügte. Die Belehnten konnten indessen das Geschenk schlecht ablehnen, obwohl sie dadurch zu Lehensnehmern des Patriarchen geworden waren.

2. Mit der Neubelehnung der Habsburger war das Streitobjekt aus dem Schußfeld entfernt, weil die Ortenburger nunmehr keine Ansprüche erheben konnten.

3. Die Grafen mußten außerdem zur Kenntnis nehmen, daß der Patriarch notfalls auf sie keine Rücksicht nahm.

Aus den weiteren politischen Maßnahmen Bertrands ragt für uns seine angekündigte Villacher Besprechung vom 24. Juni 1336 mit dem Grafen Otto V. und dessen Neffen heraus. Es bestehen beträchtliche Zweifel, ob sie nicht auf Burg Treffen bei Villach, dem Privatbesitz des jeweils regierenden Patriarchen, stattgefunden hat. Graf Albrecht II., der jüngste der drei Ortenburg-Brüder, war im Frühjahr gestorben. Sein Tod erleichterte dem Patriarchen die Neuordnung der Spitze des Kärntner Grafenhauses. Er ging auch hier energisch vor.

Über die Villacher Zusammenkunft liegen, wie bereits angekündigt, zwei fast gleichlautende Urkunden vor. Die Geschichtsschreibung über das Gottscheerland hat auch diese beiden Dokumente lediglich registriert und nicht näher untersucht, bzw. mit dem Siedlungsvorhaben der Ortenburger in Beziehung gesetzt. Zugegeben, der sichtbar gemachte Inhalt scheint nebensächlicher Natur zu sein, weil er lediglich einen Verwaltungsakt bestätigt, der ebensogut mit der Unterschrift des Patriarchen von Udine aus hätte erlassen werden können. Es geht um die Wiederbelehnung eines Lehensträgers, die immer vorgenommen wurde, wenn entweder dieser selbst oder der Lehensherr starb. In diesem Falle jedoch ging es für die Gottscheer Geschichtsschreibung um viel mehr: Bertrand stellte die personelle Einheit der Führung des Hauses Ortenburg wieder her, indem er Otto mit den wichtigsten ortenburgischen Lehenschaften in Krain belehnte. Er setzte sich damit über den wenigstens 25 Jahre zurückliegenden Teilungsvertrag zwischen Meinhart, Otto und Albrecht ebenso hinweg wie über die Erbfolge nach dem Tode Meinharts I. An sich hätten Meinharts Söhne Hermann und Meinhart II. gemäß dem Erbrecht die Lehen in Unterkrain erhalten müssen. Sie hatten im übrigen das Erbe bereits angetreten.

Nun zu den beiden Urkunden: Selbst Tangl, der Kärntner Ortenburg-Autor schlechthin, bemüht sich nicht um ihre geschichtliche Wertigkeit und Auslegung. Er verzichtet auch darauf, die lateinisch abgefaßten Urkunden im vollen deutschen Text wiederzugeben und schreibt auf Seite 161 des II. Bandes seiner Dokumentation über die Kärntner Ortenburger:

"1336 Juni Villach. Bertrand, Patriarch von Aquileja, belehnt den Grafen Otto von Ortenburg, seinen Vasallen, und dessen Neffen, die Söhne der Grafen Meinhart und Albrecht selig, (gemeint ist Albrecht II.), der Brüder Ottos, mit den Schlössern Ortenegg, Zobelsberg und Grafenwarth mit allen Zugehörungen, Gerichtsbarkeiten, Rechten und Nutzungen derselben wie die Grafen von Ortenburg dieselben von altersher von der Kirche von Aquileja zu Lehen getragen haben."

Professor Grothe zitiert auf Seite 212 den lateinischen Urtext der zweiten Urkunde wie folgt: "Nr. 2 Urkunde des Patriarchen Ludwig von Aquileja vom l. Mai 1336.

Nos Ludoicus dei gratia sanctae sedis Aquilegensis patriarcha ad memoriam aeternam esse uolumus quod ad nostram deducta notitiam, quod in quibisdam nemoribus seu siluis infra confines curatae ecciesiae sancti Stephan! in Relffniz nostrae aquilegiensis dioecesis, et in eius cora seu parochia, quae inhabitabiles erant et incultae, multae hominum habitationes factae sint et nemora huiusmodi ac siluae ad agriculturum reducta et non modici populi congregatio ad habkandum conuenit in quibus quidem locis per habitantes ibidem, ad honorem dei, et gloriosae virginis matris et ad consolationem dicti populi et subsequentium atque deuotionis augmentum, de nouo quaedam ecciesiae construtae sunt videlicet, in Gotsche, Pölan, Costel, Ossiwniz et Goteniz et una infra confines curatae ecciesiae sancti Petri in Taimansdorff, videlicet, in Chrainau etiam dictae nostrae dioecesis de nouo facta, consentiente, et concedente filio nostro in Christo carissimo spectabili comite domino Ottone de Ortenburg, in cuius dominio et jurisdictione territoria esse et consistrere huiusmodi dinoscontur. Nos deuotionem dicti populi ibidem congregati ut suarum manuum labores manducent paternis affectibus aduertentes et cupientes animarum ipsorum proudidere saluti, ut per huiusmodi prouisionem ad deuotionis et charitatis opera feruertius animentur, supradictio comiti eiusque haeredibus concedimus nostro et successorum patriarcharum nomine instituendi et ordinandi in dictis ecciesis sacerdotes ydoneos, per quos celebrentur diuina, cura animarum exerceatur salubriter, sacramenta administrentur ecclesiastica et seruiatur laudabiliter in diuinis. Quorum sacerdotum praesentationen ad dictos comitem sousque haeredes pro eo, quod in ipsius domino et jurisdictione praedicia consistunt, spectare decreuimus et uolumus et opsorum confirmationem in ecciesiis praedictis videlicet Gotsche, Pölan, Costel, Ossiwniz et Goteniz ad plebanum seu rectorem in Reiffniz et ecciesiae in Chrainau, ad plebanum seu rectorem in Rattmanstorff, sub quorum curis et parochiis esse noscuntur, qui quidem sacerdotes, plebanis praedictis et ipsorum plebibus in omnibus subsint, obediant et Intendant, ac ipsis reuerentiam debitam exhibeant et honorem quodque contradictores et rebelles auctoritate nostra ecciesiastica censura compellant. In quorum omnium testimomum praesentes fieri jussimus nostri sigilli appensione muniri. Datae in Castro nostro Vtim prima die mensis Maij sub anno dominicae natiuitatis millesimo trecentesimo, sexage-simo tertio, indictione prima."

Bemerkenswert ist, daß in beiden Urkunden Reifnitz nicht erwähnt ist, obwohl ja der Urwald zu seinen Zugehörungen zählte. Eine Erklärung hierfür ist in der Literatur zur Zeit nicht auffindbar. Möglicherweise war das Lehen Reifnitz inzwischen Ortenegg zugeschlagen worden, wo sich zum Zeitpunkt der Belehnung Ottos die ortenburgische Schlösserverwaltung befand.

Ist es indessen nicht merkwürdig, daß sich der Patriarch nach Villach bzw. Treffen bei Villach begab, anstatt seinen Vasallen Otto und dessen Neffen nach Udine kommen zu lassen? Vergab sich der höchste Kirchenfürst nach dem Papst nicht etwas durch diese Reise? Kaum! Es scheint, daß er vielmehr ihre Bedeutung durch sein persönliches Erscheinen auch gegenüber den Ortenburgern unterstreichen wollte. Für den in schwersten Geldnöten befindlichen Landesherrn Bertrand - der Patriarchenstaat war nicht nur gegenüber dem Vatikan, sondern auch den Bankiers in Padua hoch verschuldet - war es nicht zuletzt aus finanziellen Erwägungen von Bedeutung, daß der Urwald besiedelt wurde. Nur wenn er besiedelt war, brachte er der Kirche Geld und vermehrte er die den Ortenburgern zu Gebote stehende Wirtschaftskraft, Menschenzahl wie ihr politisches Ansehen. Diese nicht wiederkehrenden Möglichkeiten blieben ungenutzt, wenn das Siedlungsunternehmen nicht fortgesetzt und vollendet wurde.

Unter diesen Umständen können wir uns gut vorstellen, daß Patriarch Bertrand seinen Vasallen und Lehensträger nachdrücklich angewiesen hat, die Kolonisation des Urwaldes unverzüglich wieder aufzunehmen.

Graf Otto hatte nun gegenüber seinem Neffen einen wesentlich leichteren Stand. Wir wissen im einzelnen nicht, wie sich das Verhältnis zu Hermann III. und Meinhart II. entwickelt hatte und weitergestaltet hätte, in jedem Falle war es ein schwerer Schlag für das Haus Ortenburg, daß beide hintereinander in den Jahren 1337 (Hermann III.) und 1338 ( Meinhart II.) kinderlos starben. Von den Neffen Ottos, die in den Villacher Urkunden andeutungsweise genannt sind, waren nun noch die Söhne Albrechts II., Ottos VI. und Rudolfs zurückgeblieben. Ob sie ihrem Onkel bei der Fortsetzung des Siedlungsunternehmens zur Verfügung gestanden sind, ist urkundlich nicht belegbar. Es dürfte jedoch außer Zweifel stehen, daß sie dies als seine dekretierten Erben taten. Vor allem mußte sich Otto VI. auf die Seite seines Onkels geschlagen haben, da er infolge des frühzeitigen Todes seiner Vettern vom Schicksal zum Fortpflanzer des Grafengeschlechts Ortenburg ausersehen war.

Patriarch Bertrand aber hatte durch sein Drängen erreicht, daß die Kolonisation des Urwaldes zwischen Reifnitz und Kulpa mit vollem Schwung einsetzte. - Dies beweist der Brief des Patriarchen vom l. September 1339 an den Grafen Otto V. Für die Geschichtsschreibung über Gottschee begann das Besiedlungsvorhaben der Grafen von Ortenburg an diesem l. September 1339. Die Patriarchen von Aquileja traten in den Hintergrund. Man ging voraussetzungslos ans Werk und so konnte es nicht ausbleiben, daß Ungereimtheiten und ausgesprochene Irrtümer wie Fehlschlüsse eintraten. Wir wollen im folgenden versuchen, sie soweit wie möglich auszuräumen.

In dem lateinisch abgefaßten Dokument vom l. September 1339 genehmigt Patriarch Bertrand dem Grafen Otto die Anstellung eines Kaplans an der neu erbauten und dem hl. Bartholomäus geweihten Kapelle bei der " villa Mooswald". Als Begründung für die Sanktionierung dieser Expositur der Pfarre Reifnitz wird angeführt, daß man den in großer Zahl zusammengeströmten Gläubigen den weiten Weg zur Pfarrkirche in Reifnitz ersparen wolle. Auch sollten sie an Ort und Stelle die Sakramente empfangen und ihre Toten in einem eigenen Friedhof begraben können. Eine deutsche Übersetzung des Patriarchenbriefes steht bei Grothe auf Seite 211.

Wie der kurzgefaßte Inhalt der Urkunde lehrt, haben wir es dabei nicht mit einer siedlungsgeschichtlichen Urkunde, sondern mit einem kirchlichen Erlaß zu tun, worin begreiflicherweise das Kirchliche im Vordergrund steht. Man darf darin also keine greifbaren und genauen Belege über den Stand der Besiedlung, die Herkunft und die Zahl der Kolonisten bzw. ihre Verbreitung über die Ausdehnung des Siedlungsgebietes sehen. All das interessierte die Sekretäre des Patriarchen eben nur am Rande. Insbesondere hätten wir gerne Näheres über Umfang, Gründungsjahr und Belegschaftszahl der "villa Mooswald" erfahren. Selbst ein Hinweis auf das Fassungsvermögen der Kapelle hätte uns bereits einen Anhaltspunkt für Schätzungen geben können.

Bei aller Achtung vor der Ehrwürdigkeit des obigen Dokumentes dürfen wir nicht davon absehen, es an Hand unserer Forschungsergebnisse neu zu deuten und zu beurteilen. Wir wollen auch versuchen, es mit der rauhen Wirklichkeit des 14. Jahrhunderts in Einklang zu bringen.

Woher kommt der Ortsname Mooswald?

Obwohl der Brief vom l. September 1339 auch darüber nichts aussagt, bewegen wir uns mit der Antwort auf festem Boden. Er kommt ohne jeden Zweifel aus Kärnten, wo es zwei "Mooswald" gibt, von denen jedoch nur eines als Patenort für das Mooswald im Gottscheerland in Betracht kommt. Sie liegen in der Umgebung von Paternion und Spittal an der Dräu. Die Verbindung zum Siedlungsunternehmen in Unterkrain ist rasch hergestellt: Paternion und Spittal an der Drau waren im 14. Jahrhundert noch sogenannte Schutzmärkte der Grafen von Ortenburg. Die direkten Namensüberträger waren mit Sicherheit die Kolonisten aus dem Mooswald bei Paternion. Begründung: Im Sichtbereich dieser Ortschaft gibt es die Bergbezeichnung "Nock", die sonst im deutschsprachigen Alpenraum nur selten zu finden ist, jedoch - und eben nicht zufällig! - auch in Sichtweite des gottscheerischen Mooswald auf taucht.

In dem Augenblick aber, da wir fragen, wann dieses Mooswald im Gottscheer Oberland angelegt worden war, betreten wir geschichtliches Halbdunkel. Was heißt in diesem Falle "villa"? Übte Mooswald eine besondere Funktion aus, weil es als einziger Ortsname auftaucht? Nur eines ist sicher: Es kann nicht erst 1339 entstanden sein. Dies läßt sich aus der Bemerkung in der Urkunde, daß man den zahlreichen Gläubigen den weiten Weg nach Reifnitz zum Gottesdienst und zu den Sakramenten nicht mehr zumuten wolle, schließen. Mithin waren so viele Menschen zusammengeströmt, daß sie eine neu erbaute Kapelle tatsächlich füllten. Aber mehr auch nicht, denn der fromme Otto von Ortenburg hätte das Opfer nicht gescheut, eine Kirche zu errichten. Der Bau der Kapelle des hl. Bartholomäus bei Mooswald deutet andererseits darauf hin, daß die "villa" in seinen Plänen noch eine Zeitlang von Bedeutung sein würde. Keinesfalls jedoch wären die Kolonisten aus Kärnten in der Lage gewesen, innerhalb weniger Sommermonate einmal die Übersiedlung aus der alten Heimat in die neue zu bewerkstelligen, dann den Wald zu roden, das Saatgut auszulegen, winterfeste Unterkünfte zu bauen und auch noch eine Kirche zu errichten. Denn das alles mußte bereits geschehen sein, als die Zustimmung des Patriarchen für die Anstellung eines Kaplans eintraf. Das ist undenkbar, die "villa" mußte also schon längere Zeit vor dem September 1339 angelegt worden sein. Der späteste Zeitpunkt, an dem Mooswald hätte errichtet werden können und müssen, um im Patriarchenbrief genannt werden zu können, wäre 1337 gewesen. Dabei ist es fraglich, ob es in zwei Sommern möglich gewesen wäre, die unerläßlichen Vorbereitungsarbeiten zu leisten und um 1339 zur Selbstversorgung übergehen zu können. Wenn nicht, wann hätte Mooswald bzw. die "villa" - dieses Wort bedeutete im Mittellateinischen etwa "Landgut" oder "Dorf" - zum frühesten Termin errichtet werden müssen, um im Sommer 1339 bereits eine offenbar wichtige Funktion ausüben zu können?

Wir kommen dem Zeltpunkt der Gründung Mooswalds näher, wenn wir ihn mit dem Todesjahr des Grafen Meinart I., 1332, in Beziehung setzen. Wie wir wissen, starb Ottos älterer Bruder auf der Stammburg ihrer Vorfahren, wo Otto lebte. Was wollte Meinhart auf der Ortenburg? Unterhielt er sich mit seinem Bruder wegen des Fortganges der Urwaldkolonisation? Was sie vielleicht vereinbarten, können wir nur ahnen. Wenn wir jedoch annehmen, daß sie das für den weiteren Vorstoß in den Urwald unerläßliche Durchgangs- und Vorratslager anzulegen beschlossen, dürften wir ganz gewiß nicht einer billigen Spekulation anheimfallen. Von 1333 bis 1339 war dann genügend Zeit zum Ausbau des siedlungstechnischen Stützpunktes Mooswald. Wenn man seine Gründung so frühzeitig ansetzt, wie eben geschehen, war er imstande, nach Erweiterung des Fassungsvermögens auch den wachsenden Zustrom seit der Konferenz von Villach aufzufangen und - zu verteilen.

Stehen denn die Ausdrücke wie Auffanglager, Durchgangslager, Vorratslager oder gar siedlungstechnischer Stützpunkt nicht im Gegensatz zur Urkunde von 1339, das heißt, zur Bezeichnung "villa"?

Gewiß, die Frage ist berechtigt. Andererseits ist dieses Wort verschieden übersetzt worden. Neben "Landgut" trifft man auf Dorf, Ortschaft, größeres Gehöft. Für uns ist die Übersetzung von "villa" jedoch nicht das Entscheidende. Wir suchen vielmehr den Platz oder besser gesagt den Rang, den die "villa Mooswald" im Rahmen der Deutschbesiedlung des Gottscheerlandes einnimmt. Die oben verwendeten Ausdrücke sind mit vollem Bedacht gewählt, denn in Mooswald muß sich der Lenkungsstab befunden haben. Mit ihm gekoppelt war das Durchgangslager, das die ankommenden Kolonisten bis zu ihrer Einweisung beherbergte, wozu primitive Unterkunftsräume erforderlich waren. Zu dem "Landgut" gehörten folglich auch Vorratsräume für Saatgut und den technischen Verpflegungsbedarf. Ferner mußte wenigstens notdürftig für das eintreffende Vieh gesorgt sein. Schließlich gehörte zu dem "Landgut", nicht etwa wahrscheinlich, sondern bestimmt, eine Landwirtschaft, die von einer Anzahl Bauern betrieben wurde - gleichsam den Pionieren des späteren Ortes Mooswald. Ihre geringen Überschüsse dürften jedoch kaum ausgereicht haben, um außer der ständigen Belegschaft des Durchgangslagers, bestehend aus Beamten für die planmäßige Verteilung des Siedlungslandes, Schreibern, Begleit- und Aufsichtspersonal, auch noch die abzufertigenden Siedlergruppen in Mooswald selbst und bis zur ersten eigenen Ernte am Einsatzort zu ernähren. Aufsicht war übrigens zur Vermeidung eigenmächtiger Landsuche und Landnahme etwaiger unzufriedener Kolonisten wohl unerläßlich. Nach dem Stufenplan, den wir bereits bei der Darstellung der ersten Besiedlungsphase nachzuzeichnen versuchten, mußten nun die bereits länger bestehenden Dörfer des Oberlandes einen Teil ihrer Ernten an das Hauptlager in Mooswald abliefern. Es kann jedoch durchaus sein, daß die Ortenburger auch die Zugehörungen der alten Lehenschaften Reifnitz und Ortenegg nach 1336 für diesen Zweck herangezogen haben.

Es stellt sich nun die Frage: Was wäre geschehen, wenn die Grafen von Ortenburg ihr Urwaldlehen zur regel- und planlosen Besiedlung hätten freigeben dürfen? Nichts. Es wäre nicht etwa dazu gekommen, daß von allen Seiten Rodungsbauern herbeigeströmt wären, daß ein großes Geraufe um die besten Böden und Felder, um die ergiebigsten Quellen eingesetzt hätte, sondern, abgesehen davon, daß auch im 14. Jahrhundert für eine Kolonisation Geld und nochmals Geld erforderlich war, das die siedlungswilligen Bauernsöhne nicht besaßen, waren die Bauern des 14. Jahrhunderts noch zu unbeholfen, um ohne Führung und Anleitung an ein schwieriges Werk wie dieses heranzugehen. Der einzelne aber hatte überhaupt keine Chance, sein Leben in der Wildnis zu fristen. Er hätte sich und seine Familie ohne Nachbarschaft nicht durchbringen können, sofern er überhaupt den Mut aufgebracht hätte, sich schutzlos den bösen Geistern auszuliefern. Der Aberglaube besaß zur damaligen Zeit noch einen unvorstellbaren Einfluß auf die Gemüter.

Selbst wenn die Grafen von Ortenburg einen mittleren Weg gegangen wären und die Siedlungswilligen gewissermaßen mit lockerer Hand im Urwald angesetzt hätten, wäre das Gottscheerland, wie wir es nun kennen, nie entstanden. Natürlicherweise waren die Menschen des Mittelalters nicht weniger egoistisch, als wir es heute sind. Die Rücksichtslosesten und Stärksten hätten sich die besten Plätze gesichert und wer später kam, hätte nehmen müssen, was übrigblieb. Wer aber wäre gerne und freiwillig hinaufgezogen auf die höher gelegenen Plateaus mit ihren ungünstigen Böden und Wasserverhältnissen? Den besten Beweis, daß die Grafen von Ortenburg ihr Siedlungswerk im Karsthochland Unterkrains sorgfältig geplant und durchgeführt haben, erbringt ein Blick auf die Landkarte. Mit staunenswerter Anpassung an die Oberflächengestalt der Landschaft und an die Wasservorkommen verteilen sich die Dörfer und Weiler über das "Ländchen", sammeln sich die kleineren Ortschaften um die Besiedlungsmittelpunkte. Wenn an keiner anderen Stelle, hier ist der Plan erkennbar.

Die Grafen von Ortenburg haben weder das eine noch das andere Verfahren angewendet, sondern haben für das außerordentlich günstige Angebot an die Siedlungswilligen von diesen Ordnung und ein vernünftig zweckmäßiges Mitgehen verlangt und - erhalten. Für die Rodungsbauern war es nicht immer leicht. Drei Ortsnamen drücken dies unüberhörbar aus: Verdreng und Verderb in der Gemeinde Obermösel und Kummerdorf in der Gemeinde Nesseltal. Eine Erläuterung dazu erübrigt sich. Aber die in diese Ansiedlungen eingewiesenen Bauern blieben! Ihre Dörfer zählten zu den bekanntesten in der Sprachinsel. Der Verdrengerberg und der Kummerdorferberg trugen Wallfahrtskirchen.

Die "villa Mooswald" war 1339 die am weitesten nach Süden vorgeschobene Ansiedlung mit Kärntner und Osttiroler Kolonisten. Ob schon ein wesentlicher Teil der Siedler Osttiroler Herkunft war, wird noch zu untersuchen sein. Mooswalds Bedeutung schwand mit jeder lebensfähig werdenden neuen Ortschaft bzw. dem Weiterwachsen der Funktionsfähigkeit der Besiedlungsmittelpunkte. Wann es aufhörte, Hauptlager zu sein, wird sich ungefähr noch feststellen lassen, hingegen erscheint es ausgeschlossen, auch nur beiläufig die Zahl der Kolonisten, die durch das Durchgangslager geschleust wurden, bzw. das Verwaltungs- und Versorgungspersonal der "villa" zu schätzen oder gar zu errechnen. Die Urkunde vom l. September 1339 sagt nur soviel aus, daß immerhin eine Kapelle gebaut werden mußte und ein Friedhof in Aussicht genommen war. Also lebten in der "villa Mooswald" bereits so viele Menschen, daß ein Geistlicher mit ihrer seelsorgerischen Betreuung annähernd ausgefüllt war, daß Todesfälle vorkamen, vor allem wohl durch Unfälle bei der Rodungsarbeit und durch die hohe Säuglingssterblichkeit, aber eine Zahl kristallisiert sich nicht heraus. Die Tatsache, daß Graf Otto eine Kapelle und keine Kirche gebaut hat, spricht eigentlich dagegen, daß diese Zahl "groß" gewesen sein kann. Eine slowenische Quelle vermutet das Gegenteil. So lesen wir bei Simonie auf Seite 8 unter anderem: " .. weil Gottschee nur in den Randgebieten mit slowenischen Bauern besiedelt war, begannen im 14. Jahrhundert die Ortenburger, Siedler von ihren Besitzungen in Kärnten hierherzubringen. Der Ortenburger Graf Otto, der Kolonisator des Gottscheerlandes, siedelte in den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts schon so viele Kolonisten an, daß er in Mooswald..." Es folgt ein Hinweis auf die Kapelle von Sankt Bartholomäus. Auf Seite 9 heißt es bei Simonic weiter:

"Die Ortenburger haben Gottschee aus wirtschaftlichen Gründen mit einer größeren Zahl von Bauern zu kolonisieren begonnen, um mit einem dichter besiedelten und bearbeiteten Land ihre Einkünfte zu vergrößern. Auf das Gut brachten sie auch deutsche Beamte und Handwerker. Die Zahl der deutschen Bauern, die Graf Otto in den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts von seinen Besitzungen in Oberkärnten nach Gottschee gebracht hatte, war sehr groß."

Es wäre eine reine Zahlenspielerei, würde man diesen weit auseinanderliegenden Vermutungen eine konkrete Schätzung gegenüberstellen. Die Unbestimmtheit wandelt sich allerdings bis zur Wahrscheinlichkeit einer bestimmten Zahl, wenn man folgende Überlegungen in das vermutete Geschehen der Kolonisation einführt. Da ist vor allem ein privatwirtschaftliches Argument heranzuziehen: Türk schreibt in seiner kurzen Charakteristik der Grafen von Ortenburg, daß sie auch "kühle Rechner" waren. Meinhart I. war dies zweifellos nicht, aber der sparsamere Otto hatte die Beamten des "Lehenhofes" sicherlich angewiesen, dafür zu sorgen, daß sich der unumgängliche finanzielle Aufwand möglichst bald in steigende Erträge verwandelte. Außerdem dürfte er darauf geachtet haben, daß die Zeitspanne zwischen der Zuschuß- und der Selbstversorgung der "Holden" nicht zu lang ausfiel. Das heißt, der Zuzug der Siedler wurde gesteuert und es war nicht möglich, daß beliebig viele Interessenten ungerufen anreisten. Dieses Verfahren war mit ein Grund, warum bis zum Ende des 14. Jahrhunderts noch Nachzügler in Gottschee eintrafen. Darüber hinaus ist zu bedenken, daß ja auch in Kärnten und Osttirol nicht unbegrenzt viele Siedlungswillige, die den Anforderungen der Urwaldrodung entsprachen, zur Verfügung standen. Völlig ausgeschlossen, weil Verkehrs- und siedlungstechnisch sowie klimaabhängig undurchführbar, war die gleichzeitige Besiedlung aller Teillandschaften des Hochlandes oder auch nur eines Teiles, des Hinterlandes oder des Unterlandes. Die Vernunft gebietet uns die Annahme, daß jeweils Gruppen zusammengestellt wurden, die auf einem vorher bestimmten und abgegrenzten Gelände ein Dorf, ihr Dorf, aufbauten. Die ersten Dorfanlagen des 14. Jahrhunderts wurden bewußt klein gehalten und dürften, außer den Besiedlungsmittelpunkten, zehn bis zwölf Herdstellen kaum überschritten haben. Dieser Größenordnung würde eine Einwohnerzahl von 40, höchstens 50 Personen entsprechen. Ihre körperlichen Strapazen müssen ungeheuer gewesen sein. Damals wurde die Nachbarschaft, von der die Gottscheer heute noch reden und schreiben, geboren. Alle Arbeiten, die dem Kolonisten unausweichlich auferlegt sind, der Blockhüttenbau, die Rodung und Säuberung der Feldflur von den Steinen und das Herrichten der Weideplätze, wurden gemeinschaftlich geleistet.

Die vorstehend dargelegten finanziellen, wirtschaftlichen, organisatorischen und landschafts-strukturellen Hindernisse für eine Massensiedlung vermögen wohl kaum die These bei Simonic zu stützen, daß die Zahl der Siedler in den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts "sehr groß" gewesen sei, selbst wenn man in Rechnung stellt, daß sie seit der Villacher Konferenz erheblich anstieg. Wie kommt die von Simonic herausgegebene slowenische Festbroschüre anläßlich des Gedenkens an die Stadterhebung von Gottschee vor 500 Jahren auf diese großzügige Mengenangabe?

Sie ist nur so zu erklären, daß man den Ausdruck "multae hominum" aus der nächsten bedeutsamen Urkunde aus dem Jahre 1363 bereits auf jene von 1339 angewendet hat. Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß man im Mittelalter mit wesentlich anderen Maßstäben rechnete als heute. Uns stellen sich 80 oder 100 Menschen als eine Handvoll Leute dar, in einem Gebiet, in dem bis zum Siedlungsbeginn null Menschen lebten, war das "viel". Einige hundert Menschen gar mußten daher als eine große Menge erscheinen.

Ob sehr viele oder wenige Kolonisten: Wie lautete das Angebot der Ortenburger an die Siedlungswilligen? Es ist auch heute noch interessant. Sie erhielten eine ganze "Hube", bayrisches Maß, das waren ungefähr 20 ha, auf folgender Rechtsgrundlage: Grund und Boden wurden dem Rodungsbauern in unkündbarer Erbpacht übergeben. Mithin waren sie "Besitzer", ein Wort, das noch öfter auftauchen wird. Zwei weitere Gesichtspunkte übten eine beträchtliche Anziehungskraft aus, die Bauern konnten ihren Besitz vererben, teilen, tauschen und verkaufen. Die Pachtzinsverpflichtung blieb auch auf Teilen des ursprünglichen Grundstückes. Den vielleicht stärksten Antrieb zur Annahme des Angebotes übte die Zusage der vollen persönlichen Bewegungsfreiheit aus. Bei all dem wissen wir jedoch nicht, ob den Siedlungswilligen von Anbeginn die Ungunst des Bodens mitgeteilt wurde.

Wie die Kolonisten im einzelnen in ihre Parzellen eingesetzt wurden, entzieht sich unserer Kenntnis. Es wäre auch zwecklos, die Frage aufzuwerfen, ob anfänglich die Feldflur eines Dorfes gemeinschaftlich bearbeitet wurde. Wir können sie nicht beantworten.

Die Siedler erhielten vermutlich keine schriftlichen Zusagen, Belehnungsbriefe, Eigentumsurkunden oder dergleichen. Sie hätten sie ja nicht lesen können. Wir gehen sicherlich nicht fehl in der Annahme, daß sie mit Handschlag vor Zeugen in ihre Grundstücke eingewiesen wurden. Ob diese ein zusammenhängendes Stück Land bildeten, ist zweifelhaft. Man hat sicher darauf geachtet, daß das bebaubare Land, die Wiesen, Felder und die Waldanteile einigermaßen gerecht verteilt wurden. Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß bei der Aufgliederung einer Ortsflur ein entscheidungsbefugter Beamter des Grundherrn anwesend war, wie hätte dieser sonst den Überblick behalten sollen? Es dauerte außerdem gewiß nicht lange, bis jeder Besitzer Zeugenschaft dafür ablegen konnte, welches Grundstück wem in seinem Dorfe gehörte. Das Setzen der Grenzsteine wird eine der unangenehmsten Arbeiten gewesen sein.

Wir verlassen nun den geschichtlichen Nachrichtenraum des Patriarchenbriefes von 1339. 24 Jahre vergehen bis zum Auftauchen einer weiteren Urkunde aus Patriarchenhand. In der Zwischenzeit, da siedlungsgeschichtlich viel geschehen sein muß, fehlt jede Nachricht über das Weiterwachsen des "Ländchens". Wir erfahren lediglich, daß Graf Otto V. im Jahre 1342 gestorben war. Welcher von seinen Neffen, es können nur Otto VI. oder Rudolf oder beide gewesen sein, das Siedlungswerk in Unterkrain weiterführte, ist unbekannt. Sie müssen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein, denn wir lesen bei Professor Saria, daß "die Ortenburger" zwischen 1351 und 1364 insgesamt viermal Geld bei Laibacher Juden aufgenommen haben ("Die mittelalterliche deutsche Besiedlung von Krain"). Was war geschehen?

1348 war ein Pest- und Erdbebenjahr. Laibach wurde weitgehend zerstört. Vom Dobratsch bei Villach stürzte eine riesige Felswand in das Gailtal nieder und verschüttete angeblich sieben Dörfer. - Die Pest aber raffte - wie verlautet - etwa die Hälfte der Kärntner Bevölkerung dahin. Daraus können wir schließen, daß die Zahl der Siedlungswilligen so entscheidend abgenommen hatte, daß die Grafen gezwungen waren, den Anreiz für die Auswanderung nach Unterkrain durch ein weiteres Zugeständnis zu erhöhen, nämlich, eine Geldprämie, anders ausgedrückt, ein Handgeld, anzubieten. Noch eine andere Folge zog die Seuche nach sich. Die Grafen befanden sich durch die Menschenverluste in einer ähnlichen Lage wie ihr Onkel Meinhart I. Das Menschenpotential in der eigenen Grafschaft reichte nicht mehr aus, um die Besiedlung des Urwaldes in absehbarer Zeit fortzuführen und zu vollenden. Sie mußten daher versuchen, anderswo Auswanderungswillige zu finden. Sie fanden diese im östlichen Teil der benachbarten Grafschaft Tirol. Natürlich konnten die Grafen von Ortenburg auf dem Gebiete Osttirols nicht einfach Kolonisten werben. Sie bedurften dazu der Genehmigung des Grafen von Tirol und der Grafen von Görz, die dort umfangreiche Lehenschaften besaßen. Auch das Kloster Admont und das Stift Dießen am Ammersee in Oberbayern waren dort begütert. Hübsch hätte sich die historische Pointe in diesem Buch ausgenommen, hätte man einen Zusammenhang zwischen dem Vorhaben der Ortenburger und der Gräfin Beatrix, geborene Prinzessin von Wittelsbach, herstellen können. Wenn sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch in Friaul lebte, so hätte sie keinen Einfluß auf die Freigabe von Kolonisten für Unterkrain nehmen können, denn ihr Sohn war volljährig und ihre Schwäger, die in Lienz in Saus und Braus lebten, hätten ihr gewiß kein Mitspracherecht zugestanden. Es spricht viel mehr dafür als dagegen, daß sich die drei Görzer Grafen die Freigabe von Untertanen durch die Ortenburger abkaufen ließen.

Wie dem auch sei, der Zuzug von Osttirolern in die spätere Sprachinsel Gottschee scheint richtig erst nach 1348 eingesetzt zu haben und nicht unbeträchtlich gewesen zu sein. Dafür sprechen zahlreiche mundartliche Einflüsse aus Osttirol im Gottscheer Dialekt. Die lapidare Feststellung Prof. Kranzmayers, daß die Vorfahren der Gottscheer aus dem tirolerisch-kärntnerischen Grenzgebiet stammen, läßt sich, wie wir gesehen haben, nicht nur sprachwissenschaftlich, sondern - mit einigem Anspruch auf Wahrscheinlichkeit - auch historisch belegen. Bevor wir jedoch auf die Feststellung des Kärntner Gelehrten näher eingehen, werfen wir noch einen Blick auf andere Auffassungen zu diesem Thema. Sie trieben die seltsamsten Blüten, auch hinsichtlich der Deutung des Ortsnamens Gottschee, der dem ganzen "Ländchen" seinen Namen gegeben hat.

Da waren viel laienhaftes Historisieren und mancher geschichtliche Wunschtraum unterwegs. Die Abstammungstheorien reichten von der Annahme, die Vorfahren der Gottscheer seien Nachkommen der letzten Goten, die sich in die Wälder des Karsthochlandes zurückgezogen hatten, gewesen, bis "Gottes Segen" und "Gottes See" oder "Gatschen" und Kocevje, ein sloweniches Wort, das der historischen Wirklichkeit noch am nächsten kommt. Es ist abgeleitet von "koca" = Hütte und bedeutet soviel wie "Ansammlung von Hütten". Mit dem aufkommenden Nationalismus des 19. Jahrhunderts träumten manche Gottscheer von einer Abstammung ihrer Urahnen aus allen deutschen Stämmen, und hielten das "Ländchen" für ein Klein-Deutschland. Am hartnäckigsten hielt sich die "Thüringer-Franken-Theorie". Sie ging davon aus, daß Kaiser Karl IV. (er regierte von 1346 bis 1378) einem Grafen Friedrich von Ortenburg auf dessen Bitte 300 Männer samt ihren Familien als Kolonisten in den Wäldern von Gottschee überlassen habe. Es handelte sich angeblich um Rebellen aus Thüringen und Franken, die an sich ihr Leben verwirkt haben sollten. Als Quelle für diese Mär wurde Valvasor herangezogen. Er schreibt auf Seite 194 des XI. Bandes seines Hauptwerkes: "Die Ehre des Herzogtums Crain", der Laibacher Bischof Chroen habe in dem Archiv von Bischoflak bei Laibach eine Notiz gefunden, aus der hervorging, es seien "300 Männer samt ihren Weibern und Kindern durchgekommen". Sie sollen nach Gottschee weitergereist sein, um dort die Wälder zu roden. Nichts gegen den Bischof, nichts gegen den Verfasser der Notiz, aber alles gegen die Zahl 300 und gegen den Grafen Friedrich von Ortenburg, der um diese billige Belegschaft für das Siedlungsunternehmen Urwald in Unterkrain gebeten haben soll. Die Zahl 300 ist einfach zu glatt und - zu hoch. Sie stellt ohne jeden Zweifel eine Schätzung dar, und was man von den Maßstäben der mittelalterlichen Schätzer im Vergleich zu den heutigen und in bezug auf Menschenmengen halten kann, haben wir bereits erörtert. Aber der Historiker und der Sprachwissenschaftler haben unwiderlegbare Argumente gegen die "Thüringer-Franken"-Theorie:

"300 Männer samt ihren Weibern und Kindern" bedeuteten, selbst wenn man nur vier Familienmitglieder als Durchschnitt nimmt, 1200 Personen, wahrscheinlich wären es aber 1400 bis 1500 gewesen. Was es bedeutet hätte, diese mehrere hundert Meter lange Menschenschlange samt einem entsprechenden Troß von Ochsengespannen von Thüringen und Oberfranken durch teilweise unbesiedeltes Gebiet über Bäche und Flüsse, Berg und Tal, bei schlechtester Verpflegung nach Gottschee zu lotsen, können wir uns mit etwas Phantasie heute noch ausmalen. In Sonderheit können wir uns vorstellen, daß diese Menschenmasse nicht an allen Orten, durch die sie bettelnd zog, willkommen gewesen wäre, denn sie war wohl mit Kindern, kaum jedoch mit barem Geld gesegnet.

Doch gesetzt den Fall, alle Strapazen wurden überwunden und die "300 Männer samt ihren Weibern und Kindern" waren in Gottschee eingetroffen. Was dann? Die Organisatoren des ortenburgischen Siedlungswerks hätten sie ja nicht in Mooswald oder anderswo lagermäßig unterbringen können. Der Elendszug wäre ja erst mit dem Sommer zu Ende gegangen. Wohin mit ihnen? In die bereits bestehenden Dörfer hineinzwängen? Es ist außerdem schlicht und einfach unrealistisch und ein Wunschtraum, zu erwarten, daß die bereits angesiedelten Kolonisten aus Oberkärnten und Osttirol die Überflutung ihrer Ansiedlung mit Thüringern und Franken widerspruchslos hingenommen hätten. Der weitere Verlauf der Gottscheer Geschichte läßt vermuten, daß die ersten Gottscheer in diesem Falle ihrerseits erstmals zu Rebellen geworden wären.

Die Verfechter der "Thüringer-Franken-Theorie" mögen dieser Argumentation entgegenhalten, daß die Grafen von Ortenburg als Grundherren dann eben durchgegriffen und für Ordnung gesorgt hätten. Zu einfach! Wer sich durch die obigen Einwände nicht überzeugen ließ, wird sich dem unwiderlegbaren wissenschaftlichen Hauptargument beugen müssen: Es findet sich in der Gottscheer Mundart kein nennenswerter Anhaltspunkt dafür, daß in diesem frühen Stadium der Besiedlung des "Ländchens" 1200 bis 1500 Thüringer und Franken eingesetzt wurden. Die dem Sächsischen nahverwandte thüringische Mundart hätte sich auf jeden Fall zumindest in dem bereits erschlossenen Siedlungsraum niedergeschlagen. Hätten die Ortenburger aber einige Dörfer ausschließlich mit Thüringern und Franken angelegt, so hätten sich deren Dialekte erst recht erhalten. - Im übrigen war schon Valvasor nicht sicher, daß die von Chroen aufgefundene Notiz der Wirklichkeit entsprach. Und nebenbei bemerkt: Wir brauchen ja gar nicht auszuschließen, daß Karl IV. oder jemand anderer den Ortenburgern eine Anzahl Bauernfamilien aus Thüringen und Franken zur Verfügung gestellt hat. Es wäre. durchaus denkbar, daß sie dann in kleinen Gruppen auf die bereits bestehenden Ansiedlungen aufgeteilt wurden. Die Formulierung; "300 Männer samt ihren Frauen und Kindern" ist historisch falsch. Kein Beleg existiert auch für die Behauptung, ein Graf Friedrich von Ortenburg habe um die Überlassung von Kolonisten beim Kaiser nachgesucht. In dem fraglichen Zeitraum zwischen 1346 und 1363 gab es keinen ortenburgischen Grafen Friedrich, hingegen einen krainischen Landeshauptmann namens Friedrich von Sanneck. Einen Grafen Friedrich von Ortenburg konnte es deshalb nicht geben, weil die beiden Söhne Meinharts I. kinderlos starben und sich unter den 9 Kindern des Grafen Albrecht II. kein Friedrich befand. Außerdem befinden sich unter den Regesten, das sind Kurzfassungen von Anordnungen und Erlässen der Regierungszeit Karls IV. - 1346 bis 1378 -, keine kaiserliche Verfügung über die Freigabe von 300 Rebellen samt ihren Weibern und Kindern.

Wir verlassen die urkundlich unergiebige Zeit von 24 Jahren zwischen der Urkunde vom l. September 1339 und vom l. Mai 1363 nicht ohne die Gewißheit, daß die finanziellen Aufwendungen der Grafen von Ortenburg offenbar weitaus größer waren als ursprünglich veranschlagt. 1363 also stoßen wir auf die nächste bedeutsame Urkunde aus der Besiedlungsgeschichte des Gottscheerlandes: Wieder handelt es sich um einen Patriarchenbrief, diesmal aus den Händen Ludwig I. de la Torre, datiert vom l. Mai. Aus dem Inhalt des, kirchlichen Obliegenheiten gewidmeten, Dokuments interessiert uns hauptsächlich, was Professor Grothe aus dem lateinisch abgefaßten Text auf Seite 26 seines Buches über Gottschee ins Deutsche überträgt:

"Es gelangte zur Kenntnis des Patriarchen Ludwig auf dem Heiligen Sitz zu Aquileja, daß innerhalb der Grenzen der zu unserer aquilejischen Diözese gehörigen Seelsorgestation des hl. Stefan von Reifnitz, und zwar in dessen Seelsorge oder Pfarre in gewissen Hainen und Wäldern, die unbewohnbar und unbebaut waren, viele menschliche Wohnungen errichtet, diese Haine und Wälder dem Ackerbau zugeführt worden sind und daß eine nicht geringe Menge Volkes darin zu wohnen kam."

Zur seelsorgerischen Betreuung dieser "nicht geringen Menge Volkes" genehmigte Aquileja die Errichtung von fünf Pfarrstellen, und zwar: "Gotsche, Pölan, Costel, Ossiwnitz et Goteniz." Das sind in der späteren Schreibweise: Gottschee, Pölland, Kostel, Ossilnitz und Göttenitz. Der lateinische Wortlaut der Urkunde steht bei Grothe auf Seite 212. Bemerkenswert ist, daß die Urkunde auch einen Grafen Otto von Ortenburg anspricht. Es handelt sich mit Sicherheit um Otto VI., Sohn des Grafen Albrecht II. und Fortpflanzer seines Geschlechts.

Vor uns liegt abermals das schwierige Unterfangen, eine von ihren Schreibern ungenau angefertigte Urkunde aus ihrer Zeit heraus zurück in die Vergangenheit und vorwärts in die Zukunft möglichst richtig einzuordnen und auszudeuten. Zunächst stellen wir fest, was sie direkt aussagt:

Zum erstenmal ist der Ortsname Gottschee in der Schreibweise "Gotsche" urkundlich genannt. Gleichzeitig taucht in der nördlichen Hälfte der Sprachinsel Göttenitz auf - Mooswald hingegen wird nicht mehr erwähnt. Stark in den Vordergrund tritt die Süd- und Südostflanke des Siedlungsgebiets mit der Erwähnung der Schlösser Pölland und Kostel, sowie des Ortes Ossilnitz an der Einmündung der Cabranka in die Kulpa. Die Urkunde bestätigt ferner, daß das Urwaldlehen der Ortenburger unbewohnbar und unbebaut war, daß nun aber eine "nicht geringe Menge Volkes" hier seßhaft geworden sei und Landwirtschaft betreibe.

Alle fünf neu geschaffenen Pfarrstellen liegen im Bereich der ersten Besiedlungsphase. Natürlicherweise waren sie hinsichtlich der Bevölkerungszahl schon wesentlich weiter als die Kolonistendörfer der Oberkärntner und Osttiroler. Deren Besiedlungsmittelpunkte waren noch nicht zu Pfarrdörfern herangereift. Sie hatten jedoch bestimmt einen gewissen Anteil an der nicht geringen Menge Volkes, von der die Urkunde des Patriarchen Ludwig spricht. Auch die Ostflanke des Siedlungsgebiets, die Moschnitze, ist kirchenorganisatorisch noch uninteressant. Woraus zu schließen ist, daß sie kolonisatorisch ebenfalls noch abseits lag.

Zweitens: Mooswald hat offensichtlich seine Bedeutung als Vorort des Siedlungsunternehmens an "Gotsche" abgegeben. In Gottschee taucht laut Urkunde auch der Kirchenpatron der Mooswalder Kapelle, der hl. Bartholomäus, auf. Das muß nicht heißen, daß 1363 die "villa" bereits aufgelassen war und besiedlungstechnisch keine Rolle mehr spielte. Hingegen hat sich "Gotsche" bevölkerungsmäßig so weit entwickelt, daß eine Pfarrstelle und die dazugehörige Kirche erforderlich geworden waren.

Die vorstehende Überlegung des Verfassers betreffend den Übergang siedlungsgeschichtlicher Funktionen von Mooswald auf Gottschee deckt sich nicht mit den slowenischen Vorstellungen zu diesem Punkt. So heißt es bei Simonic auf Seite 8: "Weil in der ersten folgenden Urkunde aus dem Jahre 1363 die Kapelle des hl. Bartholomäus nicht mehr erwähnt wird, sondern nur die Kirche des hl. Bartholomäus in Gottschee, die inzwischen vergrößert wurde, daß mit dem Namen Mooswald ursprünglich Gottschee bezeichnet wurde, das eine blühende Ansiedlung auf dem ortenburgischen Gut war. Der Name Gottschee war vordem im Amtsgebrauch noch nicht bekannt."

Drei tragfähige Argumente sprechen gegen die Annahme, Gottschee habe ursprünglich Mooswald geheißen:
a) Gotsche ist älter als Mooswald.
b) Mooswald wäre aus dem Ortsnamensverzeichnis des Gottscheerlandes verschwunden, wenn an seine Stelle die Bezeichnung Gotsche getreten wäre.
c) Der Ortsname Gottschee durchlief eine eigenständige sprachliche Entwicklung, die siedlungsgeschichtlich gebunden ist, jedoch mit der Herkunft der Urahnen der Gottscheer aus Oberkärnten und Osttirol nichts zu tun hat.

Woher aber kommt die Orts- und Landschaftsbezeichnung "Gottschee"?

Wir können es uns leisten, auf die Deutungstheorien des 19. Jahrhunderts zu verzichten, weil wir eine wissenschaftlich fundierte Alternative vorzuweisen haben. Wir wiederholen: Graf Meinhart I. und sein Sohn Hermann III. haben bereits vor 1315 die Ansiedlung von überwiegend slowenischsprechenden Kolonisten aus ihren unterkrainischen Lehenschaften begonnen. Sie erschlossen zunächst das Oberland und drangen vom Norden her in das Waldinnere bis zu dem späteren Gottschee und dem Hinterland, bis Göttenitz als südlichste Punkte vor. Bis in unsere Zeit herein galt die These, der Name Gottschee komme aus dem slowenischen "Kocevje", als ganz realistisch, denn mit einer "Anzahl von Hütten" hat es ja sicher angefangen. Mühelos ließ sich außerdem von "Kocevje" ein lautlicher Entwicklungsgang zu "Gottschee" konstruieren. Das ist auch geschehen und man gab sich wohl auf slowenischer, weniger jedoch auf gottscheerischer Seite damit zufrieden. Nichts und niemand zwingt uns jedoch aber anzunehmen, daß "Kocevje" das Ausgangswort sein muß. In der Tat kann es ein fast gleichlautendes Wort gewesen sein: Dabei fällt einem die Ortsbezeichnung "Hocevje" östlich von Reifnitz auf (das Anfangs-"H" ist wie "CH" zu sprechen). Die erste urkundliche Erwähnung war laut Grothe (Karte Nr. 5) im Jahre 1145. Weder der Leipziger Professor noch der Autor vermuteten einen Zusammenhang mit der Ortsbezeichnung "Gottschee". Erst später stieß er bei Professor Saria, einem der besten Kenner der Kolonisationsgeschichte Krains, in seiner Arbeit (Seite 96) auf den tieferen Sinn des Wortes "Hocevje". Der 1974 in Graz verstorbene Gelehrte kommt zu der Erkenntnis, daß "Gotsche" nicht von "Kocevje" stamme, sondern von "Hocevje" herrühre. "Hocevje" bedeute "der Tann" oder "Tannwald". Saria bezog seine sprachliche Entdeckung noch nicht auf die Siedlungsgeschichte des Gottscheerlandes. Für uns, die wir über deren Uranfänge unterrichtet sind, ist nur ein kurzer Gedankensprung nötig, um in die unmittelbare Nähe der geschichtlichen Wirklichkeit vorzudringen:

Das ursprüngliche "Hocevje" lag auf dem Boden entweder der auersperg'schen oder der ortenburgischen Lehenschaften in Unterkrain. In beiden Fällen können die Ortenburger Siedler aus diesem Ort an die mittlere Rinse verpflanzt haben. Es bedarf keiner besonderen Begründung, daß diese Kolonisten mit slowenischer Umgangssprache der neuen Heimat die Bezeichnung ihrer alten gegeben haben. Wie wir außerdem wissen, hat Graf Otto V. seinem Bruder Meinhart bzw. dessen Sohn Hermann III. mit Kärntner Siedlern ausgeholfen. Keinem der damaligen Ortenburger wurde es bewußt, daß sie Angehörige zweier verschiedener Völker ansiedelten. Deshalb mischten sie diese völlig unbefangen. Wie das rasche Wachstum des Ortes beweist, belegten sie namentlich "Hocevje", das spätere "Gotschee", mit Siedlungswilligen aus dem fernen Kärnten, weil das kleine Dorf an der mittleren Rinse verkehrsmäßig und wasserwirtschaftlich besonders günstig war, und - das muß den Kolonisatoren schon vor 1363 aufgegangen sein - sich als Mittelpunkt des gesamten Siedlungsgebiets zu eignen schien.

Da nun nur noch deutsche Kolonisten in dichter Folge nachrückten, überwog mit gleicher Geschwindigkeit ihre bairisch-österreichische Mundart. Der vorgefundene Ortsname "Hocevje" lag den neuen Siedlern nicht. Der Deutsche meidet allgemein das "CH" als Wortbeginn. Er weicht, wo er es antrifft, gerne auf "K" oder "G" aus. Im Gegensatz dazu schätzen die Slowenen und andere slawische Völker das gehauchte anlautende "H" wiederum nicht. Die Entwicklung von "Hocevje" zu "Gottschee" wird jedoch erst ganz verständlich, wenn man die mundartliche Bezeichnung für Stadt und Land Gottschee heranzieht.

Die Umwandlung des "H" zu "G" war die erste Stufe. Unter dem Einfluß des "G" verschob sich das "o" zu einem kurzen, gestoßenen "a". Das "tsch" blieb erhalten, während sich das "e" unter dem Druck der Betonung in "e" und "a" spaltete. Das "v" aber verschob sich zu "b". Die Schlußsilbe "je" aber wurde fallengelassen. Das Endergebnis war - und das kann kaum mehr als ein Menschenalter gedauert haben - das heute noch gebräuchliche "Gatscheab". Nicht zuletzt wird der Kindermund an dieser Ausformung beteiligt gewesen sein. Der Gottscheer nennt sich heute noch "Gattscheabar", das "r" wird nur angedeutet. Die Gottscheerin aber heißt "Gattscheabarin".

Drittens: Die Verfasser der Urkunde vom l. Mai 1363 - der Patriarch hat sie gewiß nur unterschrieben - beschränkten sich ebenfalls auf eine unbestimmte und für den Betrachter nach 650 Jahren numerisch nicht bestimmbare Angabe: "... eine nicht geringe Menge Volkes..." Trotzdem nähern wir uns der tatsächlichen Zahl, wenn wir die nächste Urkunde ins Auge fassen: 1377 wurde das Dorf "Gotsche" zum Markt erhoben. "Markt" bedeutete das Zusammenkommen von Erzeugern und Verbrauchern sowie Handel zwischen ihnen. Die Markterhebung erfolgte zweifelsfrei auf Betreiben der Grafen von Ortenburg, die damit das mit der fortschreitenden Besiedlung wachsende Wirtschaftsleben in Gang setzen wollten. Gotsche und Mooswald allein hätten aber einen Markt nicht gelohnt. Also mußten bereits weitere Ortschaften in einer Zahl entstanden sein, daß die Errichtung eines wirtschaftlichen Mittelpunktes nützlich erschien, sowohl für die Bauern als auch für den Grundherrn, dessen Einnahmen wuchsen. Die Ortenburger wären eben keine "kühlen Rechner" gewesen, hätten sie nicht dafür gesorgt, daß ihre Neubauern die Erbpacht bezahlten, aber auch bezahlen konnten.

In unsere Überlegungen müssen wir auch die Tatsache einbeziehen, daß seit dem Beginn der Kolonisation etwa zwei Menschenalter vergangen waren. Das heißt, daß bereits 60 Jahrgänge an Gottscheern geboren waren und jeder wurde durch natürliche Vermehrung und weiterfließenden Zuzug stärker als der andere. Logische Folgerung: Diese stetig zunehmende Bevölkerung konnte nicht mehr im Oberland oder im Raum des Neumarktes untergebracht sein, zumal es ja nicht der Zweck des ortenburgischen Siedlungswerkes war, die Menschen an einer Stelle zusammenzuballen. Dazu wird es unter völlig veränderten Umständen erst später, in rund 600 Jahren, kommen.

Die Verteilung der Kolonisten über die westliche Hälfte des Siedlungsgebietes muß sich bereits um 1377 dem Abschluß genähert haben. Dafür spricht insbesondere die Mitteilung bei Simonic (siehe Seite 23), daß das erste Urbarium des Siedlungsgebietes von Gottschee schon im Jahre 1398 erstellt wurde. Leider ist davon nur die Aufstellung der Ansiedlung und ihrer Abgaben im Amte Rieg erhalten geblieben. Sie wird im Staatsarchiv zu Ljubljana (Laibach) aufbewahrt. Leider war dieses Urbarium dem Verfasser beim Abschluß seiner Arbeit noch nicht zugänglich. Immerhin wissen wir aber, daß 1398 bereits ein Amt Rieg bestanden hat und im großen und ganzen die Kolonisation des Gottscheerlandes abgeschlossen war. Diese Feststellung deckt sich mit der Ansicht von Professor Saria, daß der Zuzug von Kolonisten mit dem 14. Jahrhundert zu Ende ging. Wenn wir nun auch noch auf das vollständig erhaltene Urbarium aus dem Jahre 1574 vorgreifen, so treffen wir auf eine Schätzung von 9000 Gottscheern. Wenn wir schließlich berücksichtigen, daß die Kindersterblichkeit sehr hoch war, und die durchschnittliche Lebenserwartung rund 42 Jahre betrug, so bleiben wir wirklichkeitsnah, wenn wir die Zahl der Gottscheer im Jahre 1363 auf etwa 2500 bis 2600 und 35 Jahre später, 1398, auf rund 3500 schätzen.

Das Siedlungswerk der Grafen von Ortenburg in dem Urwald zwischen Reifnitz und Kulpa schien am Ende des 14. Jahrhunderts geglückt zu sein. Waren aber ihre Kolonisten und deren erste und zweite im Lande geborene Nachfolgegeneration glücklich? Wir wissen es nicht. Wir wissen nur, daß sie den unabänderlichen Lebensgesetzen und Abhängigkeiten der Gottscheer unterworfen waren: Klima und Boden, Wald und Wasser, Enge des Lebensraumes und kleine Zahl, Politik und Religion. - 1393 war die Pfarrstelle Gottschee von der Großpfarre Reifnitz abgetrennt und als eigene Pfarre bestätigt worden. Ihre Aufgabe als Mittelpunkt des "Ländchens" war urkundlich bereits 30 Jahre zuvor in Erscheinung getreten.

Bevor wir auf das weitere Schicksal der Grafen von Ortenburg eingehen, verzeichnen wir kurz das tragische Ende des Patriarchen Bertrand von Aquileja. Vom Volk des Patriarchenstaates geliebt und verehrt, vom friaulischen Adel und den Städten wegen seiner ordnungsgebietenden Regierung als Landesherr gehaßt und bekämpft, starb er 1350 unter den Schwerthieben einer Verschwörergruppe. Er, der persönlich tapfere Mann, der unter dem Chorhemd stets den Kettenpanzer trug, hatte die Warnungen seiner Umgebung vor dem Überfall während einer Reise von Padua nach Udine in den Wind geschlagen.

Mehr Raum als dieser bemerkenswerten Persönlichkeit auf dem Stuhl des hl. Hermagoras widmen wir nach dem Ausklang des 14. Jahrhunderts den Vasallen der Patriarchen von Aquileja, den Grafen von Ortenburg. Daß Otto V. 1342 gestorben war und sein Neffe, Otto VI., der Fortpflanzer des Geschlechts, die Führung der Grafschaft übernommen hatte, wissen wir bereits. In seinem Sohn Friedrich III. tritt uns abermals eine jener ortenburgischen Gestalten entgegen, die dem Hause Ortenburg weit über Kärnten hinaus Einfluß und Ansehen verschafften. Begabt, überlegen, tapfer und - treu als "Schwert Aquilejas". Er stieg in die höchsten politischen Ämter auf, die je einem Ortenburger zuteil wurden, ohne freilich in den politischen Geschäften eine besonders glückliche Hand zu besitzen. Bereits in verhältnismäßig jungen Jahren schloß er mit dem Grafenhaus von Cilli, seine Mutter war eine geborene Gräfin von Cilli, einen Erbvertrag auf Gegenseitigkeit für den Fall, daß einer der regierenden Grafen ohne männlichen Leibeserben bliebe. Verheiratet war Friedrich mit Margaretha, einer Tochter des Herzogs von Teck im württembergischen Schwaben. Ihr einziger Sohn starb im Kindesalter. Der Graf genoß die besondere Förderung des Kaisers Sigismund (er regierte von 1407 bis 1437). Der Herrscher war, wie Friedrichs Vater, mit einer geborenen Gräfin von Cilli vermählt.

Weil die Zuverlässigkeit des Ortenburgers bereits vor dem Regierungsantritt Sigismunds erprobt war, übertrug er ihm zeitweilig das Amt des Generalvikars in Norditalien und erteilte ihm Sonderaufträge im Kampf mit der Republik Venedig, der Friedrich mit seiner kleinen Privatarmee nicht unbeträchtliche Verluste zufügte. Dank seiner Eitelkeit und Stellung fiel es ihm nicht sonderlich schwer, die Erwählung seines Schwagers, Herzog Ludwigs von Teck, zum Patriarchen durchzusetzen. Doch damit stehen wir bereits im 15.Jahrhundert.